Hartz-IV-Sätze sind verfassungswidrig

  • Zitat

    Bist du sicher, dass du im richtigen Forum bis?


    ja, ich will mit meinen antworten bedürftigen eine hilfestellung geben, aber auch leuten wie gale smith in die schranken weisen!;)
    und auskennen tue ich mich schon. habe familie und freunde denen es genauso schlecht geht wie dir. aber 359 euro zum leben sollten schon ausreichen.


    p.s. ich habe einen telearbeitsplatz!

  • Mein lieber Danielo, hast du die Vision unschuldig Bedürftigen einzutrichern, daß die Sozialgesetzgebung etwas soziales hat? Vielleicht solltest du dir mal vor Augen führen, daß seit mindestens 20 Jahren die Politik nicht damit klar kommt, daß nicht die Arbeitnehmer an dem Schlamassel schuld sind, sondern der permante Wahnsinn das "Wachstum" unendlich ist. Ich sehe im Frühling ständig Wachstum, wenn die Blumen blühen. Wachstum im Sinne der Geldvermehrung, ist durch Automation geprägt, d.h. wenn vorher 10 Leute ein Auto zusammen bauen, sollen es in Zukunft 5 Leute bewerkstelligen, nur wo bleiben dann die 5 Leute, die übrig bleiben? Denk mal drüber nach.

  • Zitat

    wenn vorher 10 Leute ein Auto zusammen bauen, sollen es in Zukunft 5 Leute bewerkstelligen, nur wo bleiben dann die 5 Leute, die übrig bleiben? Denk mal drüber nach.


    na willste wieder zurück zu jägern, sammlern und fallenstellern?

  • und auskennen tue ich mich schon. habe familie und freunde denen es genauso schlecht geht wie dir. aber 359 euro zum leben sollten schon ausreichen. ich habe einen telearbeitsplatz!


    Ich glaub dir alles und gön dir alles und will dir nichts in Abrede stellen.


    ja, ich will mit meinen antworten bedürftigen eine hilfestellung geben, aber auch leuten wie gale smith in die schranken weisen!;)


    Wen du in die Schranken weist, bleibt dir überlassen, aber eine Hilfestellung waren deine Ausführungen nicht, eher hast du Hilfebedürftige.auf ihren Platz gesetzt.


    und auskennen tue ich mich schon. habe familie und freunde denen es genauso schlecht geht wie dir. aber 359 euro zum leben sollten schon ausreichen.


    Mir gehts eben nicht so schlecht, deswegen graut mir vor der Vorstellung mit 359 auskommen zu müssen.
    Löcher mal deine Bekanntschaft, ob die nicht doch noch irgendwie Geld bekommen. Das muss ja kein Sozialbetrug sein. Oder dann soll mir mal jemand erzählen, wie mit 359 zu wirtschaften ist.

  • Liebe Leute.
    zerfleischt euch doch nicht gegenseitig.
    Fakt ist das man von 359 Euro im Monat mehr schlecht als recht Leben kann.
    Jeder ist froh wenn er ein paar Euro mehr bekommt.Die Armen wie die Reichen.
    Im Moment sieht es m.e. in Deutschland so aus.
    Hartz 4 ist die Wurzel allen Übels,es werden Bericht wie die von "Arno Dübel" gezeigt kurz bevor das BGH Urteil fällt.Es werden Bericht gezeigt in denen erklärt wird das man trotz Arbeit nur minimal mehr hätte als ein Alg 2 Bezieher. Und warum ? Reine Hetze. Es wird gesagt der H4 Bezieher säuft und kkonsumiert Drogen bzw. dadelt den ganzen Tag Playstation.
    Ja es gibt sie,aber sie sind in der Minderheit.
    Ich könnte gut damit Leben wenn es Gutscheine gibt den so weiß man auch das es da ankommt wo es soll. Beim KInd. Den um die geht es ja schließlich .
    Es sollte endlich eine vernünftige Lohnbasis in Deutschland geben.
    Und Zeitarbeitsfirmen und so eineige andere sollten gezwungen werden auch Hilfsarbeitern einen halbwegs vernünftigen Realitätsnahen Lohn zu bezahelen.
    Auch würde es helfen über vernünftige Steuersenkungen nachzudenken die auch beim Arbeitnehmer ankommen.
    Die Sache mit den Bedarfen die mann nun zusätzlich beantragen könnte macht wenig Sinn wenn keiner weiß was er beantragen kann oder darf.Da H4 ja angeblich alles abdeckt.
    Wie wär es z.b. mit Verhütungsmitteln.Bekleidung Fahrtkosten usw.
    Wir sollten ein wenig Brainstorming machen,anstatt auf einander loszugehen
    Leute haltet zusammen den nur gemeinsam ist das Volk stark.

