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Die Arge Dresden wurde wegen unnötiger Beschäftigung des örtlichen Sozialgerichts zur Zahlung einer Missbrauchsgebühr in Höhe von 150 Euro verurteilt. Ferner gab das Sozialgericht Dresden im verhandelten Rechtstreit der Klage einer ALG-Bezieherin statt.
Der klagenden Frau wurde von der Behörde zunächst ein über zwei Jahre laufender Bildungsgutschein ausgestellt. Die Hilfebedürftige wollte sich nach längerer Erwerbslosigkeit in einer dreijähriger Weiterbildung zur Erzieherin umschulen lassen. Für das dritte Jahr empfahl die Arge, BAföG zu beantragen.
Überraschenderweise lehnte die Arge wenige Zeit später eine Übernahme der Weiterbildungskosten ab. Begründet wurde das Umdenken mit dem Argument, dass das dritte Weiterbildungsjahr über einen Dritten finanziert werden müsse. Weil das Bafög ebenfalls eine soziale Leistung des Staates sei, habe man sich zur nachträglichen
Verweigerung des Bildungsgutscheins entschieden.
Die gegen das Vorgehen der Arge eingelegte Klage der Hartz IV Empfängerin hatte in jeglicher Hinsicht Erfolg. Das Sozialgericht stellte klar, dass die Finanzierung der Weiterbildung über zwei Jahre durch die Arge und des dritten Jahres durch Bafög eben nicht vom Gesetzgeber ausgeschlossen worden sei. Die Rechtslage sei hier
eindeutig. Deswegen müsse die Arge zusätzlich wegen Gerichtsmissbrauchs ein Strafgeld von 150 Euro Strafe zahlen.
150 euros süß*g voll die strafe!
wenn das immer so billig ist, wird die arge in zukunft vielen leuten das leben schwer machen, die sich ernsthaft um richtige weiterbildung bemühen und sich nicht mit plan- und zielosen maßnahmen der argen zufrieden geben.
das die frau recht bekommen hat ist ja schonmal positiv zu werten..allerdings bezweifle sich das sich alles so zeitnah abgespielt hat (also ablehnungsbescheid, wiederspruch, rechtsweg, gerichtsverhandlung und urteil) als das die dame tatsächlich noch diese weiterbildung anfangen konnte…somit hat das beste recht bekommen ihr warscheinlich doch nichts genutzt und sie wird repressalien erwarten können.
Ich beziehe Hartz IV bin alleinerziehend ,meine Tochter ( 17 J. ) besucht eine private schule IBB Dresden sie macht eine Ausbildung zur Sozialassistentin sie bekommt Bafög in Höhe von 212.00 € + Kindergeld .Sie muss 110.00 € Schulgeld + 34.00 € Monatskarte davon bezahlen ,hat sie eine Möglichkeit etwas von der Arge zu bekommen , sie berechnen auch die 212.00 € voll aus Einkommen an .
Da werden ja wohl hoffentlich noch die Gerichtskosten draufgehauen.
@ Kerstin Mapes
Zum einen kann man das nicht so genau sagen, da man zu wenig Hintergrundinformationen hat. Z.B. lebt ihre Tochter noch bei Ihnen? Und wieso bekommt Ihre Tochter das Kindergeld? Kindergeldanspruch haben grundsätzlich nur die Eltern bzw. der Elternteil, bei dem das Kind lebt. Deswegen steht Ihnen das volle Kindergeld zu. Allerdings wird auch das Kindergeld, in voller Höhe als Einkommen, angerechnet. Soll heißen, ob nun Ihnen, oder Ihrer Tochter das Kindergeld ausgezahlt wird, sollte Ihre Tochter noch in Ihrer Bedarfsgemeinschaft leben, wird Ihnen das Kindergeld auch gleich wieder von der ARGE abgezogen (Einkommen)!
Weiterhin denke ich mal, dass die ARGE und somit der Staat, eine Ausbildung in einer privaten Schule, nicht mitfinanzieren wird. Dann könnten ja alle Eltern, die Kinder haben und Hartz IV beziehen, ihre Kinder auf private Schulen schicken. Und ich glaube wohl nicht, dass die ARGE da mitspielt. Und deswegen sehe ich da, mit großer Wahrscheinlichkeit, auch keine Möglichkeit, dass es für Sie bzw. Ihre Tochter noch zusätzliche Leistungen geben wird.
