ALG II – Rückforderungen eventuell unzulässig
Unterläuft der Arbeitsagentur bei der Berechnung der Leistungen nach Hartz IV ein Fehler, darf zu viel gezahltes Arbeitslosengeld II nicht zurückgefordert werden. Das geht aus einem Urteil des hessischen Landessozialgerichtes hervor (Aktenzeichen: L 9 AS 33/06).
Ein verheirateter Vater mit zwei Kindern hatte ein zu hohes ALG II erhalten. Die Familie sollte daraufhin 1500 Euro zurückzahlen, die sich aus den Leistungen zusammensetzten, die für Mann, Frau und Kindern gewährt worden waren. Einen Anspruch auf Rückforderung gegen die ganze Familie geltend zu machen, ist nach Ansicht der Richter allerdings unzulässig, da es auch keinen Anspruch auf Leistungen für eine Bedarfsgemeinschaft, sondern nur für jedes einzelne Familienmitglied gebe.
Generell dürften keine Rückforderungen aus der Vergangenheit erfolgen. Möglich sei nur, das Arbeitslosengeld II neu zu berechnen. Leistungsempfänger müssten sich darauf verlassen können, dass korrekt gearbeitet werde.
- Es sind keine ähnlichen Nachrichten vorhanden.
am 30.05.2007 um 21:03 Uhr
hallo
auch ich zahle zur zeit an das amt zurück.das geld fehlt natürlich.es kann doch nicht sein , das ich für das was das amt falsch macht büssen muß.man muß sich doch darauf verlassen können , das sie einem das geld richtig berechnen.
wenn man zuviel bekommt muß man zurück zahlen , aber wehe man kommt hin und sagt das sie zu wenig gezahlt haben , dann gibt es nur stress.
am 01.06.2007 um 07:24 Uhr
Hallo
ich bin 2005 umgezogen habe mich ortnungs gemes abgemeldet habe ich schriftlich.und das Amt hat mir noch drei monate weiter gezahlt.2006bin ich wieder umgezogen und habe ALG 2 beantragt und da haben sie es bemert und muss seid dem 80 euro im monat zurück zahlen als ich das urteil in der zeitung gelesen habe denk ich das auch nicht zurück zahlen muss das ist ja auch ein fehler vom amt.Das geld bemerkte ich erst nach einen halben jahr auf mein Konto. weil ich es nicht mehr für geld transfähr benutz habe sonder das von meiner Frau habe ich da eine schanze das dasAmt mir das Geld nicht mehr abzieht.Danke
am 01.06.2007 um 09:35 Uhr
Ist doch immer wieder erstaunlich, dass geltendes Recht vor den Sozialgerichten eingeklagt werden muss.
Es ist eigentlich ganz einfach, macht die Behörde den Fehler und der/die ALG II – EmpfängerIn hat ihrer/seinerseits keine Nachlässigkeit begangen, greift §45 Abs. 2 SGB X. Da steht eben genau das drin, was in der Urteilsbegründung steht. Wenn die Behörde einen “rechtswidrigen begünstigenden Verwaltungsakt” erlassen hat und der Begünstigte auf den Verwaltungsakt vertraut hat dann muss auch nix zurückgezahlt werden.Das Vertrauen ist schutzwürdig. Zu deutsch, man muss nicht mehr wissen als die SachbearbeiterInnen.
Natürlich versucht es die Behörde immer wieder, deswegen immer eine unabhängige Erwerbslosenberatung oder -initiative aufsuchen, die wissen sowas.
