GEZ-Befreiung trotz Zuschlag zum ALG II
Rundfunkgebühren müssen auch dann nicht gezahlt werden, wenn zusätzlich zum Arbeitslosengeld II der so genannte Abfederungszuschlag bezogen wird. Allerdings darf der Zuschlag nicht den Betrag übersteigen, der für die GEZ fällig wäre. Mit diesem Urteil gab das Berliner Verwaltungsgericht nun zwei Arbeitslosen Recht, die dem Rundfunk Berlin-Brandenburg Gebühren zahlen sollten (AZ VG 27 A 25.07 und VG 27 A 126.06).
Rechtskräftig ist das Urteil des VG Berlin allerdings noch nicht.
Im Normalfall sehen die Bestimmungen vor, dass die Rundfunkgebühren bei Arbeitslosengeld-II-Bezug nur dann entfallen, wenn kein Zuschlag gezahlt wird. Diesen Zuschlag hatten die beiden Kläger für ein Jahr erhalten, nachdem sie statt des Arbeitslosengeldes I ALG II bezogen. Er lag unter dem Satz, der für die Gebühren hätte aufgewendet werden müssen.
In dem Fall hätten die Kläger, um ihrer Gebührenpflicht nachzukommen, auf das Arbeitslosengeld II und damit auf das ihnen per Gesetz zustehende Existenzminimum zurückgreifen müssen. Die andere Alternative wäre gewesen, auf Fernsehen und Rundfunk zu verzichten, was dem Grundrecht der Informationsfreiheit widerspricht. Beides bereitete dem Gericht verfassungsrechtliche Bedenken. Aus diesem Grund sei die GEZ Gebührenbefreiung trotz Zuschlag angesichts der besonderen Härte möglich.
In Absprache mit der GEZ veröffentlich sozialleistungen.info folgende weitergehende Informationen der GEZ zum oben stehenden Urteil:
Köln, 29.03.2007
Die aktuellen Pressemeldungen, in denen mitgeteilt wird, dass alle ALG II-Empfänger aufgrund eines Gerichtsurteils in Berlin von der Gebührenpflicht befreit werden können, sind sachlich falsch.
Nach dem Gesetz (Rundfunkgebührenstaatsvertrag) schließt die Zahlung eines Zuschlags nach § 24 des Zweiten Buches des Sozialgesetzbuches zum ALG II eine Rundfunkgebührenbefreiung aus.
Das zitierte Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin betrifft zwei ALG II-Empfänger, die einen Zuschlag erhalten, der erheblich unter der monatlichen Rundfunkgebühr liegt.
Aufgrund dieser Tatsache hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden, der Klage stattzugeben. Die Entscheidung des Gerichts betrifft allerdings ausschließlich diesen kleinen Teil der Zuschlagsempfänger und bezieht sich auch nur auf das Bundesland Berlin.
Die genauen Urteilsgründe liegen bisher noch nicht vor, zudem ist das Urteil noch nicht rechtskräftig.
Über etwaige Rechtsmittel wird der rbb erst dann entscheiden, wenn das Urteil mit seiner Begründung vorliegt.
Festzuhalten ist Folgendes: Entscheidend ist, ob die Höhe des Zuschlages geringer ist als die Höhe der monatlichen Rundfunkgebühr. Ist der Zuschlag höher als die Rundfunkgebühr, so besteht auch unter Zugrundelegung des Berliner Urteils in jedem Fall Rundfunkgebührenpflicht.
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Gebühreneinzugszentrale (GEZ)
- Es sind keine ähnlichen Nachrichten vorhanden.
am 07.06.2007 um 16:00 Uhr
Finde es eine Frechheit das man GEZ zahlen soll obwohl der Zuschlag pro mtl. gerademal im erste Jahr 5,00€ also viertelj. 15,00€ ausmacht. Im zweiten bekommt man 3,00€ was gerade mal 9,00€ sind und dann soll man davon 56,20€ GEZ zahlen.Nachdem der Zuschlag wegfällt ist man offziell befreit. Müßte auch noch ein Quartal bezahlen aber das Geld ist immer knapp ,ist schon länger offen.Aber die lassen nicht locker.Sind nun jetzt 62,11€ .Vieleicht gehe ich auch aufs Gericht nur dann möchte ich meine Eingezahlten Beitrage wieder haben.Ich hatte somit in der Übergangszeit wo ich den Zuschlag bekam , nicht wie jetzt 345,00€ sonder nur 326,26€ Regelsatz im Monat.
