Mündliche Erörterung ...Help!!


  • Hallo an alle,


    ich habe eine mündl. Erörterung(Termin) vor mir zwecks meiner Widerspruchsachen..
    Leider kenne ich mich nicht(!) gut in Sachen §§ hab aber trotzdem Widerspruch gestellt.


    Frage: Ich hab auch niemandem aus dem Bekanntenkreis der die §§ kann, und fürchte ich werde an dem besagten Termin da kaum mündlich mitreden können. Es handelt sich einmal um eine Widerspruch z den tatsächlichen Kosten der Unterkunft und einmal zum Überprüfungsantrag.


    Ich hatte schritl. alles begründet (mit Hilfe) aber jetzt weis ich nicht wie bzw. was ich da machen werde...
    Bin total aufgeschmissen und das wissen die...
    Muss man da hin? Ich hab kein Geld für einen Anwalt, wie soll ich weiter vorgehen?
    Der Termin ist sehr Zeitnah angesetzt worden..


    Gruß


    Mina :(

  • Wenn du Widerspruch eingelegt hast, wirst du doch (hoffentlich) wissen, warum und wogegen, und dann brauchst du /braucht "man" im Regelfall (ausgenommen in "Grenzfallentscheidungen") auch nicht unbedingt einen Anwalt. Wann ist der Termin; findest du wirklich niemanden vorher, der dir Beistand leisten kann. Wichtig zu wissen wäre natürlich auch, warum du wogegen Widerspruch eingelegt hast - hattest. Nur mal "so" aus "Daffke" ohne Hintergrundwissen sollte man dies nicht tun bzw. getan haben.