  • Zusammenhalten sollte wir, sehe ich genauso. Zumal der ehemalige Spaßpolitiker genau diesen Streit will, Geringverdiener gegen Hartz IV. Und Erfolg hat. Die Umfragen zeigen, dass die Leute 3:2 gegen ihn sind. 40% oder 35% sind aber für eine 15% Partei ein guter Wert.
    Ein anderer Punkt ist, dass auch du davon ausgehst, dass man von 359 leben kann. Meine verstorbene Oma, die Birnen eingelegt hat usw. wäre mit 359 prächtig ausgekommen. Die meisten Menschen heutzutage, wie ich, können sowas nicht.
    Ich rate mal, du auch nicht. Also lass mich doch an deiner Weisheit teilhaben, ich lerne gerne dazu, und gebe ohne Weiteres zu, mich geirrt zu haben, aber beantworte mir die Frage, rechne es mir bitte vor: wie kommt man mit 359 aus?

  • Ja - genau - und bitte - bitte nicht nur "Essen und Trinken" auf diese 359 Euro beziehen, sondern auch "sämtliche" Versicherungen, die man haben sollte, mal auch ein paar Schuhe oder `nen Pullover und auch Ausflüge, die die Kinder mit ihrer Klasse machen oder wie gerade jetzt neulich - die Schulbuchanteile in Höhe von 29 Euro -. Insbesondere sollte man ja auch "mal" einen Friseur aufsuchen, damit man sich "normal gestaltet" bewerben kann und nicht nach unfreiwilligen "Jahren" H IV-Bezugs ungepflegt aussieht und und und. Nur damit, dass man nicht "verhungern" muß (/Zitat Danielo: "ich meine, dass seit 5 jahren in deutschland kein hartz4er verhungert ist"), ist es nicht getan; man ist teilweise auch so insgesamt ja nicht mehr auf dem "Laufenden". Irgendwann nach längerer Zeit hat man keine Tageszeitung mehr gelesen und schon überhaupt nicht einen Computer, der noch auf dem aktuellen Stand hält und/oder mit dem man "sogar" die Anzeigen lesen kann (also Stellenanzeigen etc.). Dann geht noch das eine oder andere Haushaltsgerät kaputt, die Wohnung müßte mal wieder auf Vordermann gebracht werden (Farbe, Zimmer streichen etc.) All das vergammelt nur dann nicht, wenn man (hoffentlich) nur mal "eben" H IV brauchte. Auf Dauer geht man unter.

  • Frage dazu:
    Ich habe gestern noch ein Widerspruchsschreiben von den Community Kollegen Tacheles eingereicht, indem ja eine Überprüfung und Rückforderung gefordert ist.


    Wie sieht das nun aus, nun nachdem ja festgestellt wurde, das die Sätze verfassungswidrig sind. Wird uns dies zurück erstattet (laut Tacheles bis zu 4 Jahre!)? Und was ist mit denen, die aus ALG2 währenddessen raus sind und wieder einen Job angenommen haben? Kucken die in die Röhre?


    Meine Lebenspartnerin z.B. wartet immer noch auf eine verschlammte Rückzahlung seitens des Jobcenters von 2008l. Auch wurde sie zu unrecht gesperrt von Leistungen. Damals wussten wir natürlich noch nichts von Möglichkeiten der Klage.


