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Der Wohnungsanspruch für alleinstehende Bezieher des ALG II wird nach Auskunft der Bundesregierung nicht auf 25 Quadratmeter beschränkt. Das geht zumindest aus einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion hervor.
Vor wenigen Wochen berichteten zahlreiche Medien über Gedankenspiele innerhalb des Bundesarbeitsministeriums, den derzeitig geltenden Anspruch auf eine Wohnung bis zu einer Größe von 45 Quadratmetern zur Disposition zu stellen.
Laut der Bundesregierung sei eine Absenkung der Wohnstandards für Hartz IV Empfänger jedoch nicht beabsichtigt. Vielmehr werde sich die Angemessenheit der Wohnungsgröße weiterhin an den örtlichen Gegebenheiten orientieren. Maßstab hierfür sind der höchstrichterlichen Rechtsprechung zufolge die Verhältnisse des unteren Standards des örtlichen Wohnungsmarktes.
Wäre ja auch noch schöner !
Dummes Gerede und ja schön die Menschen in Panik versetzen- mit Schlagzeilenjournalismus.
da haben se aber glück gehabt!
Unglaublich, worüber sich diese Regierung und deren Lakeine, Gedanken macht. Würde das wirklich so kommen, könnte man gleich alle H4ler in den Knast stecken.
Mich würde es dann auch nicht mehr verwundern, wenn dann Menschen, die in so kleinen Behausungen, von Amtswegen, leben müssen, früher oder später durchdreht, Amok laufen, um sich dann auf Staatskosten ein schönes Leben im Knast zu machen.
Gründe dafür gibt es genug:
Rundumbetreuung, mögliche Arbeit (wo man zum Teil mehr verdient, als auf dem freien Arbeitsmarkt), Drogen bei Bedarf, TV und Internetanschluss (natürlich Gebührenfrei), ärztliche Rundumversorgung, Besuchsrecht usw. usw. usw.
Man sollte also, in der Regierung, vorsichtig sein, wenn man so einen Irrsinn verbreitet, denn nicht jeder Mensch hat Nerven wie Drahtseile.
TOLL!
@3.Flynn64-LOL!Ich habe gehört in Santa Fu in Hamburg soll man schwerer rein als rauskommen!
Also Flynn und Streetfighter- ich will dann nach “Bad Ossendorf” damit ich was zu lachen hab.
Die Kölner sind einfach fröhlicher…. ett kütt be ett kütt !
@ 3: Ich möchte noch die Vorteile eines Knasties gegenüber einem Hartz 4 Sklaven ergänzen:
1: Im Knast wird immer genug geheizt
2: Das Beamtenpersonal ist grundsätzlich und deutlich freundlicher als viele *****
in den ARGEN.
3: Lebensmittel werden ausreichend und zeitig zur Verfügung gestellt,
abgelaufene Lebensmittel gibt es dort in der Regel nicht.
4: Insbesondere die ärztliche Rundumversorgung (die Du schon angesprochen hast)
ist ein weiterer Vorteiler. Es ist zwar nicht so, das es bei Zahnproblemen im Knast eine
Rundumversorgung gibt (die Gesundheitsversorgung in Deutschland wird nämlich schon
seit 20 Jahren zerstört), aber gegenüber Hartz 4 Sklaven gibt es elementare Vorzüge:
4a) Egal ob Fieber, Bach- und oder Kopfschmerzen oder andere Krankheiten und/oder
Schmerzen: Es wird sofort ohne wenn und aber ärztlich geholfen !
4b) Egal ob Medikamente für Diabetes oder andere Krankheiten und/oder Schmerzen erforderlich sind: Diese werden ohne wenn und aber zur Verfügung gestellt !
Menschenunwürdige Verweigerung von Ärztlichen Untersuchungen wegen fehlender Krankenversicherung, nicht ausreichenden finanziellen Mittel für Medikamente etc…..
Das gibt es im Knast nicht !
Ein Knastrologe wird medizinisch genauso behandelt
wie ein Arbeitnehmer (Nicht Hartz 4 Sklave).
@Thomas
Du sprichst mir aus der Seele und darüber sollten so einige mal NACHDENKEN!!!
Ich hatte nie Angst von 43m² in max.25m² umziehen zu müssen, weil:
1.) habe ich für die Wohnung einen WBS bis 45m² und damit auch einen RECHTSANSPRUCH auf diese Wohnungsgröße.
2.) Die Kaltmiete ist deshalb ca. 48€ billiger als max.möglich. Damit stehe ich bei der ARGE garantiert nicht im oberen Feld auf der “Abschußliste”.
@ 6 und 7 … ;-) richtig, man sollte/könnte das noch ergänzen und man sollte Mal ernsthaft darüber nachdenken. Allein diese Auflistungen sollten doch zeigen, dass Hartz IV auf keinen Fall menschwürdig ist, sowie es uns die höchsten Richter dieses Landes, verkaufen wollen.
Man stelle sich Mal vor, ein Häftling würde in seiner Zelle anfangen zu frieren? Wenn der das bekanntgeben würde, würde man ihm sofort helfen bzw. die Heizung entsprechend reparieren und die Zelle durchheizen.
Warum wäre das so? Weil es sonst gegen die Menschrechte/Menschwürde verstoßen würde. Das gleiche gilt auch für alle anderen Punkte die hier schon aufgelistet wurden.
Wenn du aber als H4-Empfänger zur ARGE gehst und dich darüber beklagst, dass du sehr viel Heizosten nachzahlen musst, da heißt es lapidar, „dass ist ihr Problem“, oder man bekommt zu hören, „dass man sich halt ein bisschen wärmer anziehen muss“ usw.
Künftig, und daran scheint ja diese perverse Regierung dran festzuhalten, wird es noch nicht einmal mehr eine Erstattung von Heizkosten geben, zumindest nicht für H4ler. Das bedeutet, dass wir alle, insbesondere unsere Kinder, frieren müssen, weil wir kaum oder gar nicht mehr die finanziellen Möglichkeiten haben werden, die Heizkostennachzahlung zu begleichen. Ergo ist automatisch sparen angesagt. Und das aufgrund der Einsparungsmaßnahmen dieser Bundesregierung.
Menschwürde/Menschrechte lassen grüßen!
Da kann man wirklich nur noch sagen, ja …
TOLL!
Hartz IV ist offener Strafvollzug ohne dessen Vorteile!!!!
Ich habe seit 2 Jahren ca.50€ monatl.zu wenig erhalten und kämpfe jetzt darum eine Nachzahlung zu bekommen. Um meine Wohnung hatte ich auch Angst. 44 m2 aber dass ist GOTT SEI DANK jetzt ja hinfällig. Ich bin jetzt 62 Jahre alt und froh wenn ich mit dem Laden nichts mehr zu schaffen habe, wenn ich Rente bekomme.