Alle Nachrichten zum Schlagwort "Einkommensanrechnung"
ALG II: Fluthilfen werden nicht angerechnet
Das Bundesarbeitsministerium hat in einer Mitteilung versichert, dass Direkthilfen und Spenden für die Beseitigung von Hochwasserschäden bei der Berechnung des ALG II nicht als Einkommen bedarfsmindernd berücksichtigt werden sollen.
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Urteil: Von Angehörigen geliehenes Geld ist kein Einkommen
Das Bundessozialgericht (BSG) hat am vergangenen Donnerstag entschieden, dass es sich bei einem Darlehen von Verwandten um kein Einkommen handelt. Folglich darf die zuständige Arge den Verwandten-Kredit bei der Berechnung des ALG II nicht als Einkommen bedarfsmindernd berücksichtigen (Az.: B 14 AS 46/09 R).
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Aufstocker: Nacht- und Feiertagszuschläge werden auf das ALG II angerechnet
Ein Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) wird all denjenigen Arbeitnehmern, die zur Sicherung des Existenzminimums zusätzlich Leistungen nach dem SGB II beziehen müssen, nicht sonderlich gefallen.
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Ferienjob-Einkommen: ab Juni 1.200 Euro pro Jahr anrechnungsfrei
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat gemeinsam mit dem Bundesministerium für Finanzen eine Neuregelung der Anrechnung des Einkommens von Schüler auf Leistungen nach dem SGB II bzw. SGB XII per Verordnung (3. Alg II-VÄndV) bekannt gegeben. Die 3. Alg II-VÄndV wurde am 12. Mai 2010 im Bundesgesetzblatt (Jahrgang 2010 Teil I Nr. 20 vom 12. Mai 2010, .pdf-Datei) verkündet und tritt zum 1. Juni 2010 in Kraft.
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Geldgeschenke werden auf ALG II angerechnet
Bei Geldgeschenken von mehr als 50 Euro handelt es sich nach Ansicht des Sächsischen Landessozialgerichts (LSG) um Einkommen. Folglich dürfe eine solche Zuwendung bei der Berechnung des ALG II als bedarfsmindernd berücksichtigt werden (Az.: L 2 AS 248/09).
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ALG II: Aufwandsentschädigung ist Einkommen
Das Sozialgericht Würzburg (SG) hat am heutigen Montag entschieden, dass die Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche Stadträte bei der Berechnung des ALG II als Einkommen bedarfsmindernd berücksichtigt werden darf.
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Profitieren Hartz IV Kinder bald mehr von ihren Ferienjobs?
Derzeit dürfen Kinder aus Hartz IV Familien nur einen Teil ihres Ferienjob-Lohnes behalten. Lediglich 100 Euro sind anrechnungsfrei und abhhängig von der Höhe des Gehalts werden bis zu 90 Prozent auf das ALG II der jeweiligen Bedarfsgemeinschaft angerechnet.
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Ferienjob-Einkommen wird auch 2010 auf Hartz IV angerechnet
Anders als es noch im vergangenen Sommer aus nahezu allen politischen Richtungen zu vernehmen war, wird es auch im Sommer 2010 zu einer Einkommensanrechnung vom Einnahmen aus Ferienjobs auf Leistungen des ALG II kommen.
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