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Das Sozialgericht Würzburg (SG) hat am heutigen Montag entschieden, dass die Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche Stadträte bei der Berechnung des ALG II als Einkommen bedarfsmindernd berücksichtigt werden darf.
Geklagt hatte die Stadträtin Belinda Brechbilder. Die Linke-Politikerin wurde im Frühjahr 2008 in ihr Amt gewählt. Bis zu diesem Zeitpunkt bezog Brechbilder aufstockendes ALG II. Die zuständige Arge rechnete ihre Stadtrats-Vergütung in Höhe von 651 Euro als Einkommen bedarfsmindernd an, woraufhin das bereits bis September 2008 gewährte ALG II gestrichen wurde. Hiergegen leitete die Stadträtin juristische Schritte ein.
Das SG entschied allerdings zuungunsten der Klägerin. Soweit die Aufwandsentschädigung der Steuerpflicht unterliege, müsse die Einnahme auch angerechnet werden. Weil lediglich 204 Euro der Stadtratsvergütung steuerfrei sei, stünde der Anrechnung des darüber hinaus gehenden Betrages nichts im Wege.
Zu beachten ist, dass die Entscheidung noch nichts rechtskräftig ist. Aufgrund der grundsätzlichen Bedeutung als Präzedenzfall wurde trotz des niedrigen Streitwertes die Berufung beim Landessozialgericht zugelassen.
Gleiches Recht für alle. Ich dachte immer, Ehrenämter würden nicht bezahlt.
Also gibts auch hier Unterschiede.
Ansonsten kann ich nur sagen, Deutschland klagt sich noch kaputt irgendwann.
Ausserdem hätte die Stadträtin das vorher erfragen können, was sie angerechnet bekommt.
Möchte wissen- was die ganzen Klagen kosten, die wegen Hartz IV geführt wurden und werden- dafür haben “wir” anscheinend Geld genug.
Letztlich: völlig bekloppt und unnötig. Jedenfalls meine Meinung.
Das BGE muss her- langsam kommen ja auch die Politiker dahinter und auch dazu, endlich mal drüber nachzudenken. Was man da alles machen könnte……….
ja ja die Linken …. auch nur Politiker, die möglichst viel haben möchten….
Aber hallo, Richtig, das gleiches Recht für alle. Hier geht es doch um eine
Aufwandsentschädigung!!! Kein Einkommen!!!!
Das kann und darf unterhalb des Freibetrages kein Einkommen sein.
Richtig, ein Ehrenamt sollte nicht bezahlt werden, aber der Aufwand für ein Ehrenamt
sollte erstattet werden.
Ich selbst bin Rentner, 699 € Rente und ehrenamtlich im sozialem Bereich, hier Grundsicherung im Alter und bei voller Erwerbsminderung, tätig, mache hier auf dem ländlichem Bereich Hausbesuche und Sprechstunden. Kann mir kaum ein Auto leisten und soll dann auch noch die Kosten, nach Eurer Aussage, für das Benzin selber tragen.
Bekomme dafür im Monat 40,00€. Zahle aber bei ca 400 Km monatlich wesentlich mehr an Fahrkosten.
Ne lieber Bürger, sollten diese Kosten nunmehr als Einkommen gelten dann ist es AUS mit meinem Ehrenamt. Dann könnt Ihr das ja unentgeltlich machen. Fragt mal unsere Frau Merkel, was diese als AUFWANDSENTSCHÄDIGUNG bekommt!!!!
Karl-Heinz Ommen
Wenn ein stützeempfänder zusätzlich geld bekommt ist er weniger bedürftig, ich würde denen sowieso nur noch gutscheine geben
Julchen, auch beim BGE (Bedingungsloses Grundeinkommen) muss die Aufwandentschädigung für ein Ehrenamt erstattet werden!
KHO
Warum sollte das kein Einkommen sein?
Das Kindergeld wird doch auch als Einkommen berechnet und für die Kinder wäre es nötiger.
Es wollen halt alle nur absahnen ob rechts, links oder in der Mitte.
