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FDP-Vorstoß: Kindergeld direkt an Studenten auszahlen

Nachricht zum Thema sonstige Sozialleistungen vom 29.12.2009 um 17:13 Uhr (Autor: pr)
VGW 1685

Nordrhein-Westfalens Wissenschaftsminister Andreas Pinkwart (FDP) schlägt im Interview mit der “Financial Times Deutschland” (FTD) vor, allen Studenten ohne Umweg das Kindergeld zukommen zu lassen.

“Wenn wir es schaffen, dieses Geld den Studierenden direkt auszuzahlen, wäre das ein wichtiger Grundbaustein für die Studienfinanzierung”, sagte Pinkwart.

Der stellvertretende Bundesvorsitzende der FDP möchte den Studenten auf diese Weise ermöglichen, sich vollkommen auf ihr Studium zu konzentrieren. “Nebenjobs sind häufig der falsche Weg für die Studienfinanzierung, denn sie schaden dem Studienerfolg und sind auch ökonomisch eine falsche Rechnung”, gab er zu Bedenken.

Andreas Pinkwart geht zwar davon aus, dass es sich dabei um eine rechtlich “sehr komplizierte Materie” handeln würde. “Aber wir sollten sie angehen”, erklärte der Minister.

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16 Antworten zu “FDP-Vorstoß: Kindergeld direkt an Studenten auszahlen”
  1. Pjatrus'

    am 29.12.2009 um 17:44 Uhr

    Bafög in diesem Falle fällt vollständig aus, so FDP?

  2. Julchen

    am 29.12.2009 um 19:01 Uhr

    Was ist denn da schwierig dran?
    Eine reine Frage der Datenerfassung-klappt doch sonst auch bei den Behörden, wenn sie was wollen.

    Jeder Deutsche hat seine Identifikationsnummer- bekannt als frühere Steuernummer und dass schon lange.
    Selbst Babys haben die, wenn sie geboren sind.

    Jeder der volljährig ist, sollte das Kindergeld aufs eigene Konto bekommen- so oder so- dann wäre auch schon mal viel mehr gesichert, dass jedes “Kind” seins hat.

    Ausser natürlich Hartz IV Empfänger Kinder- die werden ja in Deutschland bekannterweise bei allem ausgegerenzt und dürfen nicht lernen und studieren.

    http://de.wikipedia.org/wiki/Steuer-Identifikationsnummer

    Warum macht ihr da so einen Bohai draus?
    Bewerbe mich gerne als Nummerngirl bei der Regierung und mach dass dann für die- also die Datenferfassung. :-)

  3. Julchen

    am 29.12.2009 um 22:27 Uhr

    schau mal hier rein Pjatrus

    http://www.bafoeg-rechner.de/
    http://www.bafoeg-rechner.de/Rechner/

  4. Gustav August

    am 30.12.2009 um 11:38 Uhr

    ich vermute, der Herr Pinkwart will im Sinne der Partei der Besserverdienenden etwas ganz anderes mit so einer Änderung erreichen, was aber noch keiner gemerkt hat.
    Im öffentlichen Dienst (Länder, Kommunen und Bund) erhalten alle Beschäftigten (Arbeiter, Angestellte und auch Beamte) neben dem für alle gleichen Kindergeld einen Familienzuschlag, der sich pro Kind erhöht, dies aber nur solange Vater/Mutter das Kindergeld beziehen. Wird dieses direkt an das Kind/Student gezahlt, entfallen diese Zuschläge.
    Herr Pinkwart will wohl, nachdem die FDP die öffentlichen Haushalte mit den Geschenken an die Besserverdienenden völlig ruiniert hat, einen Teil der Kosten dafür bei den Schlechterverdienenden einsparen. Natürlich gibt es im öffentlichen Dienst auch Spitzenverdiener, aber die Masse der dort Arbeitenden, egal ob Arbeiter, Angestellter oder Beamter gehören zu den nicht auf Rosen Gebetteten!

  5. Gustav August

    am 30.12.2009 um 11:41 Uhr

    noch einen Nachsatz zum Kommentar: Gute Eltern, denen an den Kindern was liegt, haben so wie ich auch das Kindergeld an Ihre Kinder gegeben, die ja auch in der Regel als Student usw nicht mehr im Elternhaus wohnen. Sicher gibt es das andere, aber die meisten, denke ich, bereichern sich nicht an ihren Kindern! Daher gibt es keinen anderen Grund für eine Änderung als den beschriebenen!

