Aufstockung möglich?

  • hallo,
    ich bin eine alleinerziehende mama deren elterngeld ab nächsten monat ausläuft. leider muss ich noch bis august auf eine umschulung warten und bin somit auf das geld der ämter angewießen. ich bekomme 112,34 EUR vom hartz 4, meine tochter bekommt wohngeld 224,30 EUR. und sie bekommt auch ihr KG 164 EUR.
    Doch wenn ich nun kein elterngeld mehr bekomme und das hartz 4 sagt, es gibt auch keine aufstockung... dann fehlt mir doch eine menge... (300 EUR)
    Ist das so - gibt es keine aufstockung für das fehlende elterngeld? ich brauche die umschulung dringend und muss/möchte daher auf diese warten. da ich kein platz und keine familie habe, wo meine tochter ab und an hingehen kann, kann ich mir ja auch keinen nebenjob suchen. (bin ganz neu hier und kenne nur wenige bekannte...) denn auch einen kikaplatz hat sie erst ab august - wegen der umschulung. muss ich auf das geld verzichten? (ist die frage)
    Um jede hilfreiche Antwort bin ich EXTREM dankbar!!!!!!

  • Moin,


    also fehlen tut da nix, denn das Elterngeld wird nicht auf den Bedarf als Einkommen angerechnet. Da du bereits ALG II bekommst, hat also die Arge bereits deinen Bedarf (und den des Kindes festgestellt). Das Elterngeld wird dabei nicht berücksichtigt. Wenn es wegfällt bist du leistungsrechtlich immer noch so gestellt wie jede andere alleinerziehende Mutter, nur dass dir das anrechnungsfreie Einkommen aus dem Elterngeld nicht mehr zur Verfügung steht.

  • wie sieht es denne evtl. mit unterhalt vom kindsvater aus, wenn nicht, dann unterhaltsvorschuß beantragen..dabei hilft ein gang zum jugendamt..


    wieso bekommst du nur 112,34 EUR..wie zahlst du miete, strom ect.?