Bildungs-Chipkarte verfassungsgemäß?

Nach Plänen der Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) sollen die Bildungs-Chipkarten für bedürftige Kinder bereits ab dem kommenden Jahr 2011 eingeführt werden. Die bayerische Sozialministerin Christine Haderthauer (CSU) hat diesbezüglich verfassungsrechtliche Bedenken angemeldet.

Im Gespräch mit dem Nachrichtenmagazin „Der Spiegel“ erklärte Haderthauer: „Wenn ein Kind damit bezahlt, dann wird für jeden erkennbar, dass es aus einer armen Familie stammt“. Deswegen könne die
Karte eine mit dem Grundgesetz nicht zu vereinbare Diskriminierung nach sich ziehen.

Von der Leyen sieht sich damit immer deutlicherer Kritik aus den eigenen Reihen ausgesetzt. So hatte Familienministerin Kristina Schröder (CDU) in diesem Zusammenhang erst vor kurzem Probleme beim Datenschutz angemahnt.