mietübernahme,halbes jahr um und keine wohnung in sicht

  • Hallo zusammen,


    bin alleinerziehende Mutter von 4 Kindern.Bis ende Nov. "übernimmt" das Amt noch die Miete bekomme im Moment 299,- von denen.Kinder bekommen noch Wohngeld. Danach wird es gekürtzt. Kann ich dann neu Wohngeld beantragen für die Kinder? Fällt das dann höher aus,da sich ja das andere ändert und weniger wird?Um wieviel weiß ich noch nich.Bei mir im Ort is der Wohnungsmarkt nich der beste was freie Wohnungen anbelangt wo qm und Mietpreis passen.Mir stehen 105qm zu für 490,- bin mir da aber nich sicher beim Preis, aber auch 90qm und und diese Miete sind hier nich drinn.Würde gerne ausziehen lieber heut als Morgen da ich hier solch probleme mit den Nachbarn habe.(lange geschichte) ich möcht gern raus aber ist nich machbar.


    Können die dann trotzdem kürzen? Ich kann ja nix für den Wohnungsmarkt.Stand schonmal da und da haben die dann noch mal ein halbes Jahr verlängert.Könnt ich mich darauf beziehen,das sie ja schonmal verlängert haben?Oder verlängern die eigentlich nich?
    Ich weiß eigentlich die Miete der Wohnung für ein halbes Jahr,aber wenn gar keine andere möglichkeit zum umzug besteht?Weiß grad nich mehr weiter,wie ich das mit den 4 dann machen soll.
    Wollte schonmal in einen anderen Ort ziehen,bevor der junge die Schule gewechselt hat und das haben die mir gestrichen.Da hieß es " Ich sehe keinen anlass für einen Umzug".Hätte damals ein Einfamilienhaus für 480,- mit Garten haben können.:(


    Jetzt gehen beide hier zur Schule und die anderen in die Kita.Möchte jetzt auch nich mehr den Ort verlassen.


    Schonmal Dank für eure hilfe


    LG Snoopy

  • Wenn Du trotz intensiver Bemühungen keine angemessene Wohnung findest, muss Dir das Amt die jetzige Miete bezahlen, bis Du fündig geworden bist.
    Also falls noch nicht geschehen, unterrichte bitte Deinen SB, dass Du bis dato noch keine passende Wohnung gefunden hast und verweise auf das, was ich oben geschrieben habe.


    vG Berthold

  • OK, habe sämtliche Anzeigen in der Zeitung - komplette Seiten - aufgehoben weil ich sonst nich weiß wie ich das nachweisen soll,das ich auf der suche bin.Aushang hab ich auch gemacht, die 4 Kinder will nich jeder...:-(


    Gibt es eventuell auch ein Gesetz/ Paragraphen auf das ich mich beziehen kann,falls sie anderer meinung sind?


    LG Snoopy

  • Dies ist nicht rechtlich verankert, wie § 22 SGB II aussagt:


    Soweit die Aufwendungen für die Unterkunft den der Besonderheit des Einzelfalles angemessenen Umfang übersteigen, sind sie als Bedarf des allein stehenden Hilfebedürftigen oder der Bedarfsgemeinschaft so lange zu berücksichtigen, wie es dem allein stehenden Hilfebedürftigen oder der Bedarfsgemeinschaft nicht möglich oder nicht zuzumuten ist, durch einen Wohnungswechsel, durch Vermieten oder auf andere Weise die Aufwendungen zu senken, in der Regel jedoch längstens für sechs Monate.


    Allerdings ist es in Deinem Fall nachvollziehbar, dass es schwierig ist, mit vier Kindern eine Wohnung zu finden. Das sollte bei der ARGE hinlänglich bekannt sein.
    Zusätzlich zu Deinen Bemühungen solltest Du beim örtlichen Wohnungsamt/Rathaus vorsprechen und einen sogenannten B-Schein (Berechtigungsschein für Sozialwohnungen) beantragen. Das wäre sehr wichtig, um Deine Bemühungen zu unterstreichen.


    vG Berthold

  • DAnke für deine Antwort, den B -Schein kenne ich,für die umliegenden Orte wäre der sinnvoll, nur hier im Ort gab es noch keine Wohnungen wo man den schein gebrauchen könnte.Zumindest stand das noch nie in der Zeitung.Wir sind hier zwar kein kleines Dorf aber ne kleinstadt auch noch nich.Son mittelding.Trotzdem beantragen?


    LG Snoopy

  • ok werde ich tun.Sag mal wie is das mit der Wohnungsgröße?
    Also ich weiß das mir 105m² zustehen,aber auf wie vielen Räumen?Auf 2 - 3 - 4 oder sogar mehr?Bei 3 Räumen fehlt mir ja was.Jetzt hab ich für 2 Kinder je ein Zimmer und die anderen 2 ein winzig kleines zusammen,haben hier schon kein Platz zum Sielen.2 Betten großer Schrank,Zimmer voll.der kleinere von den 2 großen braucht sein eigenes Zimmer.Er hat probleme mit der Blase und trägt nachts ne klingelhose,die die anderen ständig wecken würde,leise is das ding nämlich nich.:-(
    Die 2 kleinen wecken sich gegenseitig jede Nacht auf.Erst der eine Am schrein und wenn der schläft kommt meist der andere.
    Damit hab ich mich abgefunden muss ich alle 4 auf 2 Kinderzimmer verteilen?


    1000 fragen und mir fehlen die Antworten.


    LG Snoopy

  • ok werde ich tun.Sag mal wie is das mit der Wohnungsgröße?
    Also ich weiß das mir 105m² zustehen,aber auf wie vielen Räumen?Auf 2 - 3 - 4 oder sogar mehr?Bei 3 Räumen fehlt mir ja was.Jetzt hab ich für 2 Kinder je ein Zimmer und die anderen 2 ein winzig kleines zusammen,haben hier schon kein Platz zum Sielen.2 Betten großer Schrank,Zimmer voll.der kleinere von den 2 großen braucht sein eigenes Zimmer.Er hat probleme mit der Blase und trägt nachts ne klingelhose,die die anderen ständig wecken würde,leise is das ding nämlich nich.:-(
    Die 2 kleinen wecken sich gegenseitig jede Nacht auf.Erst der eine Am schrein und wenn der schläft kommt meist der andere.
    Damit hab ich mich abgefunden muss ich alle 4 auf 2 Kinderzimmer verteilen?


    1000 fragen und mir fehlen die Antworten.


    LG Snoopy


    Achja in der zeitung stehn 95m² auf 3 zimmer Whg.mit Wohnküche.Ich geh jetzt mal davon aus das hier Whonzimmer und küche ein Raum sind.Kochen und schlafen in einem Raum.

  • Bei 4 Kindern mußt Du echt schaun ob du was an passende Räumen findest. Vorallem, das du das eine Zimmer für den Jungen hast. IChw eis wie schwer es ist, habe selbst 4. Nur wir hatten letztes Jahr Glück und haben ein Haus gefunden. Ich drück dir die Daumen.