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    Je nun, dazu muss nicht jeder unbedingt gleich wieder auf das Urteil des BVerfG zurückgreifen. Rein formell bietet das SGB im Buch X - Verwaltungsverfahren auch schon Möglichkeiten, so die §§ 43 und 45, Zitat:
    SGB X § 43 Umdeutung eines fehlerhaften Verwaltungsaktes
    (1) Ein fehlerhafter Verwaltungsakt kann in einen anderen Verwaltungsakt umgedeutet werden, wenn
    er auf das gleiche Ziel gerichtet ist, von der erlassenden Behörde in der geschehenen
    Verfahrensweise und Form rechtmäßig hätte erlassen werden können und wenn die
    Voraussetzungen für dessen Erlass erfüllt sind.
    (2) Absatz 1 gilt nicht, wenn der Verwaltungsakt, in den der fehlerhafte Verwaltungsakt umzudeuten
    wäre, der erkennbaren Absicht der erlassenden Behörde widerspräche oder seine Rechtsfolgen für
    den Betroffenen ungünstiger wären als die des fehlerhaften Verwaltungsaktes. Eine Umdeutung ist
    ferner unzulässig, wenn der fehlerhafte Verwaltungsakt nicht zurückgenommen werden dürfte.
    (3) Eine Entscheidung, die nur als gesetzlich gebundene Entscheidung ergehen kann, kann nicht in
    eine Ermessensentscheidung umgedeutet werden.
    (4) § 24 ist entsprechend anzuwenden.
    © Steffen Wasmund Sozialgesetzbuch (SGB)
    SGB X § 45 Rücknahme eines rechtswidrigen begünstigenden Verwaltungsaktes
    (1) Soweit ein Verwaltungsakt, der ein Recht oder einen rechtlich erheblichen Vorteil begründet oder
    bestätigt hat (begünstigender Verwaltungsakt), rechtswidrig ist, darf er, auch nachdem er
    unanfechtbar geworden ist, nur unter den Einschränkungen der Absätze 2 bis 4 ganz oder teilweise
    mit Wirkung für die Zukunft oder für die Vergangenheit zurückgenommen werden.
    (2) Ein rechtswidriger begünstigender Verwaltungsakt darf nicht zurückgenommen werden, soweit der
    Begünstigte auf den Bestand des Verwaltungsaktes vertraut hat und sein Vertrauen unter Abwägung
    mit dem öffentlichen Interesse an einer Rücknahme schutzwürdig ist. Das Vertrauen ist in der Regel
    schutzwürdig, wenn der Begünstigte erbrachte Leistungen verbraucht oder eine
    Vermögensdisposition getroffen hat, die er nicht mehr oder nur unter unzumutbaren Nachteilen
    rückgängig machen kann. Auf Vertrauen kann sich der Begünstigte nicht berufen, soweit
    1. er den Verwaltungsakt durch arglistige Täuschung, Drohung oder Bestechung erwirkt hat,
    2. der Verwaltungsakt auf Angaben beruht, die der Begünstigte vorsätzlich oder grob fahrlässig in
    wesentlicher Beziehung unrichtig oder unvollständig gemacht hat, oder
    3. er die Rechtswidrigkeit des Verwaltungsaktes kannte oder infolge grober Fahrlässigkeit nicht
    kannte; grobe Fahrlässigkeit liegt vor, wenn der Begünstigte die erforderliche Sorgfalt in
    besonders schwerem Maße verletzt hat.
    (3) Ein rechtswidriger begünstigender Verwaltungsakt mit Dauerwirkung kann nach Absatz 2 nur bis
    zum Ablauf von zwei Jahren nach seiner Bekanntgabe zurückgenommen werden. Satz 1 gilt nicht,
    wenn Wiederaufnahmegründe entsprechend § 580 der Zivilprozessordnung vorliegen. Bis zum Ablauf
    von zehn Jahren nach seiner Bekanntgabe kann ein rechtswidriger begünstigender Verwaltungsakt
    mit Dauerwirkung nach Absatz 2 zurückgenommen werden, wenn
    1. die Voraussetzungen des Absatzes 2 Satz 3 Nr. 2 oder 3 gegeben sind oder
    2. der Verwaltungsakt mit einem zulässigen Vorbehalt des Widerrufs erlassen wurde.
    In den Fällen des Satzes 3 kann ein Verwaltungsakt über eine laufende Geldleistung auch nach
    Ablauf der Frist von zehn Jahren zurückgenommen werden, wenn diese Geldleistung mindestens bis
    zum Beginn des Verwaltungsverfahrens über die Rücknahme gezahlt wurde. War die Frist von zehn
    Jahren am 15. April 1998 bereits abgelaufen, gilt Satz 4 mit der Maßgabe, dass der Verwaltungsakt
    nur mit Wirkung für die Zukunft aufgehoben wird.
    (4) Nur in den Fällen von Absatz 2 Satz 3 und Absatz 3 Satz 2 wird der Verwaltungsakt mit Wirkung
    für die Vergangenheit zurückgenommen. Die Behörde muss dies innerhalb eines Jahres seit Kenntnis
    der Tatsachen tun, welche die Rücknahme eines rechtswidrigen begünstigenden Verwaltungsaktes
    für die Vergangenheit rechtfertigen.
    (5) § 44 Abs. 3 gilt entsprechend.
    © Steffen Wasmund Sozialgesetzbuch (SGB)
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    Auch hier hat der Gesetzgeber - allerdings zu etwas schlaueren und verständigeren Zeiten, Werkzuege geschaffen, mit denen sich ein Betroffener zur Wehr setzen kann, auch wenn dies sehr oft mit ziemlichen Mühen verbunden ist, ABER:
    "Wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt!!!"


