Jetzt kostenlos anfordern und wöchentlich die aktuellsten News bequem per E-Mail erhalten [mehr erfahren]
Nach langen Diskussionen einigte sich die große Koalition darauf, das Kinder aus Hartz-IV-Familien die so genannten “Schulstarter-Pakete” länger als zunächst geplant erhalten werden.
Bisher war angedacht, Kindern mit Hartz IV Hintergrund ab 2009 bis zum zehnten Schuljahr eine finanzielle Unterstützung in Höhe von 100 Euro zum Schuljahresbeginn zukommen zu lassen. Diese 100 Euro sollen nach Willen der Politik für den Kauf von Schulranzen, Büchern oder Schreibutensilien genutzt werden.
Nunmehr erklärte die Vorsitzende des Bundestags-Bildungsausschusses, Ulla Burchardt, der Westdeutschen Allgemeinen Zeitung, dass die Förderungsdauer verlängert werde. So werden vom Beginn des nächsten Schuljahres an Kinder von Hartz IV-Empfängern oder Eltern, die Sozialhilfe beziehen, die staatliche Hilfe von 100 Euro bis zum Ende der Schullaufbahn ausgezahlt bekommen.
Für die maximal dreijährige Verlängerung der Schulstarter-Pakete sind nach Aussage von Ulla Burchardt zusätzliche Kosten von rund 16 Millionen Euro veranschlagt.
In diesem Zusammenhang rechtfertigte Frau Burchardt, dass die „Schulstarter-Pakete“ eine Barzahlung und nicht etwa Gutscheine sind. Es sei diskriminierend zu unterstellen, das Geld komme nicht bei den Kindern an, entgegnete die SPD-Politikerin Kritikern wie etwa Bayerns Sozialministerin Christine Haderthauer (CSU), welche sich dafür aussprach, bei nicht zweckentsprechender Verwendung des Geldes im Einzelfall statt der Geldleistung besser Gutscheine zu vergeben.
Nachtrag: Das Schulbedarfspaket wurde nun unter dem Namen “Schulstarterpaket” beschlossen. Der Kreis der Leistungsberechtigten wurde dabei deutlich erweitert. Näheres erfahren Sie im Artikel zum Schulstarterpaket.
Ich wußte nichts von diesen 100,- euro!! Kann ich es nachträglich beantragen? Oder vielleicht sogar Rückwirkend? Im Januar beginnt das zweite Schuhalbjahr. Ärgerlich, habe die ganzen letzten Jahre alles von meinem Geld bezahlt. Gibt es eine Möglichkeit für mich??
Das entsprechende Gesetz wird erst ab 2009 in Kraft treten, insofern macht ein Antrag zur Zeit noch keinen Sinn.
Eine Frage,zählen die 100 Euro pro Kind oder pro Bedarfsgemeinschaft,ich habe drei Kinder im schulpflichtigen Alter.
hallo pr, du bekommst für jedes deiner kitties die 100€, nur musst du sie glaube vorweg beantragen. im nachhinein zahlen die glaube nicht.
Meine Frage: Tochter hat mit BVJ angefangen, bekäme sie
dieses Geld auch und wann muß ich den Antrag stellen,
und wo bekommt man diesen Antrag.
Leider muß ich immer feststellen, das Eltern nicht ausreichend informiert werden über Veränderungen
oder Zuwendungen!
meine tocher ist 8und 6 und wo kann mann den antrag bekommen
bei der ARGE oder im netz zum ausdrucken
wer kann mir genaue Info geben, bei wem man den Antrag für das Schulbedarfspaket stellen kann, habe überall herum geservt und keinerlei Info darüber gefunden!
Habe auch schon beim Job Center nachgefragt und keine eindeutige Aussage erhalten.
Und wann soll man diesen Antrag stellen?
Auch ich finde es unverschämt, dass Eltern /Alleinerziehende nicht genügend darüber informiert werden
über Veränderungen/ Zuwendungen, so wie es Petra geschrieben hatte, denn rückwirkend erhalten WIR doch nicht`s!
Hallo zusammen
Ihr könnt den Antrag auf Schulgeld bei der Zuständigen Stellen auf dem Amt mit einem einem Selbst geschrieben Formblatt beantragen “Hiermit beantrage ich Frau/Herr
das Schulgeld
für meine Tochter meinen Sohn……
und das ist für jedes Kind also
1 Kind 100 €
2 Kinder 200 €
3 Kinder 300€
aber es muss immer für jedes Kind seperat beantragt werden
ich habe mal eine frage .meine tochter ging in der förderschule ,nun ist sie aber umgeschult in der indiviuellen lebensbewältigung.das arbeitsamt sage mir nun das ich das schulgeld für ihr nicht bekommen werde und ich wollte ein antrag stellen für essengeld ,den antrag haben sie garnicht angenommen .hat das amt recht ober nicht .möchte gerne eine antwort haben ,danke
Hallo!
für mich ist die Arge in Northeim zuständig und bei meinem bearbeiter ist es so, das er eigentlich alles ablehnt. Wenn ich mich dann beim Abteilungsleiter darüber auslasse, dann heisst es dort nur “Herr W. ist unser mitarbeiter und er macht keine fehler.” Es dauert dann meistens ein oder zwei monate und dann kriege ich eine Sperre, also sieht es für mich so aus als wenn man mich dort einschüchtern will. Geld bekomme ich dann immer erst wieder wenn ich persönlich bei der Arge vorbei komme, was eigentlich ja auch wieder nur mit Termin möglich ist und dann muss ich auch unterschreiben das ich mich um einen Job kümmern werde. aber ich bin in der 21. Woche mit Zwillingen schwanger und habe bereits vor 6 Wochen einen Antrag auf einen Zuschuss für doppelte Erstausstattung gestellt. Daraufhin wollte mein Bearbeiter eine Schwangerschaftsbescheinigung, die hat er damals von mir bekommen, die 8 Euro für die bescheinigung muss die Arge eigentlich zurückzahlen, aber die bekomme ich auch nicht wieder. Stattdessen will er meinen Orginal Mutterpass zugeschickt kriegen, aber jede Mutter oder noch Schwangere weiss doch dass man den Mutterpass immer bei sich tragen soll, ausserdem stehen dort auch dinge drin die niemanden etwas angehen. Meine Frauenärztin hat meinen Mutterpass dann kopiert, alles intime geschwärzt und jede seite abgestempelt und unterschrieben, damit mein bearbeiter weiss das alles der Wahrheit entspricht. Aber das hat er dann angeblich nicht bekommen. Ich war auch schon bei einer Anwältin die meine Akte mal komplett überprüfen wollte, aber das haben wir dann aufgegeben, weil die Arge sich immer was neues einfallen ließ, damit sie meine Akte nicht rausrücken muss.
Also, meiner meinung nach sollten alle Hartz4- Empfänger mal richtig über ihre rechte aufgeklärt werden, entweder durch Rundschreiben, oder aber durch eine art Seminar. Wer auf das Geld angewiesen ist, wird dann da schon hingehen.
liebe grüsse an alle frustrierten,
Simone
Ich habe mal eine Frage…Ich bekomme Arbeitslosengeld1 in der selben höhe wie ein Hartz4-Empfänger,bin allein erziehend,habe auch ich das Recht das Schulgeld zu beantragen? Würde mich über eine Antwort freuen MfG J.Hennig
Man braucht für das schülergeld (100 euro)keinen gesonderten antrag stellen,es wird im august mit der normalen zahlung mit ausgezahlt!!!