Allerdings könnte Sie ja mal nachfragen, ob auch Ihre Tochter Anspruch auf das sogenannte Schuldgeld hat. Dieses Schulgeld wird einmal im Jahr, automatisch ausgezahlt. Ob das allerdings auch für Ihre Tochter zählt, kann ich Ihnen nicht sagen. Dafür müssten Sie sich bei Ihrer Zuständigen ARGE informieren.
@ Zum eigentlichen Thema …
dazu möchte ich sagen, dass es immerhin ein kleiner positiver Schritt ist und das man anscheinend doch nicht der kompletten Willkür, der ARGE-Mitarbeiter, ausgeliefert ist. (Siehe auch diesbezüglich dieses Thema http://www.sozialleistungen.info/news/23.09.2009-eingliederungsvereinbarung-alg-ii-empfaengern-duerfen-nicht-mitreden/ ).
Endlich wurde hier mal eine ARGE direkt verurteilt. Und auch wenn das Strafgeld noch ein wenig zu niedrig ist, *g *, sollte es ein Warnsignal sein, dass auch die ARGE und deren Mitarbeiter, davor nicht mehr geschützt sind. Somit könnte es vorbei sein, dass sich die Mitarbeiter hinter die Institution ARGE verstecken können.
Dieses Urteil sollte ein Beispiel, ja vielleicht sogar ein Grundsatzurteil sein, dass wenn festgestellt wird, dass die ARGE (Mitarbeiter) absichtlich Anträge verschleppen, rauszögern und/oder sogar verhindert usw. usw., dass dann das entsprechende Gericht die ARGE mit einer zusätzlichen Strafe belegt.
Deswegen kann ich nur sagen … „Hut ab vor diesem Urteil!“ und „Weiter so, BITTE!“.
TOLL!
was nützen strafen, die die ARGEN zahlen müssen? am ende fehlt dieses geld den leuten, für die es eigentlich gedacht ist. anders würde es aussehen, wenn die entsprechenden sachbearbeiter, die diesen mist verbockt haben, persönlich zur kasse gebeten werden würden.
och man, ist dass immer toll wenn Leute keine Ahnung haben. Danke Flynn erst informieren dann reden.
Du hast recht, wenn du sagst, dass es zu wenig hintergrundinfos da sind. Einen Anspruch auf Kindergeld haben die Eltern der Kinder bis zum 27. Lebensjahr wenn sich das Kind in einer Ausbildung befindet. Kinder die nicht mehr im Haushalt leben, eine Ausbildung machen evtl. auch schon verheiratet sind erhalten in den meisten Fällen das Kindergeld selbst ausgezahlt.
2. Die Tochter von Kerstin ist nicht an einer “Privatschule” sondern bei einem vom BA geförderten Bildungsträger der auch schulische Ausbildungen anbietet, die über das sogenannte Schulgeld finanziert werden. Die bedürfigkeit der Tochter ist schon damit gezeigt worden, dass Sie BAFöG bekommt (Schülerbafög) was nicht zurückgezahlt werden muss.
Ich gehe davon aus, dass deine Tochter nicht bei dir lebt, denn da du ja ALG II beziehst würde man sie ja automatisch mit berücksichtigen.
Eigentlich müsste deine Tochter dann einen eigenen ALG 2 Antrag stellen evtl hast du dann aber schwierigkeiten zu erklären warum dein Kind nicht bei dir lebt was ja nach dem neuen Gesetz bis 25 Jahre der Fall sein müsste.
Mein Rat wäre, deine Tochter sucht sich einen Job auf 400 € den Sie am WE machen kann. Bevorzugter Weise in Ihrem Lehrberuf dann bekommt sie auch gleich die Praxis dazu.
Viel Glück
Alle Achtung !
Es wäre zu wünschen, daß uns auch andere RECHTE zugestanden werden. Erst recht vor Gericht !
Die Gerichtskosten müssen die ARGEN nicht tragen – die sind davon befreit ! Vielleicht können sie deswegen so ungehemmt Klagen provozieren !?
ABER es wäre mal interessant, wie hoch die sind – denn die zahlt natürlich der Steuerzahler.