am 01.06.2007 um 10:23 Uhr
Na da müßte mal jemand die Herrschaften der Arge Chemnitz sehen.Siehe Fernsehen Dienstagabend. Die haben glaube ich in meiner Akte so ein Caos angerichtet das sie diese nur noch zwischen Widerspruch und Amt hinundher schicken um ja nicht dieses Caos zu entwirren. Dann bekomme ich schon mal einen Bescheid und bekomme einen Monat das RICHTIGE????? gezahlt, schwupp´s und wieso auch immer bekomme ich nächsten Monat gleich mal 18€weniger.Ruft man die Bearbeiterin an wünscht sie nicht mit einem zu sprechen. Und erklären kann das alles sowieso keiner.WEIL keiner nachvollziehen kann was der andere rechnet.Ich möchte nicht zusammenzählen wie viele Herrschaften bei mir schon gerechnet haben.Dann kam ein Brief mußte ich alle Lohnzahlungen meines Mannes rückwirkend für 1/2Jahr vorbringen. BEI NICHTMITWIRKEN DROHEN SANKTIONEN!!! Ich hatte kein schlechtes Gewissen ABER plötzlich bekam ich eine Nachzahlung. Aber in den Monaten wo mein Mann wegen eines Bandscheibenvorfalls krank war und die Krankenkasse nur paar Prozent vom Lohn gezahlt hat, wir logischerweise dadurch UNTER die Bedarfsgrenze gerutscht sind!!! Da bekommen wir nichts mehr weil WIR ZU VIEL EINKOMMEN HABEN! Haha lustig was?? Versteht das jemand?Interessiert das jemand ausser mir und meinem Mann die trotz Arbeit auf HARTZIV angewiesen sind???SORRY ABER DAS MUßTE MAL RAUS, wo soll das noch hinführen???Durch den ganzen Mist werden alle ganz gaga im Kopf und fangen an gewalttätig und zu Säufern zu werden. Aber das interessiert niemanden, hauptsache wir erhöhen mal die Steuern und andere Kosten damit es unseren oberen 10Tausend besser geht.
am 05.06.2007 um 09:06 Uhr
2004/2005 nahm ich am Projekt CHANCE teil. 2006 bekam ich einen Aushilfsjob. Habe alles vorher gemeldet. Nun muss ich 1.500,00 nachzahlen. Das Geld fehlt mir. Es kann doch nicht sein, das ich dafür bestraft werde, wenn das Amt schläft und es nicht in die Reihe bekommt.
am 08.06.2007 um 22:22 Uhr
ich habe vor ca 2 jahren auch einen ähnlichen fall gehabt, eine leiharbeitsfirma antwortete positi und ich meldete mich am gleichen tag wie die zusage erschien bei allem ämtern um bzw ab da es schon 4 tage später losging. ich war eigentlich auch der auffassung das man dies ja in einem monat bewältigen kann, da die zusage so ziemlich am anfang des monats kam, die zahlungen einzustellen, aber als ich nach mehrmaligen briefen und anrufen beim jobcenter immernoch geld bekam war ich doch sehr überrascht und dann am anfang diesen jahres bekam ich einen tollen brief mit dem inhalt das ich ca 1400 zuviel bekam.
fällt soetwas denn nun auch darunter und ich brauche es nicht zalhen?
vielen dank im vorraus
m.f.g. Enrico Conrad
am 12.06.2007 um 09:48 Uhr
Das Problem ist ganz einfach zu erklären. Die Mitarbeiter die Bescheide erstellen und Fallmanager sind fachlich einfach überfordert. Versucht doch einmal eine fundierte Auskunft zu bekommen. Das Ergebnis ist niederschmettern. Keine Auskunft ist noch das harmloseste. Durch die fachlichen Schwächen sind natürlich falsche Beschied und Chaos an der Tagesordnung. Ich bekomme aus eigenen Erleben den Eindruck das dies von staatlicher Seite gewollt ist. Denn nicht jeder wehrt sich gegen einen falschen Bescheid und die Kriminalisierung Hilfebedürftiger. Beliebtes Mittel ist der Vorwurf vorsätzlich und grob fahrlässig gehandelt zu haben.
Diesen Vorwurf müßte eigentlich den ARGEN und der ehemaligen Bundesregierung gemacht werden. Durch die übereilte und schlecht vorbereitete Gestzgebung und deren Einführung muß es zu solchen Zuständen kommen. das bis heute nichts geändert wurde grenzt schon an ein Vorgehen mit hoher krimineller Energie um berechtigte Leistungen vorzuenhalten und die Bezieher dieser Leistung zu betrügen. Stichwort Sanierung des Staatshaushaltes.
