ungewollt Überzahlt jetzt Gerichtstermin hab Schiss

  • Hallo ,


    ich hoffe hier kann mich jemand ermutigen?


    War bis zum 20.11.08 in Elternzeit ab 21.11.08 wieder arbeiten. Hatte dies dem Job Center auch mitgeteilt nen Brief in den Briefkasten vom Job Center geschmissen da drinnen so eine lange Schlange war.Bekam jedoch Leistungen für den ganzen Monat .Habe per Post nochmals einen Brief abgesendet die Zahlungen doch zu unterlassen ich bin bereitz wieder in meinem alten Beruf tätig.


    Bekam dann ne fette Rückforderung wo mein Urlaubsgeld was ich am 28.11.08 bekommen habe mit angerechnet wurde.Mir wird vorgeworfen nicht mitgeteilt zu haben das ich wieder in arbeit bin und keine der beiden Briefe seien angekommen.


    Habe Klage eingereicht nach Ablehnung des Wiederspruchs und nun soll ich zum Gerichtsstermin.Hab voll Schiss weil wie soll ich beweisen das ich die 2 Briefe reingeschmissen und den einen abgeschickt habe?


    Es ist ja nicht mein Verschulden gewesen schließlich wusste ja das Job Center bereitz bei Antragstellung wie lange ich in Erziehungsurlaub gehe.

  • Hallo,


    auch wenn das Jobcenter die Überzahlung durch einen eigenen Fehler verursacht hat, hat es wahrscheinlich ein Anrecht darauf, dass du diese Überzahlung zurück zahlst. Vor allem, weil es dir ja aufgefallen ist! Du hättest das Geld sofort zurück überweisen müssen, spätestens jedoch nach Anforderung durch das Jobcenter.


    Um aus der Sache möglichst gut herauszukommen würde ich folgendes machen: Geld sofort anweisen und schriftlich (Einschreiben Einwurf) gegenüber Gericht und Jobcenter deinen Widerspruch zurück nehmen.


    Damit wird die Gerichtsverhandlung hinfällig und es wird wahrscheinlich keiner auf die Idee kommen, Strafanzeige zu stellen.


    Achtung: Das ist meine persönliche Meinung und das Vorgehen, wie ICH es wählen würde. Ich weiß jedoch zu wenig, um beurteilen zu können, ob dies 1:1 auch auf deinen Fall passt. Geh zu einem Anwalt - eine Erstberatung ist nicht teuer.


    Grüße,
    Joachim

  • 1.Das Geld ist noch da kann es auch sofort zahlen.
    2.Ich bin in Wiederspruch gegangen und hab Klage eingereicht da das Job Center viel mehr zurück haben will als ich bekommen habe nämlich mein Weihnachtsgeld wollen se noch haben.


    Klage deswegen da sie schon vor 2 Jahren wussten das ich am 21.11.08 wieder arbeiten gehe und damit meine Erziehungszeit endet.Ich habe im Oktober eine Veränderungsmitteilung geschrieben und in den Briefkasten geworfen zur Erijnnerung das ich wieder dann und dann arbeiten gehe. Und dann noch mal einen als ich trotzdem weiterhing Leistungen erhalten habe.


    Und die Miete sie die Wohnungsbaugesellschaft hat soll ich auch bezahlen.


    Wo liegt bitte mein Verschulden?????????????????????????????????


    Soll das Job Center das zurück bekommen was sie mir zu viel gezahlt haben und sich die Miete selber zurückholen.Und nicht mehr und nicht weniger.


    Oder was?

  • Ich würde Dokumente an die ARGE wenn ich sie schon nicht persönlich abgebe, IMMER via Einschreiben schicken. Damit ist man nämlich auf der Sicheren Seite. Und eins lässt mich stutzen...

    Zitat

    Klage deswegen da sie schon vor 2 Jahren wussten das ich am 21.11.08 wieder arbeiten gehe und damit meine Erziehungszeit endet


    Dazu müsstest du ja wieder bei deinem alten Arbeitgeber angeheuert haben? Schätze ich zum. mal

  • also ich war in Arbeit und bin dann schwanger geworden mein Chef musste mir die 2 Jahre Erziehungszeit bestätigen das er sie mir bewilligt und dieses Schreiben brauchte ich ja für den Antrag beim Job Center dh. sie wussten wie lange ich in Elterzeit bin und ab wann ich wieder arbeiten gehe.


    Und ja deswegen bin ich mir ja auch nicht 100 Prozent sicher ob ich Recht bekomme da ich zu gutgläubig war und mir das nicht bestätigen lies mit den Briefen.


