Schulbedarfspaket nun doch bis zum Ende der Schulausbildung

Nach langen Diskussionen einigte sich die große Koalition darauf, das Kinder aus Hartz-IV-Familien die so genannten „Schulstarter-Pakete“ länger als zunächst geplant erhalten werden.

Bisher war angedacht, Kindern mit Hartz IV Hintergrund ab 2009 bis zum zehnten Schuljahr eine finanzielle Unterstützung in Höhe von 100 Euro zum Schuljahresbeginn zukommen zu lassen. Diese 100 Euro sollen nach Willen der Politik für den Kauf von Schulranzen, Büchern oder Schreibutensilien genutzt werden.

Nunmehr erklärte die Vorsitzende des Bundestags-Bildungsausschusses, Ulla Burchardt, der Westdeutschen Allgemeinen Zeitung, dass die Förderungsdauer verlängert werde. So werden vom Beginn des nächsten Schuljahres an Kinder von Hartz IV-Empfängern oder Eltern, die Sozialhilfe beziehen, die staatliche Hilfe von 100 Euro bis zum Ende der Schullaufbahn ausgezahlt bekommen.
Für die maximal dreijährige Verlängerung der Schulstarter-Pakete sind nach Aussage von Ulla Burchardt zusätzliche Kosten von rund 16 Millionen Euro veranschlagt.

In diesem Zusammenhang rechtfertigte Frau Burchardt, dass die „Schulstarter-Pakete“ eine Barzahlung und nicht etwa Gutscheine sind. Es sei diskriminierend zu unterstellen, das Geld komme nicht bei den Kindern an, entgegnete die SPD-Politikerin Kritikern wie etwa Bayerns Sozialministerin Christine Haderthauer (CSU), welche sich dafür aussprach, bei nicht zweckentsprechender Verwendung des Geldes im Einzelfall statt der Geldleistung besser Gutscheine zu vergeben.

Nachtrag: Das Schulbedarfspaket wurde nun unter dem Namen “Schulstarterpaket” beschlossen. Der Kreis der Leistungsberechtigten wurde dabei deutlich erweitert. Näheres erfahren Sie im Artikel zum Schulstarterpaket.