!! öffentl. petition wegen kindergeld !!

  • hallo zusammen


    ich hab vor ein paar wochen eine öffentliche petition eingereicht beim bundestag und beim " kinderrat " der EU


    folgende sachlage : die anrechnung des kindergeldes als einkommen verstösst gegen diverse gesetzte .


    1. jugendschutzgesetz
    2. diverse arbeitsgesetzte und rechte


    1. die gesetztl. definition für kindergeld sagt aus > kindergeld ist eine sozialleistung zur unterstützung der erziehung des /r kindes/r , es steht dem KIND , den KINDERN zu , nicht den eltern!!!


    2. durch die definition als EINKOMMEN ergeben sich einige verstösse gegen den jugendschutz und das arbeitsrecht


    !!!!!!!!! KINDERARBEIT ist immer noch VERBOTEN !!!!!, daher kann ein kind kein einkommen haben ( urteil BGH zu GGsetz)


    nach gesetz ist das anrechnen von Kindergeld eine unerlaubte vorenthaltung von sozialleistungen für kinder


    mfg

  • Hallo,


    wieso soll ein Kind kein Einkommen haben können? Zinsen aus Kapital wären ja genauso Einkommen - und auch bei Kindern möglich. Und was hat das mit Kinderarbeit zu tun? Arbeit kann zwar Einkommen bringen, Einkommen setzt aber keine Arbeit voraus.


    Wenn du zudem vom Gesetzesverstoß ausgehst, ist eine Klage der richtige weg - keine Petition (falscher Adressat, da Legislative statt Judikative!).


    Grüße,
    Joachim


  • Wenn du in deiner "Petition" die Groß-/Kleinschreibung genauso vernachlässigst, wünsche ich Dir (nicht) viel Erfolg.