Und was man sich von 18,….€ alles holen kann brauche ich ja keinen zu erzählen.
am 14.07.2007 um 12:18 Uhr
Es ist tatsächlich eine Frechheit, wie sich die GEZ hier bei diesem Thema rausreden will. Ich beziehe auch Hartz IV und einen Zuschlag von 44 € u. habe diese Woche meinen Ablehnungsbescheid erhalten. Werde natürlich Widerspruch einlegen.
Dieses Urteil vom Verwaltungsgericht in Berlin ist natürlich auf die ganze BRD anzuwenden. Es ist auch wirklich egal, ob nun 25 € oder 45 € Zuschlag gezahlt werden vom Amt.
Alles nur Schikane und Rausrederei von der GEZ
am 03.08.2007 um 12:16 Uhr
Ich zahle einfach nicht mehr. Als hätte man als Hartz 4 empfänger nicht genug Probleme, vorallem wenn man aus gesundheitlichen Gründen in Hartz 4 rutscht.
Das Verwaltungsgericht soolte einfach nochmal das Urteil überdenken. Jetzt wo die Lebenshaltungskosten steigen und das ALG 2 nicht angepasst wird.
am 31.08.2007 um 07:22 Uhr
Ich kann Axel da nur zustimmen. Ich bin leider auch wegen gesundheitlicher Probleme arbeitslos geworden.
Die Rundfunkgebühren im Allgemeinen sind eigentlich Abzocke, denn für die privaten Sender zahlt man auch nicht. Die finanzieren sich halt durch Werbung (welche es ja bei den öffentlich -rechtlichen auch gibt…) Mir wäre es lieber keine Rundfunkgebühren zu zahlen, dafür eben Werbung. In Deutschland läuft so einiges schief, denn wenn man zum “normalen” Lohn zusätzlich Hartz4 braucht um nicht unter der Brücke zu landen, stimmt was nicht.
am 04.09.2007 um 08:44 Uhr
bei mir sind mittlerweile 6 Anträge auf befreiung abgelehnt worden , aber ich probiers dennoch weiter ….
zuschläge hin oder her , von den paar mücken ist es dennoch nicht möglich , die “Staatlich geförderte Abzocke” zu zahlen
wie weiter oben schon geschrieben wurde , machen die “öffentlich rechtlichen” auch werbung und verdienen bestimmt nicht schlecht dran …..
aber deren motto ist eben , den schwächsten kann man leichter schaden zufügen …..
ich werds einfach abmelden und gut is …
solltet ihr auch tun , denn kontrollieren kan das niemand .. solang ihr die “GEZ - Klinkenputzer” nicht is haus lasst
am 12.11.2007 um 08:12 Uhr
Habe schon drei anträge geschrieben und alle abgel. macht nix beim amt gibt es noch jede menge davon. grins…
am 24.11.2007 um 21:12 Uhr
Wie ist denn nun das Urteil zu verstehen. Ich darf nicht mehr haben als dieser GEZ-Scheiß im Monat kostet oder weniger als ich für das viertel Jahr zu bezahlen habe, da die Gebühr ja vierteljährlich gezahlt werden muß
am 05.12.2007 um 12:26 Uhr
Bin selber ALG II Empfäänger und durch Kürzungen bei den Unterkunftskosten die ich durch die Regelleistung auffangen muss habe ich 98 € im Monat weniger Regelleistung aber einen Zuschlag von 9 € Monatlich. Eine Befreiung lehnt die GEZ ab aufgrund des Zuschlages, Das VG hat die Gerichtskostenbeihilfe abgelehnt weil eine Klage keinen Erfolg habe. Haben zwar Beschwerde beim OVG eingelgt und auf die Urteile von Berlin Bezug genommen aber der Anwalt der GEZ bombardierte die zwei Contra GEZ Urteile mit ca. 10 pro GEZ Urteile.