    G. R.

  • Hey, Endlich operiert mal einer mit Paragraphen :)
    Für die Frage, ob Sozialleistungen nachträglich zu gewähren sind, ist m.E. §44, Rücknahme eines nicht begünstigenden Einzelfalls, maßgebend. Gerade 45 bespricht nur die Fälle der Sozialerschleichung ect.


    (1) Soweit sich im Einzelfall ergibt, dass bei Erlass eines Verwaltungsaktes das Recht unrichtig angewandt oder von einem Sachverhalt ausgegangen worden ist, der sich als unrichtig erweist, und soweit deshalb Sozialleistungen zu Unrecht nicht erbracht oder Beiträge zu Unrecht erhoben worden sind, ist der Verwaltungsakt, auch nachdem er unanfechtbar geworden ist, mit Wirkung für die Vergangenheit zurückzunehmen. Dies gilt nicht, wenn der Verwaltungsakt auf Angaben beruht, die der Betroffene vorsätzlich in wesentlicher Beziehung unrichtig oder unvollständig gemacht hat.
    ...
    (4) Ist ein Verwaltungsakt mit Wirkung für die Vergangenheit zurückgenommen worden, werden Sozialleistungen nach den Vorschriften der besonderen Teile dieses Gesetzbuches längstens für einen Zeitraum bis zu vier Jahren vor der Rücknahme erbracht. Dabei wird der Zeitpunkt der Rücknahme von Beginn des Jahres an gerechnet, in dem der Verwaltungsakt zurückgenommen wird. Erfolgt die Rücknahme auf Antrag, tritt bei der Berechnung des Zeitraumes, für den rückwirkend Leistungen zu erbringen sind, anstelle der Rücknahme der Antrag.
    Der Verwaltungsakt ist nicht begünstigend, weil etwa ein Kühlschrank, obwohl überfällig, nicht finanziert wurde. Ich sehe nur hier aber mehrere Haken.
    1.Voraussetzung: Es wurde ein Rechtsfehler begangen.
    Nicht zu sehen, es wurde kein Antrag gestellt, es wurde nichts beschieden, kein Rechtsfehler möglich.
    Oder 2.Vorausetzung: Es wurde ein Sachverhalt falsch gewürdigt.
    Auch nicht, es wurde kein Sachverhalt gewürdigt.
    Die Vorschrift hebt Rechtsfehler auf. Dazu ist aber prinzipiell die Widerspruchsfrist da. Könnte alles nachträglich geändert werden, wäe die Widerspruchsfrist unsinnig. Es ist also davon auszugehen, dass die Rechtssprechung nur bestimmte Fälle, so wie es einleitend im 44 steht, "in einzelnen Fällen", vorgesehen hat, welche, weiß ich nicht.


