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Bildungs-Chipkarte verfassungsgemäß?

Nachricht zum Thema sonstige Sozialleistungen vom 29.08.2010 um 16:26 Uhr

Nach Plänen der Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) sollen die Bildungs-Chipkarten für bedürftige Kinder bereits ab dem kommenden Jahr 2011 eingeführt werden. Die bayerische Sozialministerin Christine Haderthauer (CSU) hat diesbezüglich verfassungsrechtliche Bedenken angemeldet.

Im Gespräch mit dem Nachrichtenmagazin “Der Spiegel” erklärte Haderthauer: “Wenn ein Kind damit bezahlt, dann wird für jeden erkennbar, dass es aus einer armen Familie stammt”. Deswegen könne die
Karte eine mit dem Grundgesetz nicht zu vereinbare Diskriminierung nach sich ziehen.

Von der Leyen sieht sich damit immer deutlicherer Kritik aus den eigenen Reihen ausgesetzt. So hatte Familienministerin Kristina Schröder (CDU) in diesem Zusammenhang erst vor kurzem Probleme beim Datenschutz angemahnt.

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bisher 20 Kommentare zu dieser Nachricht
  1. Julchen am 29. August 2010 um 19:38 Uhr

    Wie oft denn noch? Nein- es ist nicht Verfassungsgemäss- es ist ZWANG !
    Es ist Verfassungswidrig, denn es verstösst gegen § 1 des Grundgesetzes.

    Man lerne: Auch ein Kind hat seine Würde !!!

  2. ich am 29. August 2010 um 20:58 Uhr

    mein kind hat keine würde mehr, es wurde zum 4. mal missbraucht.
    wir konnten unser kind nicht schützen weil sie die begleitperson gestrichen bekam damit der staat geld einspart. da ich im 1 eujob bin, kann ich nicht dauernd hinter ihr her sein.
    was sollen wir denn mit einer chipkarte. kann die mein kind schützen?

    ich bin mit den nerven am ende,

  3. Ritter Der Taffel Schokolade am 29. August 2010 um 21:41 Uhr

    Das ein euro job zeit keine wirkung am arbeitsmarkt das wegen muss der abgeschafft werden

    diese gesetz macht soziale frieden unruhe

    es verletzt auch gegen menschenrecht

  4. Julchen am 30. August 2010 um 11:09 Uhr

    @ ich
    also mir fehlen die Worte….

    wann ist das denn passiert? Warst Du bei der Polizei? Es muss doch eine Lösung geben, das Dein Kind da betreut ist. Lehne den Euro Job ab und nimm Dir mal nen vernünftigen Anwalt !
    Jugendamt, Sozialberatung der Stadt- der Träger- wo Dein Kind ist- mach Krach !
    Schreib Briefe an die Politiker, an die Kanzlerin, an die von der Leyen- schildere das und vor allem gib es an die Zeitung !

    Weisst Du ansonsten, da kann ich gar nichts sagen, weil sich mein Herz zuschnürt.

  5. ich am 30. August 2010 um 22:40 Uhr

    anwalt hatten wir, darauf gutachten von einer psychologin vom versorgungsamt, durch die wir die begleitperson verloren haben.die haben ihr damals 30 grad und die begleitperson entzogen, um die opferrente nicht zahlen zu müssen.
    noch waren wir nicht bei der polizei, denn alisa ist immernoch in der psychatrie und das ganze ist paar monate her. samstag hat sies mir gesagt und morgen wollen wir mit ihrer ärztin besprechen was wir tun.
    an die zeitung kann ich zum schutz meines kindes nicht gehen. icfh werd aber das versorgungsamt verklagen und auch an die politiker schreiben.
    den 1 eujob kann ich nicht ablehnen, wir brauchen das geld für meine medikamente.

    wir werden erstmal das tun was fürs kind gut ist und wenn die polizei ins spiel kommt sehen ob sie das verkraftet seelisch.
    ich bin in einer zwickmühle und hoffe das das arztgespräch weiterhilft.

  6. Julchen am 31. August 2010 um 05:41 Uhr

    @ich

    Sehr traurig ist das für euch alle. Ich wünsche Deinem Kind, das es das verarbeiten kann und hoffe, das euch geholfen wird.
    Du wirst schon wissen, was für Dein Kind richtig ist -und was Du machst.