So möchte die GEZ tatsächlich dass ich mit einer tatsächlichen Regelleistung von 245 € + 9 € Zuschlag,also 254 € Einkommen im Monat GEZ Gebühren bezahle obwohl ein ALG II Empfänger welcher 347 € bekommt aber keine Zsuchlag erhält,also 347 € im Monat Einkommen hat befreit wird.
Ich glaube Gerechtigkeit gibt es hier in diesem Lande nicht mehr.
am 16.01.2008 um 20:28 Uhr
Wir als Hartz4 Empfänger sind echt noch zu ruhig.Man sollte jetzt langsam auf den Putz hauen. Es kann doch nicht sein, dass ich die gleichen GEZ Gebühren bezahle, wie ein Spitzenverdiener! Wenn ich Anteilmäßig soviel zahlen würde, wie mein Einkommen ist, dann müßte ich ca. 1,23 Euro zahlen, gegenüber beispielweise Herrn Mehdorn. GEZ=Abzocker der Niedrigverdiener!!!
am 07.02.2008 um 10:48 Uhr
Es ist eine Schande was dieser Rechtstaat mit uns macht oder machen will. In euren Angaben sehe ich mich, mit der GEZ genau das gleiche!
Es kann nicht angehen das Stromversorger oder Post, privatisiert werden und die öffent? sprich GEZ nicht dazu verdammt werden, dann gäbe es ja keine Einnahmequelle mehr.
Da uns die rechtlichen Wege blockiert werden, bin ich auch der Meinung das man dieses Unrecht boykottieren muß, deshalb empfehle ich jeden sich und vielleicht Bekannte und Freunde in GEZ - Abschaffen - Liste einzutragen. Desweiteren werde ich auch die GEZ mit Befreiungen bombadieren.
Die GEZ Abmelden sehe ich nicht ein,wir haben ein Recht auf information, es ist unser Grundrecht!!!
Zudem wird man erst recht von den Türklinkenputzer belästigt.
am 10.02.2008 um 10:31 Uhr
Hallo,
ich schließe mich meinen Vorrednern an.
Ich bin aus gesundheitlichen Gründen arbeitlos geworden, beziehe im Augenblick Krangengeld danach bekomme ich Arbeitslosengeld, welches unter dem Satz der Harz IV liegt.
Ich werde meinen Antrag am zur Befreiung am 01.03.2008 absenden mit der Klausel:
§ 6 Abs. 3 RGebStV !
Sollte es eine Ablehnung geben werde ich bis zum Bundesgerichtshof ziehen.
Es kann nicht angehen, das Arbeitslose, Krangeldbezieher, Verletztengeldbezieher oder Arbeitnehmer die weniger Geld bekommen, nur weil diese kein Bock auf staatliche Unterstüzung haben,nicht befreit werden.
Anscheinend sollte man lieber einen Zuschuss zu seinem Geld vom Staat kassieren, der ja anscheinend gerne gezahlt wird um dann von der GEZ befreit zu werden.
am 26.02.2008 um 14:32 Uhr
das ist ja echt der hammer, dass man selbst mit dem geringsten zuschlag noch gez-gebühren bezahlen muss. ich habe immerhin einen zuschlag von 160€ bekommen und soll deshalb meine gez-gebühren bezahlen. fakt ist allerdings auch, dass mir der gesamte zuschlag von 160€ wieder einbehalten wurde und zwar wurde das gleich vom sozialamt zum jugendamt überwiesen weil ich nämlich unterhaltspflichtig bin für meine 11-jährige tochter. also bleibt nicht ein cent übrig und ich soll trotzdem zahlen. eine farce.
jedenfalls überlege ich zwar einerseits auch zu klagen aber andererseits:
wäre es nicht der einfachere weg die gez klagen zu lassen. sollen die sich doch ihr geld einklagen wenn die welches haben wollen. wie weit können die gehen??
am 06.03.2008 um 11:10 Uhr
GEZ, ja die GEZ, ich habe versucht mich befreien zu lassen.