    Zu empfehlen ist die Einreichung eines Antrags in jedem Fall, weil dadurch nichts verloren werden kann.

  • Hallo, ich glaube ihr habt mich ein wenig falsch verstanden .Ich habe nicht gemeint das man mit 359 Euro auskommen kann.Mit mehr schlecht als recht meinte ich das man damit nicht klarkommt.


    lirafe
    Auch ich habe Kinder und trotzdem kommen wir irgendwie klar.Da verzichte ich lieber selbst als das meine Kinder verzichten müssen.
    Wir haben letztes Jahr im August alle 100 Euro pro Schulkind bekommen davon sollte der Bedarf für Bücher gedeckt sein.
    Bie uns bllieb sogar noch ein wenig über.
    Und wenn man kein Auto hat braucht man im ernstfall zb. nur eine Haftplichtversicherung.
    Es ist für uns alle nicht leicht große Sprünge sind für uns auch nicht drin.
    Und übrigens ich kann noch "alte Küche" kochen.
    Ist garnicht so schwer.

  • Ich bin für würdige Bezahlung und Mindestlöhne. Gerade für Familienväter. Wäre schön, wenn jemand, etwa unter anderem Nick, mal darstellt, wie er nur Essen und Trinken - also nicht so explizit, wie Lirafe das wünscht - von 359 bestreitet. Wenn sich keiner meldet, dann geniert er/sie sich, verstehe ich auch, oder damit auskommen geht eben nicht.

  • Zitat

    Ich bin für würdige Bezahlung und Mindestlöhne. Gerade für Familienväter


    aha! also soll deiner meinung nach ein familienvater ein höheres gehalt bekommen als ein single?
    das ist ja diskriminierung von familienväter, denn dann würde kein arbeitgeber familienväter einstellen, singles wären dann ja billigere arbeitskräfte.
    lass man gut sein, so wie es derzeit ist, soll es auch bleiben.

  • egal, einem familienvater dessen frau nicht arbeitet und der drei kinder hat, dem müsste man über 16 euro stundenlohn zahlen, wogegen bei einem single schon unter 8 euro stundenlohn ausreichen würden, um keine ansprüche auf ergänzendes hatz4 oder wohngeld oder sonstige sozialleistungen zu haben.


    Dekkert


    Zitat

    Es gibt ja noch die Erfindung der Steuerklassen. Du z.B. kannst 3 wählen.


    erstens nützt es nicht viel und zweitens muss man dazu verheiratet sein!


    viel ahnung hast du nicht!:o

  • AngelEyes
    Ist ja schön für euch, dass ihr für eure Kinder 100 Euro Schulgeld erhalten habt. Das gilt aber eben nur bis zur 10. Klasse und meine Kinder sind darüber hinaus(-gewachsen) und wir erhalten natürlich keines mehr. Und ich freue mich auch für euch, wenn ihr so (zentral) wohnt, dass ihr kein Auto braucht. Hier draußen auf dem Lande ist das kaum machbar. Klar gibt es auch Busse, die (hin- und wieder) fahren, aber eben nicht so häufig wie stadtnah. Unter der Woche beispielsweise fahren die 1 x pro Stunde; wenn man gerade "falsch" ankommt, steht man `ne knappe Stunde irgendwo in der Kälter. Am Wochenende (Sa und So) geht gar nichts mehr; da fahren die ganze 2 bzw. 3 Mal am Tag - in die eine oder andere Richtung. Mitunter käme man noch irgendwo(-hin) aber nicht mehr zurück. Mein Sohn ist schon mehrfach 7 km vom Bahnhof nach Hause "gelaufen". Einmal lief er sogar aus Potsdam 14 km nach Hause. Wenn das für dich "Normalität" ist und du meinst, man braucht kein Auto; ich sehe das anders.