M.f.G.
Frank
am 21.06.2007 um 17:34 Uhr
Antwort zu Beitrag 4. (ines)
Den Spruch hättest du lassen können“ hauptsache wir erhöhen mal die Steuern und andere Kosten damit es unseren oberen 10Tausend besser geht.“
Richtig heißt es doch: Hauptsache wir erhöhen mal die Steuern und andere Kosten damit es unseren DDR-Bürgern besser geht.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas aus WEST Berlin
am 28.06.2007 um 19:25 Uhr
antwort zu 8
kannst du da überhaupt mitreden? ihr im “westen” bekommt doch eh die meisten vergünstigungen, siehe alg2 die ersten jahre, siehe lohnkosten usw.ines hat recht.ihr im westen lasst euch ja eh alles gefallen, die meisten änderungen kamen doch von den “OSSIES”.
mfg aus HRO
am 03.07.2007 um 09:26 Uhr
meine frau hat sich ordnungsgemäß im okt 2004 beim arbeitsamt abgemeldet,wegen beginn einer abm.januar 2005 wurde vom amt eine alg2-akte neu angelegt und die abmeldung nicht übertragen.der fehler vom amt kostet uns nun 2992,26 euro und es ist kein reden mit beamten.solche leute müssten selbst mal von harzt4 leben.außerdem wo sind wir ein deutschland,wenn auch 17 jahren einheit,es den westbürgern immer nochbesser geht,siehe die zuschüsse( egal ob lohn,renten u.s.w.)
am 05.07.2007 um 11:44 Uhr
ich habe am ersten juni ein geringfügigen job von 180,- angenommen,,ich bekomme den lohn ende juni ausgezahlt,ich habe jetzt 116,- mehr,und das geht auf spritkosten da die arbeitsstelle 25km entfernt ist,jetzt will die arbeitsagentur für juni 64,- zurück,gibt es nicht sowas wie übergang,ich bin alleinerziehend,es kann doch nicht sein das ein HartzIVempfänger der 1,80job vom staat bekommt das sind im monat 225,- nichts angerechnet bekommt und wir noch zurückzahlen müssen
mfg sly
am 05.07.2007 um 19:05 Uhr
wenn die ARGE mir eine Milchmädchen-Rechnung vorlegt,prüfe ich.
Sollte ich Fehler entdecken,gibts Stunk.
Dadurch blieb mir erspart das ich 3.668 € an die ARGE zurück zahlen mußte…….!!!
Arge machte Fehler…..aufpassen,Widerspruch unter Umständen mit Anwalt drohen, (Sozialanwalt hilft)
Allerdings: wer im Glashaus sitzt sollte nicht mit Steinen
werfen.Alle § der Arge sind im Internet erhältlich.Die Mühe machen und lesen.
mfG gert s.
am 16.07.2007 um 14:52 Uhr
Hatte mich schon am 03.07.07 eingeoggt.Nun ist uns
inzwischen ein Bescheid vom Amt ins Haus geflattert mit
der Entscheidung,daß wir die Widerspruchsfrist nicht ein-
gehalten haben.Die Damen und Herren,mit Beamtengehalt,drehen es so hin wie es gebraucht wird,denn der Artikel in einer großen deutschen Zeitung erschien ja erst dieses jahr und nicht 2005,wo wir Ihn gebraucht hätten.Na ja wir Kleinen dürfen immer zahlen(2992.26Euro).
am 17.07.2007 um 09:27 Uhr
ich war zur Amtsärztlichen Untersuchung als nun meine Sachbearbeiterin das gutachten mit mir Besprach bemerkte ich das der Arzt einige Krankheiten einfach weg ließ und sagte es auch gleich der Sachbearbeiterin und ließ Sie wissen das ich dieses Gutachten anfechten werde da hier einige Sachen fehlten!