    Viel Glück bei allem!

  7. Isabhb am 31. August 2010 um 11:13 Uhr

    Das ist wirklich schlimm. Hinter jedem AlG IIer steckt ein Schicksal. Aber das interessiert ja keinem. Ich habe auch versucht zu kämpfen. Zwar wegen andere Dinge, aber keiner hört zu. Habe auch Briefe geschrieben, Zeitung informiert, Rechtsberatung aufgesucht, Listen und Erklärungen verfasst, Widerspruch eingelegt. Und??? Wozu kämpfen? Muss!!! Kredit aufnehmen, weil Konto überzogen war. Jetzt??? weiß nicht wie ich über die Runden kommen soll. Es ist eh schon alles schlimm genug, da sollen unsere Kinder jetzt auch noch gedemütigt werden? Denn das ist es wenn diese Chipkarte kommt. Menschenunwürdig und demütigent! Kapiert die “von der Leyen” das nicht??? Ah ne, die brauch sowas ja nicht, hat ja genug Kohle!

    Dir “ich” wünsche ich viel Kraft und beistand. LG

  8. Addy am 31. August 2010 um 12:14 Uhr

    Chipkarte hin oder her, ich wohne auf dem Land, selbst wenn die rechtlichen Dinge geklärt werden können. Wo und wie könnte ich diese einlösen? Sicher genauso wie die Gutscheine, in einem größeren Ort wo ich nur mit dem Auto hinkomme? Super Idee!!

    Oder es wird wie mit den Erwachsenenqualifizierungen, die Kinder werden bevorzugt und die Qualität ist gleich null. Hauptsache die Chipkarte ist gedeckt. (PS. habe solche Quallis leider schon durch, man lernt höchstens nette Leute kennen)

  9. ingo am 31. August 2010 um 13:18 Uhr

    2009 habe ich einen Bildungsgutschein vom Arbeitsamt bekommen. Diese gibt es seit 2003.
    Das scheint verfassungsgemäß zu sein, obwohl bei der Anmeldung der Bildungsträger alles erkennen kann. Andere Leute werden von Firmen geschickt, Kurzarbeit dafür genutzt, oder sind Selbstzahler. Warum soll ich mich diskriminiert fühlen, bei Millionen Leidensgenossen?
    Millionen sind keine Randgruppe mehr. Ich schäme mich nicht für den Gutschein, sondern war sehr froh ihn bekommen zu haben.
    Die Chipkarte ist doch zusätzlich und verpflichtet zu nichts. Wer sie nicht nutzt, steht 2011 nicht schlechter da als 2010. Vieleicht ist sie übertragbar?(für Bares)?

  10. Julchen am 31. August 2010 um 13:49 Uhr

    @ ingo

    das mag ja für den einen oder andern zutreffen, aber hinter der Geschichte steht ein System.
    Nämlich das System der “Erfassung”.
    Und selbstverständlich ist sie “verpflichtend” denn die Namen wären erfasst und es wird ja “gefordert” das ansonsten auch das Jugendamt bzw. die ARGE tätig wird.

    Es ist was es ist- ein Zwang. ( und eben wie @addy schreibt für viele unsinnig )

    Würde es eine zusätzliche “Leistung” sein auf freier Basis zum Regelsatz, wäre es OK.
    Ist es aber nicht- weil es den Regelsatz ausgliedert- und “ersatzweise” für Geld steht, das den Kindern bei der Kleidung oder Nahrung fehlt. Das zu entscheiden- was dem Kind gut tut, ist Elternsache- und nicht die vom Staat.

    Bildung- und Kunst sollte frei sein für Kinder.

    Nicht jedes Kind will Sport machen oder Musik- die Nachhilfe- steht auch auf einem andern Platz. Hier würden wieder nur kommerzielle Stellen wie Pilze aus dem Boden kriechen, um auf Staatskosten abzurechnen.

    Die Karte würde eine Nummer haben- evtl. Name, so ist sie nicht übertragbar.

