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Bereits knappe zwei Stunden nach der Urteilsverkündung durch den ersten Senat des Bundesverfassungsgericht im Normenkontrollverfahren um die Berechnung der Regelsätze nach dem SGB II lässt sich erkennen, dass die Reaktionen auf das Urteil größtenteils positiv ausfallen.
Nach Ansicht des ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) in Karlsruhe ist die Berechnung der Regelsätze beim ALG II und beim Sozialgeld (für Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres) verfassungswidrig.
Der unterhaltspflichtige Elternteil ist zur Reduzierung der beruflich bedingten Fahrkosten verpflichtet, damit er die ihm im Rahmen einer gesteigerten Erwerbsobliegenheit auferlegten Unterhaltszahlungen leisten kann.
Ein ALG II Empfänger muss sich laut einem am heutigen Mittwoch veröffentlichten Urteil des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz (LSG) auch dann bei der zuständigen Arge melden, wenn er arbeitsunfähig erkrankt ist (Az.: L 5 AS 131/08).
Strafgefangene können einem Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) zufolge durchaus einen Anspruch auf das ALG II haben. Zumindest können sie dann einen dementsprechenden Anspruch gelten machen, falls sie außerhalb des Gefängnisses mindestens 15 Stunden pro Woche einer Arbeit nachgehen könnten (Az: B 14 AS 16/08 R).