Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen (ABM) werden abgeschafft

Zum 1. Januar 2009 sind die ABM Geschichte. Aufgrund des Gesetzes zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente werden ab 2009 nur noch Ein-Euro-Jobs (Mehraufwandsentschädigung) sowie die Arbeitsgelegenheiten mit Entgeltvariante (Befreiung von der Arbeitslosenversicherung) bezuschusst.

Die ABM war in erster Linie in den neuen Bundesländern und unter ALG II Empfängern verbreitet. So arbeiten 38.000 der zurzeit 45.000 ABM-Kräfte in Ostdeutschland, wobei wiederum 37.000 der Ost-ABM-Kräfte ALG II beziehen.

Da eine große Anzahl der ABM-Kräfte in sozialen Projekten und gemeinnützigen Vereinen eingesetzt wurden, ist davon auszugehen, dass diese Einrichtungen Schwierigkeiten bekommen werden, ihren Betrieb aufrecht zu erhalten.

Kritik an der Abschaffung der ABM kommt unter anderem vom Arbeitslosenverband. Es sei zu befürchten, dass viele ABM-Träger nun auf die Beschäftigung von Ein-Euro-Jobbern umsteigen werden. Bestimmte Personengruppen würden nun noch weiter aus der Arbeitsförderung verdrängt.

Auch der Dachverband der Arbeitsvermittler, die Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG) Arbeit, hat an der Sinnhaftigkeit der Abschaffung Zweifel. So entstünden mit der Reduzierung auf Ein-Euro-Jobs und Arbeitsgelegenheiten mit Entgeltvariante mehrere Klassen von Beschäftigungsförderung. Dies missachte die Leistungen der Menschen, die ihr Einkommen selbst erwirtschaften.