  11. anita am 31. August 2010 um 13:57 Uhr

    ich habe selbst 2 kinder, die große bekommt jede woche nachhilfe von einer oberstufenschülerin, das geld dafür spare ich mir ab,woche für woche. wenn jetzt die karte kommt, muss sie nachhilfe wechseln, weil wie sollen privatpersonen abrechnen, das heißt kein einzeluntericht mehr, sondern wie meistens ne gruppe, da sie sich ablenken läßt,bringt die gruppe nix, ausserdem will ich meinem kind keinen stempel auf der stirn verpassen, : achtung lebt von der arge

  12. Selbstzahler am 31. August 2010 um 15:57 Uhr

    Schön, dass die Kommentare zum Schluss doch noch zum Thema zurück kamen.
    Aber zum Thema: Wenn unsere Kassiererin in der Klasse (Grundschule) für die Klassenfahrt Ratenzahlung anbietet, kommt von den ALG-II-Empfängern stets der Kommentar: “Bei mir nicht, ihr wisst doch, dass ich es von der ARGE kriege. Dann bekommt ihr es.” Da “outen” sich die Fürsorgeempfänger doch selber. Und deshalb wird noch lange kein Kind abgestempelt. Viele Eltern, die hier im tiefsten Osten gerade so über ALG II verdienen, sind im Gegegnteil neidisch. Weil sie selber alles selbst bezahlen müssen und damit zum Schluss weniger haben als ein ALG-II-Empfänger.
    Zum Thema “menschenunwürdig” und “Datenerfassung”: Die Fürsorgeleistung ist ein Grundrecht im Sozialstaat. Aber die Bedingungen wird doch wohl der Staat festlegen dürfen. Immerhin gibt es auch Menschen, die das ganze erarbeiten müssen.

  13. steuermann am 31. August 2010 um 16:56 Uhr

    Es muss jedem eindeutig klar sein, dass eine Anhebung der Regelsätze (ob für Kinder oder Erwachsene) definitiv ausgeschlossen ist. Mit dieser Chipkarte wird versucht, Kinder aus Hartz IV-Familien zu unterstützen. Hartz IV-Empfänger und deren Kinder können unabhängig davon kein Leben wie ein Normalverdiener führen – das ist auch nicht zu ändern.

  14. Sancho am 31. August 2010 um 23:33 Uhr

    In Zeiten des Grauens mussten Familien und ihre Kinder Sterne tragen um sich für die Öffentlichkeit kenntlich zu machen. Heute wird dies auf moderne Art mit Schafskopfkarten für dumme Schafsköpfe die sich alles gefallen lassen gelöst . Eltern die noch einigermaßen Rückgrat haben, werden ihre Kinder nicht einer derartigen öffentlichen Demütigung und Diskriminierung aussetzen. Denn diese Kinder haben bereits in der Öffentlichkeit und bei Mitschülern schon genug zu ertragen. Damit hat ja die saubere Frau Leyern zur Kostendämpfung für die Staatskasse kalkuliert. Was aber das schlimmste ist, dass diese mehrfache Mutter sich nicht einmal schämt, für so eine hirnrissige und kostspielige Aktion, um ALG II – Bedürftige um ihre ihnen zustehenden Leistungen erneut zu betrügen.

  15. Oma von drei Enkelkindern am 1. September 2010 um 08:35 Uhr

    Aber endlich ist diese Tatsache, dass diese Chipkarte eine Diskriminierung der Kinder nachsichzieht wenigstens bei einer einzigen Politikerin angekommen!

    Das ist ja schon einmal ein Fortschritt!

    Ich schreibe diese Tatsache jetzt in sämtlichen Foren, auch in Tagesschau.de usw. aber bisher kam dazu nie eine Resonanz von der Politik, wenigstens jetzt!
    Endlich!

    Das ist ja schon einmal ein Anfang.

    Wollen wir weiterkämpfen im Namen der Kinder unseres Landes.

    Jedes Kind soll das Recht auf Bildung haben in unsersem Land!
    Ohne Einschränkung und ohne Chipkarte!
    Bildung für Kinder soll kostenlosen Zugang haben für ALLE Kinder, das muß über den Bundeshaushalt finanziert werden.
    Sollen sie nicht Kriege führen und Gelder an Betrüger in Politik und Wirtschaft zahlen dann haben sie auch Geld dafür!

