wollen Wg gründen!!!

  • Hallo ich weiblich (28) mit zwei Kindern 3 und 1 jahr möchte gerne mit meiner besten freundin eine Wg gründen.sie hat auch ein kind von 5 jahren..
    nun meine frage ob wir beiden unseren ganzen lebensunterhalt behalten oder wird das wie bei einer bedarftsgemeinschaft gerechnet???


    und wird uns dann spätestens auch nach einem Jahr unterstellt wir hätte eine eheähnliche gemeinschaft???
    und wie wird das dann mit der kaltmiete,den betriebskosten und den heizkosten gerechnet und wie groß darf dann die wohnung sein???


    würde mich über sehr viele antworten freuen

  • Ist denn schon eine Wohnung, die für 5 Personen ausreichend ist, vorhanden?
    Ihr solltet auf jeden Fall bei einer WG für getrennten privaten Wohnraum sorgen. Bad, Küche, Flur und ev. ein gemeinsamer Raum (fernsehen, essen u.s.w.) sind dann o.k.
    Jeder muss für sich selbst wirtschaften! Dabei sollte dann auch der Kühlschrank geteilt sein. Eine Waschmaschine darf gemeinsam benutzt werden.
    Wenn das Amt gehässig ist unterstellen die Euch nach 12 Monaten eine "gleichgeschlechtliche Liebe" und versuchen Euch in eine BG zu drängen.
    Die Miete und NK muß jeder für sich zahlen im Verhältnis vo 3/5. zu 2/5. der Gesamtkosten.
    Die Größe der Wohnung kann ich Euch nicht nennen. Es sollten aber mindestens 2 Kinderzimmer, 2 Schlafzimmer und ein Gemeinschaftsraum + Küche, Bad und Flur sein.
    LG