Jetzt kostenlos anfordern und wöchentlich die aktuellsten News bequem per E-Mail erhalten [mehr erfahren]
Für Empfänger von klassischen Sozialleistungen sind oftmals auch Leistungen und Themen von Interesse, die nicht direkt als Sozialleistung anzusehen sind, aber dennoch eine Hilfe im Alltag darstellen können.
Für eine Vielzahl von Personenkreisen besteht die Möglichkeit sich von der Pflicht zur Zahlung von Rundfunkgebühren, besser bekannt als GEZ-Gebühren, befreien zu lassen. Dies betrifft beispielsweise Empfänger von Leistungen nach dem BAföG und in den meisten Fällen auch Bezieher von Arbeitslosengeld II.
Wer bei geringem Einkommen in einem konkreten Fall auf rechtlichen Beistand angewiesen ist, hat die Möglichkeit auch ohne Bestehen einer Rechtsschutzversicherung Hilfe zu erhalten. In Betracht kommt hier die Prozesskostenhilfe, die finanzielle Unterstützung in vielen gerichtlichen Verfahren bietet. Eine kostengünstige Rechtsberatung im Wege der Beratungshilfe hingegen kommt nur in außergerichtlichen Verfahren, beispielsweise beim Widerspruch gegen Verwaltungsakte in Betracht.
Bestimmte Personengruppen haben die Möglichkeit einen Zuschuss zu den Telefongebühren für Anschlüsse bei der deutschen Telekom zu beantragen.