Darauf sagte Sie zu mir das Sie mich abmelden muss da ich die Arbeit verweigere, doch ich ließ mich nicht einschüttern, da sagte Sie ich solle am nächsten Tag Arbeitslosengeld II beantargen Sie werde mich zum heutigen Tag abmelden!
Ich habe mich zum 18.04.07 beim Arbeitsamt II gemeldet und bekomme ab diesen Tag 345,-Euro
Das Arbeitsamt hat mir dennoch für den ganzen Mai mein Arbeitslosengeld überwiesen was ich zu Spät bemerkte, doch nun fordert das Arbeitsamt 482,16 Euro von mir zurück!
Obwohl mein Widerspruch eine erneute Untersuchnung ergab und dann heraus kam das ich nur noch 3-Stunden die Woche arbeiten kann und mir mein Sachbearbeiter meinen Widerspruch recht gab soll ich das Arbeitslosengeld zurück zahlen!
am 06.08.2007 um 15:08 Uhr
Nun gibt es ja wieder was Neues aus den schönen Berlin.
Die Bezüge unserer Politiker werden erhöht.Sie haben ja auch schon solange keine Erhöhung erhalten.Naja die Lebensmittel sind ja auch teuer geworden.Aber wie wir das mit ALG II machen sollen,da fragt keiner.Im Gegenteil,ein ach noch so schlauer Politiker will uns weiß machen, wir könnten ja noch bei unseren Bezügen
sparen. Es wird höchste zeit den Spieß mal umzudrehen und die Herren Politiker leben mal ein Jahr von ALG II.
Oder wie ist Eure Meinung???
am 14.08.2007 um 07:57 Uhr
11. sylvana aus bruchköbel
Die Arge bezahlt die Fahrtkosten in Höhe der öffentl. Verkehrsmittel. (Monatskarte). Nicht gefallen lassen. Ich hatte bisher keine Probleme. Habe es am Monatsanfang bkommen und das regelmäßig. Normalerweise zahlen die Argen auchg das Geld bis das erste eingeht. Denn es wird ja Verdienst immer in nachhinein gezahlt. So müßten die den Monat Juni auch bezahlen.
am 20.08.2007 um 16:20 Uhr
Wer so etwas erzählt,der arbeitet wohl selbst bei der ARGE.Es gibt kein Beschluß vom Amt,wo dieses vermerkt ist.Habe selbst 3 Monate mit der ARGE darüber gestritten.Mir wurde durch die Rechtsstelle der ARGE deutlich gemacht,daß die Fahrkosten slbst zu tragen sind.Also falsch,was Thomas schreibt.
am 22.10.2007 um 12:51 Uhr
Eure Kommentare sind echt gut,habe bis freitag gedacht alles im grünen bereich!Nein ich soll 279,53 euro betriebskosten für 2004, erhalten 2005, zurückzahlen, obwohl ich nur 157,28 bekommen habe, ich komm mir der rechnung nicht klar!Wer kann helfen?
am 24.11.2007 um 15:22 Uhr
ich hebe da mal ne frage? Habe am 11.9.07 eine lehre angefangen die gefördert wird vom amt ich habe mich ordentlich abgemeldet beim amt habe aber 3monate zu viel Hartz 4 dadurch muß ich 1600€ zurück zahlen muß ich das
am 06.01.2008 um 00:15 Uhr
hallo ,
AA. will von mir Geld zurück für den Monat 01.01.2007-31.01.2007 obwohl ich nicht gearbeitet habe und Harz 4 erhielt.
Mein Arbeitsvertrag ging von Sept- 22.12.2006.
Jetzt wollen sie für Januar 07 Geld zurück und ich hatte mich am 31.10.06 abgemeldet wegen Arbeit und das sogar schr. bestätigt bekommen.
Jetzt wollen sie Geld zurück ist das nicht ne Sauerei.
