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Aus einem Urteil des des Thüringer Landessozialgerichts (LSG) geht hervor, dass ein ALG II Bezieher nicht in eine größere Wohnung umziehen darf, obgleich ihm diese an sich zusteht (L 9 AS 586/09 ER).
Bei der staatliche Abwrackprämie für Altwagen handelt es sich um Einkommen. Folglich darf die zuständige Arge die Prämie bei der Berechnung des ALG II als Einkommen bedarfsmindernd berücksichtigen.
Einem Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen (LSG) zufolge trifft einem ALG II Bezieher die Pflicht, dem zuständigen Leistungsträger das Bestehen eines Betriebskostenguthabens mitzuteilen (Az.: L 19 B 127/09 AS).
Das Landessozialgericht (LSG) Nordrhein-Westfalen hat in einem am heutigen Freitag veröffentlichten Urteil entschieden, dass ein ALG II Bezieher die Maklergebühren bei einem Hausverkauf selbst zahlen muss (Az.: L 19 AS 61/08).
Nach einem Urteil des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz dürfen Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung bei der Berechnung von ALG II nicht als Einkommen berücksichtigt werden (Az.: L 3 AS 118/07).