Ich bin Alleinerziehend, habe nach meinem Erziehungsurlaub die Kündigung vom Arbeitgeber erhalten, habe mich beworben wie eine Irre und tatächlich eine gute, ausbaufähige Stelle bekommen - nur viel zu wenig, viel zu armselig das Gehalt - juhu, aber die GEZ will ihre Gebühren, versuchte mich wieder befreien zu lassen, wieder kamen einfach nur die Rechnungen ins Haus geflattert!
Juhu! Habe zusätzlich zu meinem Gehalt noch Hartz IV, weil ich zwar wirklich gut verzichten kann, auf viele Dinge, aber mein Kind soll es nicht!
Juhu! Die GEZ lässt jetzt vollstrecken, weil ich nicht gezahlt habe, natürlich nicht, ich wollte die Befreiung, die genau einmal geklappt hatte wieder haben! Juhu!
Ich habe nach dreijähriger Auszeit im Erziehungsurlaub einen Job bekommen, vielleicht verliere ich ihn wieder (ich bin noch in der Probezeit) weil ich der GEZ zutraue, dass sie mein Gehalt pfänden möchte. Am Telefon bekommt man bei der GEZ nur abwertende Aussagen zu hören. Freche, unfreundliche Damen!
Bundesweit sollten die Menschen sich vereinen und gemeinsam klagen, vielleicht wäre das ein Anfang gegen diese Frechheiten. Ich habe meine Gebühren - früher vor der Geburt meines Kindes - immer bezahlt, weil ich genug verdient habe und es mich nicht störte, jetzt ist meine Situation aber eine völlig andere, ich habe das Geld einfach nicht übrig. Ich verschicke heute einen weiteren Befreiungsantrag, aber was hilft es mir?
am 07.04.2008 um 15:07 Uhr
ich habe klage eingereicht - werde euch berichten was draus wird…
mfg
andreas.
am 07.06.2008 um 11:19 Uhr
Hallo,
also wir haben ähnliche Probleme - nur wir leben in den neuen Bundesländern. Und da sieht es mit dem sogenannten Staatvertrag etwas anders aus. Denn der ist für uns nicht binndend. Hier wurde so einiges versäumt.
Wir sind Geringverdiener mit Hartz IV Aufstockung und sollen auch GEZ zahlen - von uns nicht einen Cent. Hier wurde schon geschrieben - sollen die doch Klagen, was sie mit Sicherheit nicht tun werden. Mal sehen wer den längeren Atem hat.
Bei entsprechende Verdienst tut es niemanden weh, aber nicht wo man eh schon mit den “3 Groschen” nicht klar kommt. Und dennoch zu frieden “schein” Arbeit zu haben.
Für eine bundesweite Klage wären wir auch - Unterschriftensammlung wäre da vielleicht ein Anfang!!
am 07.07.2008 um 18:07 Uhr
Ich bin ein weiterer Geschädigter. Ich soll 17,03 € bezahlen, obwohl ich nur 2,67 € Zuschlag erhalten habe. Und der Hammer: Ich wohne in Berlin. Ich werde umgehend Klage einreichen, da telefonieren und Widerspruch ignoriert werden. Wann wird diese Behörde endlich abgeschafft. Sind die öffentlich - rechtlichen bessere Menschen, als die privaten Fernsehmacher? Das widerspricht § 1 des Grundgestzes!!
am 14.07.2008 um 17:53 Uhr
Nicht bezahlen bei Zuschlägen. Es passiert nicht.Die müssen zwar drohen aber wegen 20€ ziehen die nicht vor Gericht.
am 13.08.2008 um 12:44 Uhr
Ich bin auch seit 5 Jahren Arbeitslos und Hartz IV… und obwohl ich denen immer von neuem Anträge auf Befreiung zuschicke, stellen die mir Befreiungen zwar aus, aber dann für ziemlich merkwürdige Zeiten nur.