Zu Julchen: die Kosten der Klagen werden wohl auch als H4ler Ausgaben bezeichnet und als einkommen für alle H4ler gerechnet aber spaß beiseite, wenn man dieses Geld den Bedürftigen geben würde gäbe es wohl keine Klagen.
http://www.sueddeutsche.de/bayern/145/507305/text/
Artikel dazu.
Wie wäre das Urteil ausgegangen wenn die Stadträtin bei einer anderen Partei gewesen Wäre?
Ich glaube sie hätte garnicht zu klagen brauchen!
Die 120€, die ein 1€-Jobber kriegt (verdient hätte er in der Regel wesentlich mehr) heißen auch “Aufwandsentschädigung”, man darf sie “behalten” und – davon seine Fahrtkosten bezahlen. Bei den Ehrenämtern wirds wohl auch so sein. Einkommen ist Einkommen, und wenns noch so armselig ist.
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wühlmaus
am 30.03.2010 um 12:14 Uhr
Die 120€, die ein 1€-Jobber kriegt (verdient hätte er in der Regel wesentlich mehr) heißen auch “Aufwandsentschädigung”, man darf sie “behalten” und – davon seine Fahrtkosten bezahlen. Bei den Ehrenämtern wirds wohl auch so sein. Einkommen ist Einkommen, und wenns noch so armselig ist.
Dem wieder spreche ich mal einfach. Es ist wohl die Frage wo du wohnst!
Ich habe mal einen Eineurojob gemacht und bekam 120 Euro.
weil ich dafür mehr Betreuung brauchte, bin ich zur Stadt gegangen und habe es beantragt.
Die Dame frage nach einkünften und wollte mir die mehrstunden nicht geben, weil ich ja Harz-IV habe und als Arbeitslose braucht man ja keine Mehrbetreuung.
Die Arge hat mir bescheinigt das ich sehr wohl Mehrbetreuung brauche wegen eines Eineurojobs.
So flatterte dann der neue Bescheid mit neuer Berechnung zur Kinderbetreuung ins Haus.
Von meiner Aufwandsentschädigung, abzüglich der Monatskarte die man ja selbst bezahlen muss, blieben satte -40 Euro übrig, die ich dank ein Euro-Jobs aus dem Regelsatz begleichen sollte.
Die Begründung für die Hochstufung der Stadt für die Kinderbetreuung lag darin, das ich ja nicht nur mehr Betreuung brauchte, sondern auch mehr als zweimal die Schwelle von 50 Euro überschreite. Weiter noch sagte sie, Aufwandsentschädigung, ist Einkommen, denn man arbeitet ja dafür.
übrigens, in der stadt wo ich vorher gewohnt habe, bezahlen alle, auch harz-Vl-ler für kinderbretuung. das aber nur mal so nebenbei..
Nur Hetze !Schlimm diese Gesellschaftsordnung.Das Thema wird diese Buindesregierung dank Ww nicht mehr los,weder vor noch nach der Wahl.Jetzt geht es an die Rentner (t-online.de)im Osten.Frau Merkel kommt aus dem Osten.
Wer hat die Krise verursacht-wer muß dafür bezahlen!
Ich bin auch Ehrenamtler für die Deutsche Rentenversicherung Bund, hiernach sind diese Einnahmen nach § 31 SGB II frei.
Die Ausgaben bei den SGG betragen für die Behörden
Sozialgericht 150 Euro
LandesSG 230 Euro
BundesSG 350 Euro
dies ob der Prozess gewonnen oder verloren wird.
Begriffe durcheinander geworfen…
Hallo Julchen, hallo Streetfighter, ich versuche, mich immer, auch wenn es mir manchmal selbst gehörig gegen den Strich geht, mich auf der Ebene geltenden Rechts zu bewegen. Hier ein mal ein paar grundlegende Darstellungen.
1. gibt es sog. “gesetztes Recht” also alles was in “Gesetzesform” gepackt wurde,
2. gibt es “Gewohnheitsrecht” speziell im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) formuliert.