  6. Julchen

    am 30.12.2009 um 12:28 Uhr

    @ Gustav August

    Danke für die Erklärung, dann sieht das ja schon mal anders aus.

  7. Eulchen

    am 30.12.2009 um 18:26 Uhr

    Es gibt aber eben nicht nur gute Eltern sondern auch solche, die das Kindergeld für sich behalten, obwohl die Tochter auswärts studiert.
    Die Tochter, ohnehin durch einen vom Vater inszenierten Trennungskrieg vorgeschädigt, fordert nun das Kindergeld von ihm nicht ein, weil sie sich mit ihm nicht anlegen will und weitreichende Konsequenzen wie Rausschmiss aus der elterlichen Wohnung befürchtet.

    Ich bin auch sehr dafür, dass ein Kind sein Kindergeld ab dem 18. Lebensjahr für sich selbst bekommt. Das erspart so manchem Kind ein Zerwürfnis mit den Eltern, wenn es das Kindergeld – berechtigterweise – einfordert.

    Ich finds schäbig, wenn sich ein Elternteil die Kinder auf seine Seite aus finanziellen Interessen zieht, so z.B. auch diverse Steuervergünstigungen und sich auch dann noch an ihnen bereichern muss, wenn ihm das Kindergeld von Rechts wegen her gar nicht mehr selbst zusteht, weil das Kind mit Hauptwohnsitz im Studentenwohnheim gemeldet ist und bereits für sich selbst sorgt, mit Bafög und Unterhalt.

    Wer sich wirklich ernsthaft in ein Studium kniet, hat sehr viel zu tun und eh kaum Freizeit. Egal ob bei Familienfeiern oder sonstwelchen Anlässen, meine Tochter verkrümelt sich häufig, um mal für einige Stunden auch zu solchen Anlässen etwas fürs Studium zu tun. Dann noch zusätzlich arbeiten zu müssen, ist hart. und kann den Erfolg an der Uni mindern.

  8. Eulchen

    am 30.12.2009 um 18:30 Uhr

    Kleiner Nachsatz:
    Ich als Mutter und nicht bezugsberechtigte fürs Kindergeld zahle nun ein bisschen mehr Unterhalt aus Ausgleich, aber das ist ja nun nicht Sinn der Sache, dass ich mit blute und der Vater derweil Geld verlebt, das eigentlich seiner Tochter zusteht. Ich tu das einzig und allein für mein Kind. Viel ist es nicht, was ich zuzahle, freiwillig, mehr geht eben nicht.
    Dazu kommt, dass jedes Kind aus dem Zugewinnausgleich, den er an mich zahlen muss, noch einen Teil bekommt, den ich freiwillig meinen Kindern zukommen lasse. Damit zahlt er nicht an mich, sondern indirek für seine Kinder, sprich ältere Tochter, die er um das ihr zustehende Kindergeld prellt.

  9. Papatheo

    am 30.12.2009 um 19:31 Uhr

    Ich schließe mich dem Kommentar von Gustav August an!
    Für Kinder allerdings, die noch bei den Eltern wohnen, könnte das ja dann nach FDP-Lesart bedeuten, dass die armen Kinder sich ihr Essen und alle anderen zum Leben nötigen Dinge selbst kaufen müssten. Oder, wie wäre es denn damit; sie bezahlen vom Kindergeld die anteilig für sie entstehenden Kosten für die Unterkunft, das Essen und alle anderen Dinge des täglichen Bedarfs selbst an ihre Eltern.
    Welch genialer Einfall!! Ein Beitrag zu mehr Selbständigkeit der kleinen Racker. Spass bei Seite. Wo ist da der Unterschied?
    Und noch etwas Herr Pinkwart; die 164 € (respektive 184 € ab 2010) würden dafür kaum ausreichen. Dieser Betrag entspricht nicht mal annähernd dem fürs nicht sterben nötigen ALG II Satz. Tolle Nummer; FDP!!!

