Rückzahlung gerechtfertigt???

  • Hallo


    Ich hoffe ihr könnt mir einen Tipp geben.


    Ich bekomme zur Zeit Hatz IV. Ab 01.06. gehe ich wieder arbeiten( Teilzeit ). Nun bekomme ich eigentlich zum 01.06. noch mein Geld vonn der Maßarbeit. Da ich aber Gehalt bekomme, würde ich zum Monatsende dieses erhalten. Laut meiner Sachbearbeiter muss ich das Anfang Juni erhaltene Geld wieder zurückführen. Wenn ich mein Gehalt erst im Juli bekommen würde, dann wohl nicht. Meine Frage: Ist das wirklich so??? Weil so oder so, ist das doch bescheuert, weil mein Gehalt brauche ich doch dann für den Monat Juli. Und wäre es was anderes ob ich durch diese Arbeit trotzdem noch Anspruch habe oder nicht mehr? Wird nämlich wohl so aussehen, als wenn ich trotz der Arbeit nicht von dem Verein weg komme.


    Danke für eure Hilfe


    Gruß mela

  • Danke für die Antwort!!!


    Nun was anderes. Erst nach Nachfrage wurde mir von dem Einstiegsgeld erzählt. Unmöglich sowas... Wird dieses auch auf Wohngeld angerechnet??? Weiß das einer?


    Herzlichen dank..


    Gruß