  • Zu den Meinungen von Dekkert, Angeleyes77, Danieleo und lirafe:
    1.) Ich bin ganz unmissverständlich dafür, auch wenn es mich selbst betrifft, zwischen Sozilalleistungen (bitte nicht den Begriff Transferleistungen verwenden!!!) und Arbeitseinkommen zu unterscheiden!!!
    2.) Ich bin ganz ausdrücklich für ein Mindestlohngesetz, warum?
    Ich empfinde es als äußerst unsozial, ja sogar kriminell, wenn sich Unternehmen wie Schlecker oder Dussmann sich der Teilzeitregelungen, der Leiharbeit bedienen, um sich so um Sozialversicherungsbeiträge, Krankenversicherungsanteil zu drücken und sich damit aus der sozialen Verantwortung des Art. 14 Grundgesetz stehlen und die so unterbezahlten Mitarbeiter dann auf Aufstocker-Hartz IV angewiesen sind. Zu guter Letzt verschaffen sich diese Unternehmen dann noch einen Marktvorteil, weil sie so Preise machen können, die sozial verantwortungsvolle Unternehmen nicht mehr realisieren können und damit vom Markt verdrängt werden.
    Eine höchst dreiste Form der sozialen Subvention von Monopolen!!! Hatte die FDP nicht nal dafür geworden, Subventionen abzuschaffen??? Herr Westerwelle, fangen Sie doch hier damit an!!!
    3.) Leiharbeitern muss zwingend der Tariflohn gezahlt werden, warum?
    Leiharbeit wurde mit der Maxime begründet, dass damit Auftragsspitzen abgefangen werden sollen, will heissen, immer dann, wenn ein Unternehmen vor Aufträgen und Umsatz nicht mehr weiss, wohin mit den Gewinnen. Nun, dann können diese Unternehmen ja auch den Mehrbetrag erstatten, den die Leiharbeitsfirmen für die Dienstleistung zu forden hat!
    Jeden anderen Umgang mit dem Thema Leiharbeit empfinde ich als Menschenhandel!!!


    Zum Thema Sozialleistungen:
    ALG I muss wieder auf die alte Form - des klassischen Versicherungsprinzips - zurückgeführt werden. Wer länger Beiträge gezahlt hat, bekommt auch länger Leistungen. Alles Andere ist schlichtweg Betrug!!!
    Es muss eine klare Trennung zwischen Leistungen des ALG II und der klassischen Sozialhilfe gegen, da sonst die Aufwendungen, die letztendlich zur Erhaltung der Arbeitskraft - ALG-II - Empfänger sind ja immer auch arbeitsfähig... -
    nötig sind, nicht verfügbar sind.


    Zur Staffelung des ALG II: Es muss klar und aktuell am Grundlebensbedarf orientiert sein, 5 Jahre Stichprobenrythmus sind einfach dreist, hier mus ein Jahresrythmus her°!!!
    Dem Grunde nach bedarf es einer klaren Definition des Grundlebensbedarfs, der Begriff der "Würde des Menschen" ist da nur eine hohle Phrase. Diese Fragestellung gehört m. E. mit eineutig ins Grundgesetz!!!
    Diese Frage umfassend zu diskutieren, sollte ein eigenes Forum gewidmet werden.


    Hier waren m. E. in mit den Sozialhilferichtlinien - SHR - des ehemaligen Bundesozialhilfegesetzes ein gutes Vorbild gegeben, an dem sich - zumindest in der Konstruktion - eine Richtlinie für das ALG II aufbauen ließe, so würde so mancher Amtswillkür vorgebeugt und dem Grundsatz der Gleichheit vor dem Gesetz und Rechtssicherheit - im Übrigen auch für die Mitarbeiter der ARGEn - gegegeben und die Sozialgerichte könnten sich wieder auch den Rechtsgebieten der anderenm Sozialgesetzbücher III, IV, V, VI, VII, IX, XI und XII zuwenden.


    Auf die weitere Diskussion im Forum bion ich gespannt und werde mich auch gern daran beteiligen...


    Gerhard Roloff