Fehlstart beim Bundesfreiwilligendienst?

Nachricht zum Thema weitere Themen vom 29.06.2011 um 17:14 Uhr

Wenige Tage vor dem Start des neuen Bundesfreiwilligendienstes (BFD) mehren sich die Anzeichen für einen Fehlstart. Owohl mit Aussetzung der Wehrpflicht zum 1. Juli auch der Zivildienst entfällt, haben sich für die bundesweit rund 35.000 BFD-Stellen laut Medienberichten nicht viel mehr als 1000 Interessenten gemeldet. Das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) hingegen erfreue sich weitaus größerer Beliebtheit.

“Bis heute ist nicht entschieden, ob Jugendliche einen Anspruch auf Kindergeld haben, wenn sie in den BFD eintreten“, begründet Christoph Künkel vom Diakonischen Werk Hannover jene Entwicklung. Das unter Führung Ursula von der Leyens (CDU) stehende Bundesfamilienministerium sieht das naturgemäß anders. Staatssekretär Josef Hecken erklärte gegenüber der “Passauer Neuen Presse”, dass
das Interesse am Bundesfreiwilligendienst jetzt schon enorm sei. Mir dem richtigen Schub könne außerdem erfahrungsgemäß erst nach den Sommerferien gerechnet werden, weil dann die Studienplätze vergeben sind.

DRK-Sprecherin Svenja Koch prophezeit dennoch einen sich abzeichnenden Freiwilligenmangel, unter dem insbesondere Senioren, Behinderte und Kinder leiden werden. Ihren Worten nach würden zeitintensive “humanitäre Extras” wie Spaziergänge, Gespräche und Fahrdienste unter Umständen bald wegfallen.

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bisher 7 Kommentare zu dieser Nachricht
  1. beckfuerth am 3. Juli 2011 um 17:28 Uhr

    Ich muss morgen einen ALG2-Antrag stellen. Wenn ich keine Arbeit bekomme, kann ich dann auch zum Bundesfreiwilligendienst? *ironieaus*

    Ich weiß, dass es derzeit nicht geht. Aber vielleicht ändert sich das noch! Wäre vielleicht eine Idee.

    • Julchen am 3. Juli 2011 um 22:03 Uhr

      *lach* jaja, irgendwann muss das Land sich die Leut aus den Altersheimen holen, weil für diese Regierung keiner mehr was freiwillig tun will. Armes Schland, was?

      Das Land der RTL Shows und der suchenden:

      Deutschland sucht…. den Freiwilligen DSDF

  2. ebenerdig am 5. Juli 2011 um 19:59 Uhr

    @ beckfuerth

    Habe gelesen, dass der Bundesfreiwilligendienst für jedes Alter und Geschlecht möglich ist und bis zu 24 Monate ausgeübt werden darf, und auch wenn man ALG II bekommt:

    http://www.soziale-dienste.net/fileadmin/asd/Download-Objekte/vorruebergehend_eingestellt/Bundesfreiwilligendienst_von_A_bis_Z.pdf

    “Was nicht verboten ist, ist erlaubt…” (klingt erstmal gut)

    Wenn ich den Text (unter A wie ALG II) richtig verstanden habe, kann man aber auch nicht mehr als 60€ (Taschengeld) + 30€ für Fahrtkosten erwarten. Da wäre man mit einer MehrAufwandsEntschädigung wie bei den EinsFuffzigJobs aber “besser” dran.

    Nichts genaues weiß man nicht und irgendwie sind wir doch im Feudalismus angekommen.

    Vielleicht warten wir noch ein bisschen bis uns das Geldsystem um die Ohren fliegt?

    Trotz allem: nicht entmutigen lassen!!!
    Schönen Tach noch.

    • beckfuerth am 14. Juli 2011 um 12:31 Uhr

      Hallo ebenerdig,

      danke für deine Info. Habe es zufällig gestern auch bei ntv gelesen. Verboten ist es nicht, aber ntv schreibt, dass es kaum rentabel ist. Eher ist es der letzte Ausweg. Wer von dem verbliebenen Geld noch Fahrtkosten hat, der kann es echt lassen.
      Auch hier hätte ich zudem das Problem mit den Kindergartenschließzeiten. Es sei denn, ich bekomme dann Urlaub. Werde heute noch mit dem Reginalbetreuer meiner Stadt darüber sprechen!

      lg ab

  3. uwetammen am 7. Juli 2011 um 07:43 Uhr

    Die Höhe des Taschengeldes ist aber leider nicht genau definiert, lediglich ein Höchstbetrag von 330 Euro in Westdeutschland und sogar nur 288 Euro in Ostdeutschland wurde von der Regierung festgelegt. In der Praxis wird das Taschengeld im BFD vermutlich weit unter diesen Betrag liegen, aber das wird erst die Zukunft zeigen. Trotz allem gibt es einige Vorgaben, wie ein angemessenes Taschengeld aussehen soll:

    •es darf den Höchstsatz nicht überschreiten
    •das Taschengeld muss dem Taschengeld entsprechen, welches andere Freiwillige in der selben Einsatzstelle bei einer vergleichbaren Tätigkeit bekommen
    •Das Taschengeld im BFD sollte dem anteilig gekürzten Gehalt eines Teilzeitbeschäftigten gleichen

    Frage: ob man 330 € plus wohngeld bzw. plus h 4 bekommen kann?
    bfd ist ja keine ausbildung !

    man kann es ja jederzeit abbrechen und steht weiterhin dem arbeitsmarkt zur verfügung!
    kann es sein das es der vorläufer für einen allgemeinen ” arbeitsdienst” ist, den der ist ja auch an der gemeinnützigkeit gebunden.
    oft war es so > erst freiwillig, dann zwang.

    • beckfuerth am 14. Juli 2011 um 12:33 Uhr

      Hallo uwetammen,
      der Dienst ist nicht jederzeit einfach so abbrechbar, nur aus wichtigem Grund. Laut ntv muss man sich auch nicht weiter bewerben in dieser Zeit.

  4. Julchen am 7. Juli 2011 um 12:42 Uhr

    [[[[[[[ kann es sein das es der vorläufer für einen allgemeinen ” arbeitsdienst” ist, den der ist ja auch an der gemeinnützigkeit gebunden.
    oft war es so > erst freiwillig, dann zwang.]]]]]]]]]

    Genau das hab ich auch gedacht, als ich das gelesen habe. Erst hab ich ja gedacht, es sei ein Witz.
    Deutschland hat zudem seit Kriegsende 1945 nichts dazu gelernt. * Und bist Du nicht willig, so brauch ich Gewalt * ist zwar aus dem Erlkönig, aber für’s “Schland” passt es hervorragend.

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