Wird Elterns Rente angerechnet wenn ich da für kurze Zeit einzieh als Harz4 Empfänger

  • Moin Moin !!!
    Ich habe da mal eine Frage bzw Anliegen.
    Wohne zur Zeit in NRW und will wieder in den Norden ziehen (Schleswig-Holstein / Kreis Dithmarschen), da ich da eher Arbeit bekomme bei ner Zeitarbeitsfirma als hier. Bin Harz 4 ler und nun meine Frage. Wenn ich in den Norden ziehe und erstmal bei Eltern einziehe bis ich 2-3 Monate später ne eigene Wohnung habe wird da Elterns Rente mit angerechnet? Sprich so das ich ev gar kein Harz4 mehr bekomme? Kann mir da jemand helfen.Danke im vorraus.
    Gruß Marco

  • Hallo Kitty 121 !!!
    Kurze blöde Frage,was meinst Du mit HG,meinste eine Hausgemeinschaft ???
    Wieso is das nicht relevant,denn möchte nicht so ins kalte Wasser springen und nachher ohne was da stehen. Möchte alles richtig planen und das meine Eltern für die kurze Zeit wo ich dann dort lebe nicht für mich aufkommen müssen.
    Wenn man das in den Antrag rein schreiben kann das Eltern für mich nicht aufkommen wäre ja genial. Ok das mit der Miete is klar das man das schriftlich vorher auch macht,denn umsonst leben tu ich da ja auch nicht.
    Werde kommende Woche bei der Leistungsstelle mir nen Termin geben lassen und dann dort mal nachfragen was ich von dem A-Amt aus Brunsbüttel brauche usw damit ich ohne Probleme umziehen kann. Die Umzugskosten fallen eh flach das weiss ich aber mir gehts ja nur darum das nicht Elterns Rente mit angerechnet wird wenn ich da die kurze Zeit lebe bis ich ne eigene Wohnung habe.

  • Die Kitty meint mit HG die "Hausgemeinschaft". Das ist positiv, denn wenn ihr - sozusagen - "nur" eine HG = Hausgemeinschaft seid, seid ihr keine BG = Bedarfsgemeinschaft. Bei der HG ist es so, dass ihr euch zwar die KdU = Kosten der Unterkunft teilt, deine Eltern aber im Übrigen frei von jeder Verpflichtung dir gegenüber sind. Damit also das Amt nicht einfach so (weil sich das kostenmäßig besser machen würde) deine Eltern und dich in einen "Topf" (also eine BG) schmeißt, wäre es gut, wenn ihr dem zu stellenden Antrag eine schriftliche Erklärung beifügt, die explizit definiert, dass ihr zwar gemeinsam "wohnt", ansonsten aber "finanziell nicht für einander" einsteht.