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Die Bundesregierung hat bereits im Februar 2008 ein Gesetz verabschiedet, nach dem Unternehmen, die Auszubildende einstellen mit einem sogenannten Ausbildungsbonus belohnt werden, sofern die zukünftigen Auszubildenden bestimmte Kriterien erfüllen.
Das Forschungsinstitut der Bundesagentur für Arbeit kommt zu dem Ergebnis, dass die im Rahmen des ALG II gezahlten Leistungen für eine Grundversorgung ausreichend sei, eine Teilnahme am kulturellen Leben jedoch verwehrt bleibe.
Zum heutigen 1. Oktober 2008 treten diverse Änderungen im Bereich des Kinderzuschlags in Kraft.
Nach einer Mitteilung des Statistischen Bundesamtes in Wiesbaden erhielten knapp 47% der Elterngeldempfänger im Zeitraum zwischen Januar 2007 und Juni 2008 lediglich den vorgesehenen Mindestbetrag beim Elterngeld in Höhe von 300 Euro pro Monat.
Ab dem 1. August 2008 treten für Bezieher von Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz, kurz BAföG, die Änderungen der 22. BAföG-Novelle, die im Dezember 2007 im Deutschen Bundestag beschlossen wurde, in Kraft.