  10. Gustav August

    am 31.12.2009 um 14:01 Uhr

    noch ein Nachtrag:Ja, es gibt auch schlechte Eltern, öfter schlechte Väter, aber auch schlechte Mütter und manchmal auch schlechte Kinder. Wenn ich recht informiert bin, kann ein volljähriges Kind, das sich in Ausbildung befindet und ausserhalb der elterlichen Wohnung lebt und damit eine eigenständige Existenz hat, verlangen, dass das Kindergeld direkt an das Kind gezahlt wird. Über das sogenannte Privileg in Staatsdiensten sollte man nicht denken, das abzuschaffen, sondern dass eigentlich alle anderen auch so behandelt werden müssten, denn das Kindergeld allein ist in der Höhe lachhaft!

  11. Wiesel

    am 02.01.2010 um 08:50 Uhr

    Ich bin damit einverstanden, wenn dadurch die Düsseldorfer Tabelle wegfällt. Dann sollen die Kinder doch sehen, wie man mit dem wenigen Kindergeld sein Leben bestreiten kann. Für meine Kinder (2 Männer) reicht das Kindergeld noch nicht mal für die tägliche Ernährung.
    Wiesel

  12. Sieglinde

    am 05.01.2010 um 17:38 Uhr

    Da werden die vielen Kinder der HartzIVer aber die Unis stürmen, damit den Eltern das Kindergeld nicht mehr als Einkommen angerechnet wird. ;-) .

  13. bienemoni

    am 05.01.2010 um 18:25 Uhr

    Ich spreche aus Erfahrung. Meine Tochter ( jetzt 26 Jahre alt) und sie verdient seit 9 Jahren ( 3 Jh. Lehrlingsgeld inbegriffen ) ihr eigenes Geld, kam also zuletzt nicht mehr in den Genuss des Kindergeldes.

    Sie hat das Kindergeld, schon vor ihrem Schulabschluss zu eigenen Händen bekommen. Sie musste allerdings, ihre Sonderwünsche bei Bekleidung selbst bezahlen, mit einem kleinen Zuschuss durch uns.
    Während der Lehrzeit hatte sie das Glück, sich schon eine kleine Wohnung mit Berufsausbildungsbeihilfe, Wohngeld und Kindergeld leisten zu können.
    Somit war der Umgang mit dem Geld von Anfang an geregelt.
    Es gibt leider noch zu viele Familien, die das K- Geld anderweitig nutzen, auch wenn die Kinder schon aus dem Haus sind, dem sollte man schon einen Riegel vorsetzten.

  14. Eulchen

    am 07.01.2010 um 07:23 Uhr

    Der Staat ist kaum dafür zuständig, Kinder komplett zu ernähren, das ist die Aufgabe der Eltern, immer noch. Ich versteh nicht, warum sich hier Leute über die Höhe des Kindergeldes aufregen. Das ist doch nur ein Zuschuss und soll ja nicht bedeuten, dass ein Kind davon komplett ernährt und bekleidet wird.

    Wenn die Kinder das Kindergeld per Gesetz zum 18. Lebensjahr für sich bekommen und noch zu Hause wohnen, kann das ja so geregelt werden, wie bienemoni das beschrieben hat.

    Aus oben beschriebener Erfahrung heraus bin ich eine Befürworterin dieser Idee, damit endlich einem Missbrauch des Kindergeldes durch manche Elternteile ein Riegel vorgeschoben wird.

  15. Joa

    am 18.01.2010 um 20:06 Uhr

    Wenn die Studenten noch “zu Hause” wohnen, ist eine Kindergeldzahlung an die Eltern immerhin konfliktvermeidend, denn damit wird Diskussionen über die “Miethöhe” für die Mitnutzung der elterlichen Wohnung und die sonstige Infrastruktur (bis hin zum gefüllten Kühlschrank) schon etwas vorgebeugt. Sinnvoll wäre ein Recht auf Direktauszahlung für Kinder mit eigener Wohnung (Studierend oder auch Schüler).

  16. Joa

    am 18.01.2010 um 20:07 Uhr

    PS: Der Unsinn, dass ab dem zweiten Kind mehr Kindergeld gezahlt wird, müßte dann natürlich abgeschafft werden, sonst eröffnete sich ein weiteres Konfliktfeld (ist der Student das erste oder das letze Kind ?).
    Nachdem das erste Kind ohnehin das teuerste ist, wäre ein einheitliches Kindergeld sinnvoll.

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