Zuschuß läuft aus- wie gehts weiter ?

  • Hallo Forum


    Kommenden Monat läuft mein Existensgründerzuschuß aus. Mein Unternehmen war in den vergangenen Monaten nicht sehr erfolgreich.Davon Leben kann ich nicht.
    Nun hänge ich etwas in der Luft wie ich nun weiter verfahren kann.


    1. Gibt es Harz 4 für Unternehmer ?
    2. Wenn ich meine Unternehmen aufgebe,habe ich dann anspruch auf Harz 4 ?
    3. Wie beantrage ich Harz 4 ?
    4 .Was muß ich beachten ?
    5. Wie lange ist in der Regel die Bearbeitungszeit eines Antrags ?


    Wie gesagt ,ich weis echt grad nicht so ganz wie es weitergehen soll.

    Stephan

  • 1. ja, wenns zum Leben nicht reicht!
    2. ja, wenn keine weiteren Vermögen oder Einkommen von mit im Haushalt lebenden Personen vorhanden ist.
    3. zum zuständigen Jobcenter gehen, sich die Anträge abholen, ausfüllen und weitere Bescheinigungen(z.b. Finanzamt, Krankenkasse, Steuerberater, Gewerbeamt) u.s.w.) besorgen und dem ganzem Kram dann wieder beim Jobcenter einreichen.
    4. immer ehrliche Angaben machen und die Mitwirkungspflicht nicht vergessen.
    5. zwischen zwei und vier Wochen.


    Anspruch hast du ab dem Moment, an dem Du dich beim Jobcenter meldest und dir die Anträge abholst.(sofern dir Ansprüche nach SGB2 zugesprochen werden)

  • ja, ist nun aber mal so. deine frau kann ja vorstand bei einer bank sein und 7-stellig verdienen!
    der sozialstaat geht am stock. wenn du mehr willst, dann probiere es mal bei den kirchlichen organisationen. die christliche wohlfahrt hat immer was für notleidende übrig.

  • @ ja klar Danielo - tolles Prinzip die staatlichen Belange auf die Kirchen abwälzen, vergiss aber bloss nicht die Moscheen und die Synagogen und die Templer und was wenn die Leute ganz aus der Kirche ausgetreten sind ???


    Manchmal sind Deine Beiträge echt alte DDR !!!


    @ Stephan - vom Prinzip her kann die ARGE Dich bei einer Selbstständigkeit sogar dazu auffordern, eine zunächst anstehende Überbrückung per Kreditaufnahme bei einem Geldinstitut vorzunehmen. deswegen bin ich ja so gegen diese Scheinheiligkeit der Selbstständigkeit. Niemand kann garantieren das eine Geschäftsidee auch erfolgreich umgesetzt wird. Einmal aus den geltenden Bestimmungen raus haste neben der drohenden Insolvensz dann auch gleich noch die Vollverschuldung an der Backe und alles nur weil Vater Staat keine Lösungen für besser bezahlte Arbeitsplätze zulässt. Es gibt sie aber leute wie danielo wollen sie nicht hören !

  • Zitat

    naja, ich hab die Antwort von Danielo eh nicht ganz für voll genommen


    ja, das mit der christlichen wohlfahrt war auch nicht ernst gemeint!:o
    aber der gürtel wird wohl in zukunft enger geschnallt werden müssen.

  • Schade !!!!
    Ich dachte ,ich bekomme hier richtige Informationen mit denen man auch was anfangen kann.
    Statdessen wird sich hier über jemand der Hilfe für seine Zukunft und die seiner Familie, bitternötig hat,einfach nur lustig gemacht.
    DANKE für die große Hilfe.

  • @ Stephan - Du der Kommentar war für unseren Danielo, Du nimmst ihn ja auch nicht für voll, geht hier nur den Leuten auf den Sack, die sich bemühen andern zu helfen und ist ganz stolz auf seinen Telearbeitsplatz.


    Du solltest, dem zuständigen Sachbearbeiter klipp und klar erklären das Du nicht gewillt bist nur wegen HARTZ IV und die beschissenen Bestimmungen in die Schuldenfalle zu tappen und Kredite aufzunehmen, die dann eh in der Erfolglosigkeit verpuffen!


    Fakt ist: wenn Du feststellst das sich die Selbstständigkleit nicht lohnt, diese umgehend aufzugeben. Argumentiere damit das Du Dich keiner Insolvenszverschleppung ausliefern bzw. starfbar machen möchtetst. Dies ist nicht leicht zu kontern und somit führst Du Deine Bedürftigkeit per Aufgabe zwar selbst herbei, aber im Grunde nicht vorsätzlich das im Gesetz klar geregelt ist das man sich bei drohender Zahlungsunfähigkeit prinzipiell strafbar macht wenn man diesen Umstand zu umgehen versucht!


    Gruss