Beim SGB II haben wir ein grundsätzliches Problem, das wesentliche Rechte und Pflichten gar nicht formuliert sind, sondern nur allgemein umrissen. Das klassiche Beispiel ist immer und immer wieder die Frage des Einkommens, hier aus § 11 SGB II.
Hier fehlt nach allgemeiner Rechtsauffassung vieler Gerichte ein Verweis auf das Einkommenssteuergesetz (EkStG). Allein hier ist sehr konkret und jeweils aktuell (weil ständig, i. d. R, jährlich) aktualisiert) festgelegt, was der “Gesetzgeber” als Einkommen versteht.
Lediglich im Abs. (2) des § 11 SGB 2 sind einige “Einnahmen und Zuwendungen” aufgeführt, die nicht als Einkommen anzurechnen sind, sowie im Ab. (3),hier wieder ein Musterbeispiel sog. unbestimmter Rechtsbegriffe unter Nr. 1 b), Zitat:
“1. Einnahmen, soweit sie als
a) zweckbestimmte Einnahmen,
b) Zuwendungen der freien Wohlfahrtspflege
einem anderen Zweck als die Leistungen nach diesem Buch dienen…”, Zitat Ende.
Wo liegt im konkreten Fall das Problem: In der Formulierung!!!
Aufwandsentschädigungen für Abgeordnete sind eben keine “Entschädigungen” – weil ja kein Schaden im Sinne eines nötigen Ausgleichs entsteht (wie es das BGB sieht), sondern:
Aufwandsentschädigungen für Abgeordnete nach meinem Verständnis, und so hätte ich es auch sowohl der ARGE, JobCenter oder Gericht gegenüber geltend gemacht.
“Zweckbestimmte Einnahmen (die nicht dem Lebensunterhalt, ALSO im Sinne des SGB II dienen), sondern Einnahmen, die zusätzlichen Aufwand für die Tätigkeit eines Abgeordneten ausgleichen sollen, z. B. Zwecken der Repräsentation, der Informationsgewinnung und -verarbeitung (letztendlich ist dies ja wesentliche Aufgabe eine Abgeordneten, egal welcher Ebene der Vertretung – Gemeinde, Landkreis, Land, Bund, Europa), und somit der unmittelbaren Aufgabenwahrnehmung dienen.
Nicht umsonst hat ja das Gericht die Berufung zugelassen, was IMMER EIN DEUTLICHER HINWEIS auf die sachliche Geltendmachung (Inhalt, Form) eines Rechtsanpsruches ist und grundsätzlich auch für den Gang in die 2. Instanz genutzt werden sollte.
Um zu des Pudels Kern zu kommen: Zeigt der Fall mal wieder nur zu deutlich, wie grob schlampig Herr Frank-Walter Steinmeier als Hauptautor dieses Werkes gearbeitet hat, oder arbeiten sollte, in wessen Interesse auch immer. Und, wie drastsich überschätzt die Fähgkeit der rechtskonformen Auslegung “unbestimmter Rechtsbegriffe” durch völlig ungenügend ausgebildete und geschulte Sachbearbeiter (insbesondere der Leistungsabteilungen) wurde und wird. Hierzu hat sich u. A.der Pressesprecher des Sozialherichts Berlin, Herr (Richter) Kanert im ZDF mehr als deutlich geäußert (zur eigenen Meinungsbildung mal inder ZDF-Mediathek fahnden!!!)
Und eben aus diesem Grund gehören nicht nur Teille dieses Gesetzes, sondern das Ganze an sich durch das Bundesverfassungsgericht kassiert!!!
Also, wie ich schon mit notorischer Kontinuietät am Ende jedes meiner Beiträge formuliere:
“Nicht nur in irgendwelchen Foren meckern, wie berechtigt auch immer, sondern rein in die Gremien der politischen Meinungs- und Willensbildung – die Parteien und die Machtverhältnisse umgekippt!!!
MACHT kommt von MACHEN und nicht vom MACHENLASSEN
Gerhard Roloff
9.Ossi
Hier in meiner Stadt kann man als Bezieher von Hartz IV oder sonstwer am Rande des Existenzminimums kostenlose 6 Stunden KiTa – Betreuung beim Jugendamt beantragen. Bleibt dann nur das Essengeld, was ich dort gern gezahlt habe, denn die hatten eine gute eigene Küche.