Was soll ich tun hae nix in der Hand denn ich habe im Januar nicht Gearbeitet.
bitte um Rat
LG und Danke
am 20.02.2008 um 22:21 Uhr
ich finde es einfach zum k…… unsere politiker erhöhen diäten und auch sonst wird alles teuer nur hartz4 wird nicht erhöht kein wunder dass es soviel kriminell werden wir sollten alle mal was tun uns zusammen schliessen und auf die straße gehen einer allein kann nix machen,montagsdemo wieder einführen in berlin und überall.ich kann auch so einiges berichten landkreis oberhavel die denken sie zahlen dass geld aus ihrer tasche arogant verletzten die menschenwürde etc.so was muss an die öffentlichkeit damit auch alle wissen wie es einen hartz4 menschen geht . ich würde unsere politiker auch von hartz4 leben lassen mal sehen wie weit die kommen! LG
am 04.03.2008 um 14:29 Uhr
2004 bekam ich keine Geldleistung vom Arbeitsamt.am01.01.2005 waren wir eine Bedarfgemeinschaft.Jetzt 2008 sollen wir die Betriebskostenabrechnung von 2004 nachreichen,Wir hatten damals eine Gutschrifterhalten, müssen wir das Geld nochzurückzahlen . Nach so langer Zeit.
Ich hatte doch keine Leistung bezogen Können wir dagegen Widerspruch einlegen.Denn das Geld verdiente mein Mann ganz Alleine
am 17.03.2008 um 11:45 Uhr
ich habe letztes jahr für 3 monate bei einer Leihfirma gearbeitet. Obwohl ich es der Arge gemeldet habe überwiesen sie weiterhin fleissig. nun kommen sie und wollen das zuvielgezahlte Geld wieder zurück. Ist das zulässig???
am 17.04.2008 um 16:43 Uhr
hallo an alle,
ja ja die Arge, das sind schon welche. ich habe am 25.06.07 meine Ausbildung zur Bürokauffrau abgeschlossen und hatte das Glück direkt im Anschluss (01.07.07) eine Praktikumsmaßnahme zu bekommen – 1.000,- € brutto, macht bei ledig mit 2 Kindern ca. 790,- € netto + Kindergeld und Unterhaltsvorschuss, sodass ich nach den schönen Berechnungsmöglichkeiten mit den ALG II-Rechner im Internet auf einen ALG II-Anspruch von ca. 100,- € kam. Und dann ging es los: ALG I beantragen (für 5 Tage), ALG II beantragen (geht erst wenn ALG I-Bescheid vorliegt, dauert aber meist 3-5 Wochen). Da mein AG, wie die meisten am 15. des Folgemonats Gehalt zahlte, wollte ich ein Überbrückungsgeld beantragen (was man ja dann auch wieder in Raten zurückzahlen muss). Da wurde mit gesagt das geht erst wenn feststeht das ich Anspruch auf ALG I habe. Gesagt getan, auf Bescheid gewartet. Als der dann endlich kam (nach 4 Wochen) wieder hin, wegen Überbrückungsgeld beantragen, da bekam ich dann zur Antwort, das wäre zu spät das hätte ich beantragen müssen bevor ich die Arbeit antrete!!! Das war das erste Ding! Das nächste war, als dann endlich nach weiteren 3 Wochen mein ALG II Bescheid kam, dachte ich: Mensch Sylvana warum gehst du eigentlich arbeiten! Da hatte ich einen Anspruch auf ca. 700,- €! Die hatten die falsche Arbeitsbescheinigung von meinem Ausbildungsbetrieb für die Berechnung genommen, da ich ja durch die Rechnerei im Internet wusste das der Betrag nicht stimmen konnte und nach Durchsicht der Berechnungsbögen, rief ich bei der Arge an um denen das mitzuteilen, Antwort: Na was regen sie sich denn da auf, andere rufen hier an, weil sie zu wenig bekommen! Nach langem hin und her und erklären, das ich das ja dann zurückzahlen müsse, teilte sie mir mit das sie das der zuständigen Mitarbeiterin mitteilen würde. Nach ca. einer Woche bekam ich einen neuen Aufhebungs- und Erstattungsbescheid über 570,- € mit dem Satz: wir haben bemerkt, das sie zu Unrecht Leistungen bezogen haben, 2. Ding!!! Naja hatte Geld ja auf Konto gelassen und dann überwiesen! Nach einigen weiteren Kleinigkeiten dann noch, entwickelte es sich Ende des Jahres so, dass mich mein “Praktikumsbetrieb” einstellte zum 02.01.08. Am 21.12.07 habe ich das dann der Arge gemeldet und eine Kopie meines Arbeitsvertrages abgegeben. Trotzdem hatte ich dann Anfang Februar (weil geht ja nach Zuflussprinzip und im Januar hab ich ja noch Geld von der Praktikumsmaßnahme bekommen) ca. 700,- € ALG II auf dem Konto, was die jetzt natürlich von mir zurückfordern. Muss ich die denn jetzt zurückzahlen? Die können doch nicht ständig Fehler machen und so tun, als wäre das ihr Geld wo drum es immer geht, und ich werde jetzt wieder bestraft! Kann mir da jemand helfen? Bedanke mich schon mal im Voraus.
