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Tilgungsraten gehören nicht zum Leistungsumfang vom ALG II

Nachricht zum Thema Hartz IV / ALG II vom 06.03.2007 um 10:17 Uhr (Autor: am)

Tilgungsraten für Eigentum müssen von Hartz-IV-Empfängern selbst getragen werden. Die Kommunen erstatten lediglich die Unterkunftskosten in angemessener Höhe, sprich die Miete oder aber die Darlehenszinsen, sofern Wohneigentum vorhanden ist, das selbst genutzt wird.
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Gottschalk stolpert auf “Hartz-IV-Stelzen”

Nachricht zum Thema Hartz IV / ALG II vom 06.03.2007 um 10:16 Uhr (Autor: cme)

Die Dosenwette wird Thomas Gottschalk noch einige Zeit nachhängen. Nicht, weil der Kandidat bei „Wetten, dass…?“ es nicht schaffte, sondern weil er als Moderator mit einer unüberlegten Bemerkung sämtliche Hartz-IV-Empfänger des Landes gegen sich aufgebracht hatte. Bierdosen als Hartz-IV-Stelzen zu bezeichnen, ist eben nicht lustig.
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ALG II trotz Arbeit nimmt zu

Nachricht zum Thema Hartz IV / ALG II vom 05.03.2007 um 11:26 Uhr (Autor: am)

Glaubt man den Stammtischgesprächen, sind Empfänger von Arbeitslosengeld II allesamt faul, arbeitsunwillig und gar nicht bemüht, sich selbst um den Lebensunterhalt zu kümmern. Man sollte den bierseligen und von Halbwissen geprägten Reden besser nicht zuhören. Denn die Zahl derer, die ALG II beziehen, weil das Einkommen kein Auskommen ermöglicht, steigt ständig.
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Mann rastet wegen drohender Leistungskürzung aus

Nachricht zum Thema Hartz IV / ALG II vom 28.02.2007 um 12:04 Uhr (Autor: pr)

Das geht zu weit. Selbst wenn Hartz IV ein Thema ist, auf das viele besser nicht angesprochen werden, darf es nicht so weit kommen wie am Montag im Job-Center in Kronach. Ein 45jähriger Arbeitsloser rastete vollkommen aus. Ihm war angedroht worden, das Arbeitslosengeld II zu kürzen. Da sah er rot.
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Geldgeschenke wirken sich auf Hartz IV Leistungen aus

Nachricht zum Thema Hartz IV / ALG II vom 28.02.2007 um 12:03 Uhr (Autor: am)

Geschenke sind schön. Für Empfänger von Hartz IV Leistungen können sie sich allerdings als böse Überraschung erweisen. Denn Geldgeschenke, wie sie beispielsweise zur Konfirmation üblich sind, gelten als Einkommen und werden vom Arbeitslosengeld II abgezogen. Darauf weist jetzt die Diakonie Rotenburg bei Bremen hin. Sie hat einen Ratgeber erarbeitet, der sich an die Konfirmanden richtet.
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