Leistungen trotz gerinfügiger Beschäftigung (von einer deutschen Firma) im Ausland???

  • Hallo zusammen,
    ich hab eine Frage für deren Antwort ich noch keine Antwort gefunden habe, selbst die Dame vom Amt ist damit überfordert.
    Um meine Frage bestmöglich beantworten zu können schildere ich zunächst meine Situation.


    Meine Situation:
    Ich beziehe Arbeitslosengeld II das mit noch bis Juni 10 genehmigt ist (Folgeantrag ist bereits gestellt). Nun habe ich im Mai ein Jobangebot erhalten. Das Jobangebot ist von einer deutschen Fima (europartner Sprachreisen). Es geht dabei darum für einen befristeten Zeitraum (zwei Wochen) Jugendliche im Ausland (England) zu betreuen. Dafür habe ich eine "Aufwandsentschädigung" von 202,50 € erhalten. Der Zeitraum war von 21.05 bis einschließlich 6.6.10. Auch im Vorfeld habe ich dem Amt das mitgeteilt um abzuklären ob ich daduch weiter Anspruch auf Leistungen habe und wenn was mir angerechtent wird?
    Da ich vom Amt bis zu Reiseantritt nur eine mündliche Aussage hatte "dass das kein Problem sein dürfte" bin ich die Reise angetreten.
    Als ich dann Anfang Juli zurück kam habe ich festgestellt dass mir für den Monat Juni keine Leistung überwiesen wurde.
    Nun musste ich Vermieter, Stadtwerken, Telefonanbieter usw. informieren dass sie ihr Geld etwas später bekommen, da ich arbeitslos bin und vom Amt bisher noch kein Geld erhalten habe.
    Nun haben wir mittlerweite Mitte Juni und ich habe immer noch kein Geld.
    Laut Aussage des Amtes wollen sie erst meinen Folgeantrag pfüfen (und das kann bis mindestens nächste Woche dauern) bevor sie mir Geld überweisen wollen.
    Außerdem ist die Frau wohl sehr unsicher was die Gesetzlage in meinem Fall betrifft. Sie hat gesagt sie muss ihre Vorgesetzte fragen und scheint damit sichtlich überfordert!



    Meine Bitte und meine Fragen sind nun:
    Habe ich Anspruch auf Leistungen?
    Habe ich auch Anspruch auf Leistungen in der Zeit in der ich im Ausland war?
    (Wenn ja, mir ist klar dass mir mein Verdienst angerechtet wird)
    Habe ich Ansprüche auf eine Erstattung der Mahngebühren und sonstigen Kosten die mir entstehen dadurch dass das Amt erst so spät überweist?
    (Hierzu hätte ich gerne einen Paragraphen der das untermauert um ggf gegen das Amt vorgehen zu können?
    Was kann ich sonst noch tuen um möglichst schnell an mein Geld zu kommen?


    Ich hoffe damit meinen Fall umfassend beschrieben zu haben und bin dankbar über jeden Hinweis und jede Hilfestellung.



    Viele Grüße
    Mikz

  • Sozialhilfe(ALG 2 bzw. Hartz IV) wird grundsätzlich nur an in Deutschland lebende Bedürftige gezahlt. Für bedürftige Deutsche im Ausland heisst das, dass sie Sozialhilfe nur dann erhalten, wenn sie nach Deutschland zurückkehren. Ausnahmen sind nur möglich bei:
    - bei Müttern oder Vätern, deren Kind aus rechtlichen Gründen im Ausland bleiben muss.
    - bei Menschen, die stationär behandelt bzw. gepflegt werden.
    - bei Menschen, die in manchen Ländern unter zum Teil unvorstellbaren Bedingungen und manchmal auch unverschuldet inhaftiert sind. Hier müssen etwa. Lebensmittel oder Medikamente zur Verfügung gestellt werden.