alg2 / hartz4 + neugründung eines kleingewerbes - trotzdem pflicht zur maßnahme??

  • hallo zusammen!


    ich hoffe dass jemand ein paar infos und erfahrungen zu meinem fall und meinen fragen hat.


    seit mitte september bin ich von alg1 zu alg2. nun habe ich gewerbe angemeldet, fürs erste nehme ich die kleinunternehmerregelung in anspruch.
    in der anfangsphase kann ich natürlich nicht mit großen gewinnen rechnen, ich muss meine dienstleistung ja zunächst mal publik machen, und das dauert nunmal seine zeit. außerdem ist das alles natürlich ziemlich zeitaufwendig.


    da ich von zu hause arbeiten kann ohne große investitionen machen zu müssen und alles online abläuft, will ich auf das einstiegsgeld verzichten. das ist ja eh nicht allzu hoch. für mich ist vorerst zeit viel wichtiger, um mein einzelunternehmen mit allem was dazugehört richtig aufbauen zu können.


    nun kommt mir aber meine fallmanagerin mit einer dieser beliebten maßnahmen. d.h. ich bin ab november 40 std die woche (zzgl. der fahrtzeit) "beschäftigt". dann kann ich mich um meine selbstständigkeit aber nicht mehr wirklich kümmern, geschweige denn mögliche aufträge zeitnah bearbeiten.


    nun meine frage: bin ich auf jeden fall verpflichtet diese maßnahme zu machen? meine fallmanagerin sagte, ich bräuchte ein gründungskonzept, dass bewilligt werden muss, um mich meinem unternehmen voll widmen zu können. ist das korrekt? auch wenn ich kein einstiegsgeld beantragen will?


    gibts es ohne dieses gründungskonzept keine möglichkeit wenigstens einen zeitlichen aufschub zu bekommen, bis ich in eine maßnahme gesteckt werde?


    danke im voraus!


    countess