  16. Aicha Ali am 1. September 2010 um 09:29 Uhr

    Also ich habe einen 400€ Job und kriege zusätzlich Hartz 4 und Kindergeld.

    Habe fünf Kinder von denen noch drei Zuhause wohnen im Alter von 20 Jahren (sie hat gerade ihre Ausbildung zur Sozialassistentin angefangen) und die beiden kleinen sind acht und fast sieben Jahre alt 1. und 2. Klasse.

    Ich finde die Chipkarte aus datenschutzrechtlichen Gründen sowie aus Gründen des Persönlichkeitsrecht unangebracht.

    Ich denke es könnten auch festgesetzte Beträge pro Kind jährlich zur Verfügung gestellt werden
    und auf Antrag bewilligt werden. So z.B für Fussballvereine, Nachhilfe etc. Ebenso finde ich wichtig für Kinder wieder eine Bekleidungspauschale einzuführen sowie die Sätze allgemein für den Lebensunterhalt der Kinder etwas zu erhöhen.

    Vieleicht könnten die Politiker mal darüber nachdenken das Kindergeld nicht anrechnen zu lassen, dann hätte jeder genug für seine Kinder um solche extras zu bezahlen. Dann brauchen wir nämlich keine Chipkarte und auch keine Erhöhung oder Bekleidungsgeld.

    Das Kindergeld sollte doch eigentlich für die Kinder sein. Bei mir geht Hartz 4 komplett für Miete und alle anderen Unkosten drauf. Wir leben mit fünf Personen vom Kindergeld und einem Teil der 400€ die ich verdiene. Mein Mann ist im April aus Afrika eingereist (Familienzusammenführung) und befindet sich derzeit im Integrationskurs. Sucht auch einen Job
    für nachmittags oder abends, aber es ist nicht leicht für ihn etwas zu finden. Er kommt aus Niger ist also Schwarzafrikaner.

  17. ich am 1. September 2010 um 21:52 Uhr

    tja und ab 2011 fällt die hweizkostenpauschale weg, dann sitzen wir im winter im kalten , die kinder sind dann krank und mit der chipkarte werden sioe nicht gesund. die kälte wird mir dann den rest geben und dann ist alles aus. die rotten uns aus.

  18. steuermann82 am 3. September 2010 um 07:09 Uhr

    @ 18 ich
    Schwachsinn – nur Polemik. Sie werden das überleben. Und wenn es im Winter in Ihrer Wohnung 2 Grad kälter ist, macht das überhaupt nichts. Daran werden Sie nicht sterben. Die Chipkarte wird Ihnen da nicht helfen können – die ist für etwas ganz anderes gedacht.

  19. ich am 3. September 2010 um 18:56 Uhr

    19.steuermann82

    lol das weiß ich auch, klar werde ich nicht sterben, aber durch meine krankheit wird schon eine kleine erkältung ein riesenproblem und dann auch zusätzliche medizinkosten und auch meine schwerbehinderten kinder haben mit kälte ein größeres problem als andere. das verstehst du aber nicht und interessieren wird dich das auch nicht.
    h4 reicht bei uns gar nicfht, wenn 3 schwerbehinderte kranke da sind und wir unsummen an kosten für mehrbedarf haben. das interessiert den staat nichzt, aber solche wie uns brauch der staat ja auch nicht.

  20. Julchen am 24. September 2010 um 12:24 Uhr

    Wie an Symptomen eines kranken Systems herumlaboriert – und diskriminiert – wird

    Die Diskussion in den bürgerlichen Medien um Bildungsgutscheine für die 1,8 Millionen Hartz-IV-Kinder fördert zwei Vorurteile gegenüber den betroffenen Familien: 1. Die Eltern stammen aus „bildungsfernen“ Schichten, die sich nicht um die Ausbildung und Erziehung ihrer Kinder kümmern. 2. Sie geben eher Geld für „verzichtbaren“ Konsum aus, anstatt ihren Kinder eine vernünftige Ausbildung zu ermöglichen.

    http://www.sozialismus.info/?sid=3860

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