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Das sogenannte Sparpaket der Bundesregierung sieht unter Anderem vor, dass das Elterngeld künftig in voller Höhe bedarfsmindernd als Einkommen auf das ALG II angerechnet wird. Allerdings haben einer dementsprechenden Gesetzesänderung sowohl Bundestag als auch Bundesrat bislang noch nicht zugestimmt.
Dank der guten Konjunktur ist die Zahl der jungen Hartz-IV-Empfänger im Alter von 15 bis unter 25 Jahren im vergangenen Jahr deutlich gesunken. Das berichtet die “Saarbrücker Zeitung“ und beruft sich dabei auf eine Studie des Bremer Instituts für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe.
Der Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur für Arbeit, Jürgen Weise, sagte nun gegenüber der “Leipziger Volkszeitung“, dass man trotz der derzeitigen Turbulenzen an den Börsen weiterhin an den eigenen Projektionen festhalte. Demnach werde sich, so Weise, die Zahl der Arbeitslosen von durchschnittlich 3,8 Millionen im Jahr 2007 auf 3,5 Millionen in diesem Jahr verringern.
Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen entschied nun, dass ein Hartz-IV-Empfänger die Besichtung seiner Wohnung nicht dulden muss. Die Duldung eines Hausbesuchs vom Amt wird demnach von den Mitwirkungspflichten des Sozialgesetzbuchs Eins nicht erfasst.
Nach Auffassung der Richter des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe sind die mit der Hartz-IV-Reform eingeführten Arbeitsgemeinschaften verfassungswidrig.