Übernahmeantrag für Tilgungsleisung / Nachweise?

  • Hallo,


    Ich brauche dringend eine Auskunft.


    Ich habe in meinen Antrag auf Hartz IV die Übernahmen der Tilgungsraten für mein selbst genutztes Eigenheim beantragt weil für mich die Voraussetzungen nach dem dazu ausgesprochenen
    Urteil des Bundessozialgericht, B14/11bAS67/06R zutreffen.


    Jetzt fragt die ARGE von mir einen Nachweis, dass mir ohne Übernahme der Tilgungsraten der Verlust des Wohneigentums droht und
    Nachweis, dass ich alles unternommen habe, die Tilgungsverpflichtung auszusetzen bzw. zu kürzen.


    Wer stellt mir denn dafür einen Nachweis aus?
    Speziell für den ersten Nachweis, wenn ich doch über keinerlei sonstige Einkommen verfüge, das habe ich in meinem Antrag doch bereits nachgewiesen, woher bekomme ich denn einen Nachweis wenn es niemand gibt der den ausstellen kann?


    Den 2. Nachweis, ich nehme an den soll mir meine Bank ausstellen?


    ich muß bis zum 26.03.2010 diese Nachweise dort abgeben, kann mir vielleicht hier jemand sagen was das für Nachweise sind?


    Oder soll ich gleich zum Rechtsanwalt gehen?


    Vielen Dank im Voraus