Da kann zwischen einer und der nächsten Befreiung dann ein halbes Jahr keine Befreiung vorliegen. Da kann man mir erzählen was will, dass ist Absicht und reine Abzocke…. Stimmt mit Hartz IV zu (über) leben ist wirklich kein einfacher Job. 120 Euro habe ich pro Monat für Nahrungsmittel und Kleidung (Haha, das ist ein Witz, was?) und derjenige der dieses bescheuerte Hartz IV erfunden hat, badet in Luxus…. ja es läuft einiges Schief im Staate Deutschland…. aber was nun. Bezahlen?
Wenn ich 190 Euro schon für verschiedene Monate nachzahlen muss, (obwohl ALLE Belege von 2006 bis heute vorliegen? und das bei 120 Euro im Monat!
Jemand hat mir mal erzählt, dass man die ersten Sender auch abmelden kann. Glaube ich mach mich da mal schlau. Nachrichten kann man auch von den Privaten schauen!! Oder??
am 20.08.2008 um 09:21 Uhr
Ich habe 2006 und 2007 Erziehungsgeld bekommen mtl 296, € , mein Lebensgefährte hat seine Rundfunkgebühren für den gemeinsamen Haushalt bezahlt, da wir nicht verheiratet sind soll ich für mein Autoradio separat bezahlen 21,97 € im Quartal
Ich hatte also kein eigenes Einkommen , aber eine Mitarbeiterin der GEZ-Zentrale sagte mir, ohne Einkommen geht nicht,von irgendetwas muss ich ja leben und der mich unterstützt könne auch meine Gebühr bezahlen.
2007 bekam ich dann Hartz IV und einen Zuschuss von 22,00 € für mich und 2 Kinder , mein Antrag auf Befreiung wurde auch diesmal abgelehnt wegen dem Zuschuss.
Ich frage mich immer noch was das soll.
am 23.08.2008 um 10:24 Uhr
guten Tag,
mein Übergangsgeld von ALG I zu ALG II betrug 4.-€ bis 1,50€ in der Zeit von 2005-2007. RBB wollte ,dass ich GEZ bezahle. Habe vor dem OVG Berlin geklagt und recht bekommen , RBB hat Revision vor dem OVG Berlin eingelegt und dort recht bekommen. Mein Weg führte zum Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe auch dort wurde dem RBB recht gegeben. Das ist der soziale Staat Deutschland, es bleibt mir nichts anderes übrig als den Offenbarungseid zu leisten, denn ich kann die zu unrecht geforderten 360,-€ nicht bezahlen, der Betrag steht im Verhältnis zu 65,-€, die Das Jobcenter innerhalb von 2 Jahren mir gezahlt hat. Trotzdem mache ich hier allen Betroffenen Mut, lasst Euch diese zum Himmel stinkende Ungerechtigkeit nicht gefallen .
am 27.08.2008 um 08:57 Uhr
Hallo,
selbst wenn ich Autoradio, TV, Radiowecker abschaffe müsste ich nun GEZ bezahlen, weil mein Sohn nun einen Schul-Laptop bekommt (Schulprojekt in NIedersachsen) - dieser zählt zu den “neuartigen Rundfunkgebühren” - und da ich noch bisschen Zuschlag bekomme ist der dann so gut wie aufgebraucht.
Natürlich könnte ich mein höherbegabtes Kind auch auf eine Realschule oder besser Hauptschule schicken hier vor Ort, dann würde der Staat auch noch Fahrtkosten sparen - ich bin ja nur eine Hartz IV-Empfängerin - mir/uns steht ja nix zu.
Das ich vor der Geburt meiner Kinder und danach auch schon 20 Jahre einzahlend gearbeitet habe und sogar dem deutschen Staat noch 2 Kinder (potentielle Rentenzahler) geboren habe ist jetzt erstmal egal - wir sind jetzt der Abschaum des Staates - Bedürftige…