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Auslandswohnsitz: BAföG-Anspruch bleibt bestehen

Nachricht zum Thema BAföG vom 29.01.2010 um 16:05 Uhr (Autor: sozialleistungen.info)
VGW 1816

Deut­sche mit stän­di­gem Wohn­sitz in einem anderen EU-Land haben durchaus einen Anspruch auf BAföG. Dies geht aus einem Urteil des Ver­wal­tungs­ge­richts Müns­ter hervor (Az.: 6 K 2465/08).

Im konkreten Fall verweigerte der für Frankreich-Auswanderer zuständige Landkreis Mainz-Bingen einem in Paris studierenden Deutschen die staatliche Unterstützung. Der junge Mann mit ständigem Wohnsitz Paris sei nicht anspruchsberechtigt, weil nach § 6 Satz 1 BAföG in einem solchen Fall nur dann Ausbildungsförderung gezahlt
werden müsse, wenn die be­son­de­ren Um­stän­de des Ein­zel­fal­les dies recht­fer­ti­gen. Derartige Umstände wären hier allerdings nicht erkennbar.

Die Münsteraner Richter urteilten jedoch zugunsten des Studenten. Die Einschränkung des § 6 Satz 1 BAföG greife unangemessen in das durch den EG-Vertrag verliehene Recht jedes Unionsbürgers ein, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten. Deswegen sei die Regelung, die lediglich Ausnahmefälle zulässt, nicht anzuwenden. Zu beachten ist, dass die Entscheidung noch nicht rechtskräftig ist.

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6 Antworten zu “Auslandswohnsitz: BAföG-Anspruch bleibt bestehen”
  1. Julchen

    am 30.01.2010 um 12:48 Uhr

    Das ist ja wohl klar- wenn schon die bescheuerte EU da ist, dass die Studenten auch Geld bekommen, wenn sie in einem der Länder studieren.

    Kann ihnen nur gut tun, wenn sie auch andere Länder kennenlernen- und die Sprache auch lernen.

    Denn demnächste hauen sowieso alle aus Deutschland ab, die einigermassen normal sind und was können,
    was ich nur befürworten kann.

  2. Pierre

    am 02.02.2010 um 12:54 Uhr

    das BAFÖG ist doch aber nur für deutsche Ausbildungen ausgerichtet, wie wird es dann im Ausland bemessen / berechnet. Dort gelten doch ganz andere Lebensumstände als hier in Deutschland, kriegt man dann weniger BAFÖG oder mehr?

    regards Pierre

  3. Julchen

    am 02.02.2010 um 20:15 Uhr

    Ich weiss es auch nicht genau, aber es ist wohl etwas weniger. Es gilt ja der Satz von Deutschland und nicht von Frankreich. Aber dennoch- besser als gar nichts.

    Das muss man dann erfragen.

    Das Urteil ist auch noch nicht “Rechtskräftig”

    http://www.f01.fh-koeln.de/internationales/auslandsstudium/finanzierung/bafoeg/

  4. kretzschmar

    am 02.02.2010 um 23:50 Uhr

    Also, meine Tochter hat ein Semester in Aussi Studiert
    Sie bekam 1000Euro Reisekosten,die 4000Euro Stdiumgeb wurden nach Vorkasse wieder erstattet.
    Desweiteren bekam sie das erhöhte Ausland Bafög.
    Möglicherweise war dies in Verbindung mit Stipendium

  5. Sieglinde

    am 03.02.2010 um 10:27 Uhr

    Das Geld für die Studierenden erscheint denen wohl immer noch günstiger als HartzIV, weil sie hoffen, daß die Leute für immer abhauen.

  6. Julchen

    am 10.02.2010 um 19:47 Uhr

    Also ich finde es toll, wenn jemand studieren kann.
    Das Geld müssen die jungen Leute sich ja auch einteilen, reich werden die davon nicht.

    Im Ausland eine Zeitlang studieren öffnet später einige Türen und es ist auch für die pesönliche Entwicklung gut.

    Ich hätte gerne gehabt, dass meine Kinder studieren, aber sie wollten nicht. Nun gut- haben auch so prima Berufe.

    Die Studenten müssen heute zig mal mehr leisten als früher, es kein Zuckerlecken.!

    LG Julchen

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