    Aber woher wusste denn das Job Center auf einmal das sie mich überzahlt haben wenn sie doch keinen Brief erhalten haben???


    Und das Job Center muss doch auch mal beweisen das ich die Briefe nicht abgesendet habe.


    Und bevor ich arbeiten wieder war habe ich ja mit meiner Freundin den Brief da im Center so ne lange Schlange war einfach in den Hausbriefkasten geworfen.


    Sie kann dies bezeugen nur weiß ich nicht ob ich sie einfach zum Gericht mitnehmen darf und ob Sie kann da Sie arbeiten ist ganztags.Oder ob ein Schriftstück ausreicht von ihr.

  • ma ganz ehrlich mir geht es ja nur dadrum das sie nicht mehr zurückverlangen als ich bekommen habe.


    wenn ich jemanden zu viel bezahle obwohl er mir mehrmals bescheid gegeben hat das er das geld ncht mehr braucht verlange ich doch nicht noch mehr zurück als ich ihm gegeben habe.

  • Ich versteh immer nicht weshalb ihr wichtige Briefe oder Unterlagen nicht persönlich abgebt.Derartige Angelegenheiten könntet ihr euch sparen.Spätestens als du gemerkt hast das du weiterhin Geld erhälst hättest du eben nochmal persönlich vorbeigehen sollen um die Sache zu klären.Wenn du für den Monat November noch Leistungsberechtigt warst dann wird das Urlaubsgeld nach dem Zuflußprinzip behandelt.

  • Wird tatsächlich mehr von dir zurückgefordert als du erhalten hast?
    Erhalten hast du wahrscheinlich deine Regelleistung und die Mietkosten. Auch wenn die Miete direkt an den Vermieter überwiesen wird. Es handelt sich dabei um "deine" Leistungen, weshalb auch immer diese direkt von der ARGE an den Vermieter überwiesen wurden.


    Die ARGE dürfte allerdings wahrscheinlich nicht in voller Höhe zurückfordern wenn § 40 Abs. 2 SGB II berücksichtigt wird. Dies wird oft versäumt bzw. ist manchen Sachbearbeitern nicht bekannt.

  • als ich den Antrag damals gestellt habe habe ich einen Brief persönlich bei der Bearbeiterin abgegeben mit Antrag und den nötigen Kopien.Ich hatte dann einen Brief erhalten das der Antrag fehlt.
    Habe einen neuen Antrag geschrieben und ihn abgesendet.Danach habe ich einen Brief erhalten das nötige Kopien fehlen.


    Sorry aber rechnen Sie jedesmal das Fahrgeld ich weiß ja nicht wieviel andere Hartz bekommen aber ich kann es mir nicht leisten dort ständig alles doppelt und dreifach per Einschreiben zu versenden oder die Fahrtkosten zu bezahlen.


    Und wenn das Amt einfach mal zu bl... ist was auf die Reihe zu bekommen dann weiß ich ja auch nicht.


    Meinem Freund hatten Sie damals auch überzahlt und bei anderen Leuten war es auch der Fall also scheint das ja dort gang und gebe zu sein.


    Nur hab ich blöderweise Weihnachtsgeld bekommen.


    Und ich seh es einfach nicht ein das die so rumschlampen ich bin zb. auch mit meinem freund zusammengezogen da war er arbeitslos und ich war in arbeit.Ich hab 1200 Euro bekommen und die meinten das reicht ja ich verdiene genau das was uns zusteht und wir bekommen keine Unterstützung.


    Und jeder weiß das man einen Freibetrag hat das Geld steht bis heute auch noch offen.Und ist das jetzt Gerecht???

  • 600 müsste ich zurückzahlen
    400 liegen noch bei der Wohnungsbaugesellschaft was sie von mir wollen
    und 400 ??? ist mein Weihnachtsgeld



    Wohnungsbaugesellschaft hatte ich angerufen ja wir überweisen zurück.... nischt heute erfahre ich das da noch nen Guthaben drauf ist. Soll ich jetzt wieder Geld ausgeben und da persönlich hinfahren weil anscheinend alle überfordert sind?


    Tut mir leid da hol ich mir lieber nen Brot und ne Milch für.Ich hab rechtzeitig bescheid gegeben mehrmals und ich bade nicht anderen ihren Mist aus.


    Ich habe übrigens laufend probleme mit diesem Center auch ziehen die ne Summe von 30 Euro ab wo mir keiner sagen kann wieso nicht die Bearbeiter dort und nicht eine Beratungsstelle ist doch sehr eigenartig oder?


    Soll ich da nun auch Klagen ich hab doch keine Chance mich zu wehren.


    Das ist echt unfair.