am 28.04.2008 um 09:03 Uhr
hi mir gehts genauso habe auch was zum zurückzahlen bekomm aber nicht meine schuld die lassen alles verschwinden und ich renne nur hin und mach und tue aber das landessozialgericht meinte ich muss und soll kann ja mal vorkomm das was weg kommt aber andauernd? das ist merkwürdig und jetzt habe 4 kidds (ein Säugling )darunter und die ziehn ab und mir bleiben gerade mal 450 euro mein mann geht zwar arbeiten aber bekommt nur ein witz wie soll es weitergehn? hilft mir jemand gibt es ein gestz?
am 01.05.2008 um 10:40 Uhr
Hallo! Ich habe ein sehr dringendes Problem!! Meiner Freundin is Ende März Alg II Geld für Mai bezahlt worden!! Da wir das nicht wüßten und die ARGe uns darüber auch nicht informiert hat, warteten wir Ende April auf unserer Geld! Auf Anfrage bei der ARGE teilte man uns dann schließlich mit, dass das Geld Ende März überwiesen wurde und wir für den Monat Mai kein Geld bekommen würden!! Aber man uns einen Vorschuss auszahlen könnte, den wir dann zurückzahlen müssen! Is es richtig oder greift in diesem Fall der §45 des SGB X? Bitte um schnelle antwort, da wir morgen (02.Mai) einen Termin im Amt haben!! Vielen Dank im Voraus! MFG M. Perkuhn
am 03.10.2008 um 16:26 Uhr
[...] Gesehen auf sozialleistungen.info [...]
am 29.10.2008 um 10:47 Uhr
Hallo alle zusammen, bin gerade auf diese Seite gestoßen und hoffe auf gute antworten. Also ich hatte ein Pflegekind der mittlerweile 20 Jahre ist nach vielen Problemen mit ihn mich beklauen und Alkoholkonsum schmiss ich ihn aus meiner Wohnung. Ok also nun folgendes Problem durch besagte Person wurde ich von der Arge überzahlt mit sage und schreibe 1000€ wegen Lehrbeginn. Nun würde mich es mal interresieren wer das ganze Geld zurück zahlen muß er hat 310€ Lehrlingsgeld,140€ Halbwaisenrente sowie noch 154€ Kindergeld. Muß ich das zahlen oder er da ja nach neuen Gesetz vor 2 Jahren keiner unter 25 ausziehen darf es sei denn es gibt harte Gründe und es ist offensichtlich, dass zuviel gezahlt wurde wegen Lehrgeld, KG und Halbwaisenrente
am 06.03.2009 um 21:16 Uhr
Ich lebe mit meiner Freundin in einer Bedarfsgemeinschaft. Bis vor kurzem hatte ich Arbeit bei einer Zeitfirma
(ca. 800.- € Netto mtl.), da uns 976.- € zustanden (Miete, Heizung, Hilfe zum Lebensunterhalt), bekamen wir noch 176.- € ALG II. Die Bew.-Besch. wurden immer mehrmals berechnet, 1x als Bescheid und dann als Änderungen, was sich natürlich auch immer hinzog. Da das Gehalt bei einer Zeitfirma immer unterschiedlich war, wurde auch immer mehrmals gerechnet und meistens falsch gerechnet und es stellte sich mehrmals raus, daß man uns überzahlt hatte! Diese Forderung wurde immer an die Regionaldirektion geschickt. Obwohl ich seit 2 Jahren in Raten von 10.- € abzahle, ist die Summe jetzt höher als vor 2 Jahren (Zinsen und Ratenzahlungsvereinbarung von 90.- €)! 2006 waren es 1600.- €, 2007 waren es 2740.- €, 2008 waren es 2760.- € und dieses Jahr sind es schon 2800.- €!!! Wofür bin ich arbeiten gegangen (ausser meine Rente)? Je mehr ich gearbeitet hatte, umso mehr Streß hatte ich mit dem Amt. “Sie haben vorigen Monat zuviel verdient, daß wird Ihnen nächsten Monat wieder abgezogen!” Es war mein Weihnachtsgeld!!!
