News zum Thema Unterhaltsrecht
BGH konkretisiert Unterhaltsrangfolge zwischen Ehepartner und Ex-Ehepartner
Der Bundesgerichtshof hatte sich in seinem Urteil von 30.07.2008 (Az: XII ZR 177/06) mit der Frage der Unterhaltsrangfolge zwischen ehemaligen, inzwischen geschiedenen und derzeitigen Ehepartnern zu befassen. Im konkreten Fall hatte sich ein kinderloses Ehepaar nach 24 Jahren Ehe scheiden lassen. Nach der Scheidung hatte der Mann seine neue Ehefrau geheiratet, die eine vierjährige Tochter betreut.
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Verschweigen von Einkommenserhöhungen als Unterhaltsempfänger kann Kürzungen nach sich ziehen
Wer nach einer Scheidung von seinem Ehepartner diesem gegenüber unterhaltsberechtigt ist, muss jegliche Veränderungen seines Einkommens dem Ehepartner melden, da sich auf Grund dieser Veränderungen auch die Unterhaltsansprüche verändern können. Wer dies unterlässt, kann sogar Unterhaltsansprüche komplett verlieren, wie der BGH jüngst bestätigte (Az. XII ZR 107/06). Nachricht lesen…
[ keine Kommentare ]Sexuelle Umorientierung ist unterhaltstechnisch kein Grund für Ehebruch
Der BGH hat jüngst ein urteil zu Unterhaltsansprüchen bei sexueller Umorientierung gefällt und damit festgelegt, dass eine solche Veränderung keine schicksalhafte Begebenheit im Sinne des Gesetzes sei und die Unterhaltsansprüche für den Partner, der die Trennung initiiert, verloren sind. Im vorliegenden Fall ging es um eine Frau, die ihren Mann nach 26jähriger Ehe verlassen hatte, weil sie plötzlich festgestellt hat, dass sie lesbisch ist. Nachricht lesen…
[ keine Kommentare ]BGH Urteil bestätigt Unterhaltsrückforderungsrecht für Scheinväter
Der BGH verhandelte vor kurzem einen Fall, in dem ein Mann klagte, dessen Ex-Ehefrau über Jahre Unterhalt für drei Kinder von ihm kassiert hat, obwohl diese nicht von ihm sind. Die ganze Zeit ließ die Mutter den scheinbaren Vater über die Wahrheit im Unklaren und ist mittlerweile mit dem wahren Vater der Kinder liiert. Der Bundesgerichtshof hat dem Scheinvater nun die Möglichkeit erteilt, den irrtümlich gezahlten Unterhalt vom richtigen Vater zurück zu verlangen. Nachricht lesen…
[ keine Kommentare ]Grundsätzlich keine zwangsweise Durchsetzung des Umgangs zwischen Kindern und Eltern
Einem Kind steht ein verfassungsrechtlicher Anspruch darauf zu, dass seine Eltern Sorge für es tragen und der mit ihrem Elternrecht untrennbar verbundenen Pflicht auf Erziehung und Pflege ihres Kindes nachkommen. Im vorliegenden Fall hatte das Bundesverfassungsgericht über die Verfassungsbeschwerde eines Vaters zu entscheiden, der sich durch das vorinstanzliche Urteil des brandenburgischen Oberlandesgerichts in seinen Grundrechten verletzt sah.
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