Alle Nachrichten zum Schlagwort "Vermögensanrechnung"
Erhöhung des Schonvermögens: Bei Hartz IV droht Klagewelle
Union und FDP haben sich kürzlich darauf verständigt, die Freibeträge für die Ersparnisse der Langzeitarbeitslosen zur Altersvorsorge deutlich von 250 auf 750 Euro pro Lebensjahr zu erhöhen.
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Koalitionsverhandlungen: Schonvermögen beim ALG II wird erhöht
Noch im Jahr 2009 ist mit einer Anhebung des Schonvermögens für Hartz-IV-Empfänger zu rechnen. Dies berichtet die Financial Times Deutschland (FTD) in ihrer heutigen Ausgabe.
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Wahl 2009: Guido Westerwelle entdeckt seine soziale Ader
Bundesarbeitsminister Olaf Scholz erhält für seine Forderung nach einer Erhöhung des Schonvermögens für ALG II Bezieher noch vor der anstehenden Bundestagswahl von unerwarteter Seite Unterstützung.
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Arbeitsminister: Erhöhung des Schonvermögens noch vor der Wahl
Bundesarbeitsminister Olaf Scholz spricht sich dafür aus, die Erhöhung des Schonvermögens für ALG II Bezieher noch vor der Bundestagswahl im kommenden September vorzunehmen.
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Vermögensprüfungen: fast 57.000 Bankkonten durchleuchtet
Aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion geht hervor, dass zwischen Januar und Juni dieses Jahres 56.975 private Bankkonten von Sozialverwaltungen, Finanzämtern und Ermittlungsbehörden überprüft wurden.
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SPD-Wahlprogramm: Höheres Schonvermögen für Hartz IV Empfänger
Das SPD-Wahlprogramm wird voraussichtlich zugunsten von ALG II Beziehern nachgebessert. Ein entsprechender Antrag sieht vor, dass Vermögen, welches ausschließlich der privaten Altersvorsorge dient, nicht mehr auf das ALG II angerechnet werden soll.
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Ministerpräsident fordert höheres Schonvermögen
Peter Müller, Ministerpräsident des Saarlandes, setzt sich gegenüber der Bundeskanzlerin für Verbesserungen im Rahmen der Hartz IV Gesetzgebung ein.
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Vermögensfreibetrag bei Hartz IV: Kinder müssen eigenes Sparbuch haben
ALG II Empfänger können nur dann für ihre Kinder eigene Vermögensfreibeträge geltend machen, wenn das angesparte Vermögen der Kinder auch tatsächlich auf deren Namen läuft. Dies geht aus einem Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) hervor (Az: B 4 AS 79/08 R).
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