Ich nenne das Betrug!!!
am 13.10.2009 um 19:18 Uhr
hallo zusammen..ich habe mal eine frage zum thema betriebskosten…. meine mutter soll von 2007 und 2008 die beriebskosten nach reichen,hat sie aber nicht mehr und nun haben die vom amt ihr das geld gestrichen….ist das rechtens oder brauch meine mutter die betriebskosten nicht mehr nach reichen?????
lg steffi aus eberswalde
am 13.10.2009 um 19:22 Uhr
sorry ich meinte die betriebskosten 2006 und 2007…soll sie nachreichen….
lg steffi
am 30.01.2010 um 00:09 Uhr
hallo allen
bei uns ist es auch fast so wie bei einigen was ich gelesen hab.
folgendes:
seit 2007 arbeitet mein mann auf 400 euro bassis verdient jeden monat unterschiedlich jeden monat reichen wir die abrechungen beim arbeitsamt rein nie wurde was reklamiert oder zuviel bezahltes zurückverlangt daher haben wir uns ncihts gedacht . dann fing ich auch 2008 an auf 400 euro zu arbeiten aber nur 1 std am tag reichte auch immer alles sorgfälltig ein bekam auch was mir zu hoch angerechnet worden war zurück erstattet vom amt.
ebenfalls mein mann . so nach den ganzen monaten (jahre) fordert nun heute das arbeitsamt von den ganzen monaten ab 2007 das zuviel gezahlte geld zurück und das ist jede menge nun wird uns 200 euro monatlich abgezogen ….. ist das auch rechtens wir haben 2 kinder und da harz 4 eh schon mager ist kann man sagen das ist sehr viel. zumal wir jeden monat noch zur miete was zupacken müssen.das iwr trotz artz bescheinigungen auch nicht durchgebracht hatten . nun was kann man gegen tun ist das alles so rechtens was die da tun mit uns ????? kommt man dagengen an? kann da jemand schnell einen antwort geben .
wir bedanken uns auf jedenfall schon mal im vorraus .
am 10.03.2010 um 12:57 Uhr
meine freundin und ich sind in einer bedarfsgemeinschaft,ich arbeite ab und zu bei zeitarbeit.gebe immer rechzeitig meinen vertag und meine lohnabrechnung bei der arge ab.jetzt haben wir einen brief bekommen das wir,wo ich gearbeitet habe zuviel geld bekommen haben und das zurückbezahlen müssten.was ich nicht verstehe ist,wieso die arge das machen kann und ob das zulässig ist.wir kämpfen den ganzen monat das wir ende monat noch etwas geld haben das ich wenns arbeit hat auch die öv benutzen kann.wir haben uns genau an die vorlagen der arge gehalten die lohnabrechnungen immer am 15 des monats persönlich reingebracht und am schalter abgegeben.wir können uns die rückzahlung nicht leisten,aber die arge will uns lohnpfändung machen wenn wir den betrag nicht bezahlen.
hoffe sie können uns da helfen.
danke schon mal im voraus
grüsse