Als ich aber wegen des 1-€-Jobs die 6 Betreuungsstunden überschritt und draufzahlen sollte, habe ich mich gewehrt. Es gibt bei der ARGE auch nette Bearbeiterinnen. Sie sagte, sie könne mir nicht helfen, schob mir aber einen Flyer von einem Bürgerhaus rüber. Dort gibts Leute, die sich wirklich gut mit Gesetzen auskennen, und mit deren Hilfe konnte ich durchsetzen, dass die ARGE und das Jugendamt sich endlich mal in Verbindung setzten und die Sache unter sich klärten. Ich kam nach vielem Hin und Her ohne Draufzahlen davon.
@12.baghira_gr,bin ich ganz Deiner Meinung,als ganz anderes Beispiel zeigt sich die Dame mit den Maultaschen,man muss etwas unter nehmen,ich habe selbst so eine Verdachtskündigung hinter mir,ein Schreibfehler im Zellstoffwerk Stendal wäre in 30 Sekunden beseitigt,will man nicht man holt sich einen Anwalt aus Leipzig wegen mir(Brummifahrer) und muss dann doch nach Betriebszugehörigkeit Abfindung zahlen und Kündigungsschutz einhalten.Tausende von Euro verschleudert für nichts.
Genauso ist das mit Hartz!
Stellt Verbindungen her,soziale Kontackte untereinander -zur Arbeitswelt,wählt die richtiegen Politiker und klagt gegen Bescheide die undurchsichtig sind,ich kann es nur beführworten,
Wenn wir alle gemeinsam nichts tun verlieren wir alles,selbst wer etwas gegen Hartz tut ist nicht immer der Gewinner,man braucht sich dann aber keinen Vorwurf machen.Es geht nicht nur um Essen und Trinken wie mir meine Fallmanagerin einreden wollte!
Mehr fällt denen einfach nicht ein!Also müssen wir weiterdenken und handeln!
Für Grufty und Julchen zum subsumieren
http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/16/091/1609135.pdf
@ baghira_gr
vielen Dank für die Erläuterungen und @ Ommen danke für den Link !
Nun kann ich ja gestärkt ins Osterfest gehen ;-)
Wünsche allen schöne Feiertage !
hallo
als hartz4 empfänger verdiene ich 125euro dazu -mein sachbearbeiter ist informiert,für april habe ich von der arge nur 600euro überwiesen bekommen,das reicht für die fixen kosten im monat nicht
wieso/ warum?der regelsatz bleibt doch
Deine Information reicht nicht aus, als dass man dazu etwas sagen könnte.
Am Besten gehst Du direkt zur Leistungsabteilung Deiner ARGE und fragst Persönlich! nach, warum dass so ist. Notfalls musst Du schriftlich Widerspruch einlegen.
Wenn diese 125 € durch einen 1-Euro Job gezahlt werden, ist er nicht anrechenbar. Aber klären musst Du dass schnellstmöglich selber.
Zum Thema möchte ich sagen, dass alle Einnahmen inkl. Aufwandsentschädigung angerechnet werden. Allerdings darf nicht vergessen werden, dass die Aufwandsentschädigung für vorgeschossene Ausgaben sind. Und genau die sollten natürlich nicht vergessen werden, in Abzug zu bringen. Gab es keine Ausgaben, so ist es nachvollziehbar, dass die Aufwandsentschädigungsgelder als 100% Einnahme – als Verdienst – gesehen und behandelt werden.
jau, dann kann man ja jetzt auch die aufwandsentschädigung für ein-euro-jobber abziehen, das wäre konsequent …
Na gut, wenn es denn Einkommen ist, müßten zumindest die Friebetragsgrenzen nach § 11 SGB II (100 Euro + x je nach Bedarfsgemeinschaft) berücksichtigt werden: Wäre mal spannend, ob das passiert ist???
Am besten auswandern nach Down Under…