ALG II Bezieher: Verfassungsgericht begrenzt Anspruch auf Beratungshilfe

Nachricht zum Thema Hartz IV / ALG II vom 29.09.2010 um 14:26 Uhr

Hartz IV Empfängern steht grundsätzlich ein Anspruch auf fachgerechte Rechtsberatung mit Unterstützung der Beratungshilfe zu.

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) entschied mit einem am gestrigen Dienstag veröffentlichten Urteil, dass die anfallenden Kosten für eine Vertretung oder Beratung durch einen Rechtsanwalt jedoch nicht übernommen werden müssen, falls sich der Hilfebedürftige im konkreten Fall auch selbst helfen kann (Az.: 1 BvR 1974/08).

Im Rechtsstreit ging es um eine ALG II Empfängerin, der aufgrund mehrwöchiger Klinikaufenthalte die staatliche Hilfe gekürzt wurde. Hiergegen klagte die Frau auch ohne Zuhilfenahme der Beratungshilfe erfolgreich. Einige Zeit später musste sie erneut in die Klinik. Auch dieses mal kürzte ihr die Behörde die Leistungen.

Allerdings stellte die Hartz IV Bezieherin nunmehr einen Antrag auf Beratungshilfe. Der Antrag wurde mit der Begründung abgelehnt, dass das bisherige alleinige Vorgehen doch erfolgreich gewesen wäre.

Das BVerfG schloss sich jener Argumentation an. So bestünde eben kein Anspruch auf einen kostenlosen Anwalt, wenn sich der Leistungsempfänger im konkreten Fall auch selbst helfen könnte. Im hier zu entscheideneden Fall habe die Frau ihren Streit bereits erfolgreich alleine ausgefochten. Deswegen sei es nicht einzusehen, dass sie jetzt einen Anwalt benötige.

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bisher 11 Kommentare zu dieser Nachricht
  1. Flynn64 am 29. September 2010 um 20:51 Uhr

    Das ist ja gut zu wissen, wie das Bundesverfassungsgericht diese Angelegenheit sieht und was das für eine Signalwirkung haben kann. Da kann man ja eigentlich jedem nur raten, der gegen die BA/ARGE klagt, sich so ungeschickt wie möglich anzustellen.

    Es ist unglaublich, da bekommen Kinderschänder, Vergewaltiger und Mörder jede Art und Form von Hilfen, inkl. Rechtsbeistand und ein Hartz IV Empfänger muss darum fürchten, dass wenn er von den Behörden und Gerichten als halbwegs intelligent eingestuft wird, dass dieser sich selbst verteidigen bzw. sich selbst beraten kann/muss. Irre!

    TOLL!

  2. Taxpayer am 29. September 2010 um 21:53 Uhr

    @ 1 Streetfighter

    Wer schützt uns vor solchen Leuten wie denen, die diese Anzeige gemacht haben?

  3. Streetfigther am 30. September 2010 um 10:46 Uhr

    Hier die Trixerei!Man kann nur hoffen das die SPD gelernt hat und das Gesetz im Bundesrat blokiert.Die 5 Euro können die behalten,man muß sich mal durchlesen welche Schweinereien da noch zu Nachteilen für Betroffene führen könnten weil es keine Arbeit gibt!
    http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-so-hat-die-bundesregierung-getrickst-2615.php

  4. Streetfigther am 30. September 2010 um 12:07 Uhr
  5. Streetfigther am 30. September 2010 um 12:18 Uhr

    Als Mensch muß man sich schämen wenn man mit Taxpayer,Steuermann und von Stahl in einer Gesellschaft leben muss!

  6. Streetfigther am 30. September 2010 um 14:21 Uhr

    Link 6 ist falsch da müsste eigentlich Gesine Lötsch kommen.

  7. Streetfigther am 30. September 2010 um 14:29 Uhr

    2.Flynn64 ich klage über die DGB Rechtsabteilung da ist doch automatisch ein Rechtsbeistand dabei,bei jeder Kleinigkeit wie EGV usw.
    Wer kann sich mit Hartz IV Bezug selbstständig helfen?

  8. steuermann82 am 1. Oktober 2010 um 17:38 Uhr

    Ich bin sehr oft im Ausland. Habe da meinen Zweitwohnsitz. Das werde ich aus steuerlichen Gründen aber jetzt ändern (Bloß weg aus D, die Steuern, Abgaben und der Neid sind unerträglich).

  9. Julchen am 12. Oktober 2010 um 14:10 Uhr

    Na Gott sei Dank! Dann haben wir einen weniger, der dumm hetzt.
    Tschüssssssssssss !!

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