Sozialversicherung ... 400 € Job + ca. 130 € Job

  • Hallo ...
    Seit Juni habe ich einen 400 € Job. Jetzt überlegt jemand, ob er mich für 1 x die Woche einstellt. Würde mir sehr zusagen. Aber ich weiß, dass ich dann sozialversicherungspflichtig werde. Aber wie passiert das dann genau? Müssen beide Arbeitgeber Abgaben leisten? Irgendwo habe ich gelesen, dass das nur für den Letzteren zutrifft? Was für Kosten kommen auf ihn zu, wenn es nur 130 € im Monat sind?
    Hoffe, jemand kann mir weiterhelfen.
    Viele Grüße und Danke!

  • theoretisch kannst Du so viele Minijobs annehmen, wie Du möchtest - Du darfst nur nicht über 400,00 € kommen (alle Jobs zusammen gerechnet!). Von 400 - 800 € spricht man von einem Niedriglohn. Dazu sagt der Gestzgeber folgendes:


    Falls dein monatlicher Bruttoverdienst von 400,01 bis 800 Euro liegt, arbeitest du in einem so genannten Niedriglohn-Job. Ab dem 1. April 2003 kannst du geringere Sozialversicherungsbeiträge zahlen. I dein Beitragsanteil wächst nun schrittweise von rund 4 Prozent bei einem Verdienst in Höhe von 400,01 Euro bis auf rund 21 Prozent bei einem Verdienst von 800 Euro. Die Bemessungsgrundlage des Beitrages ist dabei nicht das volle Gehalt, sondern ein Betrag, der nach einer bestimmten Formel errechnet wird. Der Arbeitgeber zahlt allerdings stets den Beitragsanteil von ca. 21 Prozent vom tatsächlichen Arbeitsentgelt. Als Arbeitnehmer kannst du selbstverständlich auch in diesem Fall Ihre Rentenbeiträge bis auf den vollen Beitrag aufstocken. Die Besteuerung erfolgt in diesem Bereich individuell. Mit der Schaffung der Gleitzone wird die so genannte Niedriglohnschwelle beseitigt, die durch das sprunghafte Ansteigen der Sozialversicherungsbeiträge entstand, wenn aufgrund des Überschreitens der Begrenzungen nach altem Recht aus einer geringfügigen Beschäftigung eine sozialversicherungspflichtige wurde.

  • 13 % Krankenversicherungspauschale (entfällt bei privat krankenversicherten Minijobbern)
    15 % gesetzliche Rentenversicherungspauschale
    2 % Pauschale für Lohnsteuer, Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag
    0,6 % Umlage U1 (Aufwendungsersatz für Entgeltfortzahlung bei Krankheit) nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz (§ 1 Abs. 1)
    0,07 % Umlage U2 (Aufwendungsersatz bei Mutterschaft und Beschäftigungsverboten während der Schwangerschaft) nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz (§ 1 Abs. 2)
    0,10 % Umlage INSO (Insolvenzgeldumlage) nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch (§ 358 - § 362)
    = 30,77 % insgesamt (17,77 % bei privat krankenversicherten Minijobbern)

  • Hallo und sorry das ich den Kollegen berichtigen muss. Beiträge für KV liegen bei 14,9%, 0,9% trägt der AN alleine, die restlichen 14% werden von AN und AG hälftig getragen. Rv 19,9%, hälftig AN und AG. Pflegevers, hälftig AN und AG. 1,95% mit Kindesnachweis, ohne 2,2%. Unfallvers, trägt nur der AG. wird über Gefahrenklassen ermittelt. Involvenzumlage 0,41%Trägt nur der AG.U1 1,2- 4,2% wird ebenfalls nur vom AG getragen.

  • da irrst du mal wieder! das was du da an beitragssätzen nennst ist das was arbeitnehmer und arbeitgeber im falle einer regulären beschaftigung oberhalb von 400 euro.
    hier geht es um die pausche abgabenhöhe, die ein arbeitgeber im rahmen einer geringfügigen beschäftigung bis zu 400 € zahlen muss.
    also: entweder richtig lesen oder besser noch die schna... halten, wenn man keine ahnung hat.