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Der zu gewährende Unterhalt richtet sich nach dem Bedarf des Unterhaltsberechtigten. Er umfasst den gesamten Lebensbedarf, das heißt Kosten für Nahrung, Wohnung, Gesundheitssorge, gesellschaftliche Bedürfnisse, Freizeit sowie der Kosten einer angemessenen Schul- und Berufsausbildung und sonstiger Erziehungsmaßnahmen.
Ausgeschlossen hiervon sind natürlich Unterhaltspflichten, die der Bedürftige seinerseits anderen Unterhaltsbedürftigen gegenüber zu erfüllen hat.
Im Gegensatz zum Ehegattenunterhalt umfasst der Verwandtenunterhalt nicht die Kosten einer Altersversorgung.
Der Bedarf eines Ehegatten beispielsweise kann sich darstellen wie folgt: