Meine Anfrage ist groß

  • Hallo, ihr alle,


    ich bin neu hier und habe ein für mich undurchschaubares Problem mit ALGII.
    Ich war bis 14.4.09 schon ALGII Empfängerin...glücklich eine Arbeit gefunden zu haben und nun unglücklich diese durch Insolvenz des AG's wieder verloren zu haben, hier die Fakten zu meiner Problematik:
    ab den Juli 09 zahlte der AG keinen Lohn mehr. Zum 13.8. wurde Insolvenz beantragt, wo es hiess, dass die Bearbeitung des Insolvenzgeldes einige Zeit in Anspruch nimmt. Ich meldete mich telefonisch am 13.8. bei der ARGE (diese ist 35km zu meinem Wohnort entfernt) von wo man mir per Post mit Datum der Meldung den Antrag zusandte. Abgabe war am 18.8 mit allen erforderlichen Unterlagen. Im Sept. erfolgten so nach und nach die Gelder von Insolvenzstelle und Insolvenzverwalter, wie auch die Kündigung zum 30.9.09. Ich wieder zur ARGE und denen alles mitgeteilt und vorgelegt wie auch die Kto.-Auszüge zum Nachweis wann die Gelder eintrafen.
    Jetzt erhielt ich einen Ablehnungsbescheid mit der Begründung, dass ich in den Monaten August bis Oktober Erwerbseinkommen bezogen hätte. Man hat Einkommen im August zur Berechnung herangezogen, was ich überhaupt nicht erhalten habe, auch die Einkommensangaben für Sept./Oktober stimmten nicht mit dem, was ich erhielt. Ich die Summen zussammengezogen und stellte fest dass das Einkommen von September auf die Monate Aug.-Oktober verteilt wurden. Desweiteren stellte ich fest, dass das Einkommen nach meinem Wissen nicht sachgemäss bereinigt wurde. Ich hatte brutto = 1450€, bereinigt wurde es mit 280€ incl. Versicherungspauschale (fahrtkosten entstanden mir keine). Auch bei der Übernahme der Kosten zur Wohnung stimmt meines Erachtens etwas nicht, ich hab eine mon. Miete vonn 200€ warm, übernehmen tun sie aber nur 183.62€, was könnten die hier ausser dem einheitlichen Betrag für Warmwasser in Höhe von 6,43€ noch abziehen?
    Nach einigen Anraten ziehe ich in Erwägung gleich Klage bei Gericht einzulegen, muss ich aber zu all der Problematik trotzdem Widerspruch einlegen? Ich weiss echt nicht mehr weiter und hoffe sehr dass mir hier jemand eine klare Auskunft geben kann. Widerspruch muss ich bis zum 4.11. einlegen.


    In der Hoffnung, dass mir jemand helfen kann, verbleibe ich


    Mfg
    No_Angel

  • Danke Kitty121 für die Antwort.
    Das mit dem Zuflussprinzip ist mir eigentlich bekannt, was ich aber nicht begreife ist woher die ARGE sich das Recht herausnimmt, den Einkommensbetrag einfach zu splitten. Welche rechtlichen Grundlagen nehmen die sich dafür her? Den Widerspruch hab ich heut rausgeschickt und so wie ich es teilweise schon kenne wird die Bearbeitung dafür wieder 3 Monate in Anspruch nehmen.