Anhörung erhalten

  • Hallo zusammen,


    benötige eine kleine Hilfestellung.


    Bin Bezieher von ALG I seit September 2010. Hatte meinen letzten Termin in der Agentur für Arbeit am 06.10.2010. Bin gelernter Sozialversicherungsfachangestellter (kenne mich also in dem Bereich einigermaßen gut aus).


    Da ich als Sozialversicherungsfachangestellter relativ wenig Chancen auf dem Arbeitsmarkt habe, und mich relativ freiräumig nach einem Bürojob umschaue (jedoch keine Chance auf eine Einstellung in anderen Berufszweigen habe), hat mir meine Vermittlerin angeblich einen Job bei einer Zeitarbeitsfirma als Bürokaufmann zugesandt. Diesen habe ich jedoch nicht erhalten. Jetzt bekam ich gestern ein Anhörungsschreiben mit der Aufforderung zur Stellungnahme warum ich mich dort nicht beworben habe und die vorläufige Zahlungseinstellung.


    Da ich am Montag den nächsten Termin in der Agentur für Arbeit habe, wollte ich um Rat fragen, wie ich mich am besten verhalten soll.

  • Zitat

    hat mir meine Vermittlerin angeblich einen Job bei einer Zeitarbeitsfirma als Bürokaufmann zugesandt. Diesen habe ich jedoch nicht erhalten


    Hallo Münchhausen!


    diese ausrede ist so alt wie die existenz von post und kurierdiensten. also seit dem frühen mittelalter!
    das kauft dir keiner ab. da wird es wohl eine sanktion geben.:p
    die höhe der sanktion ist davon abhängig, ob es nun das erste mal ist, dass du dich um arbeit drückst oder zum wiederholten male.:o
    brauchst hier doch keine märchen erzählen, wir sind hier doch unter uns.;):D

  • Die Alternative ist natürlich, dass Peet das Schreiben tatsächlich nicht bekommen hat, was bei der kaotischen EDV-Organisation vieler Behörden nicht gerade eine Seltenheit ist. Im Umkehrfall kommen sicherlich ebenso viele Schreiben von Hilfebedürftigen angeblich nicht bei der Behörde an.


    Die Beweislast liegt beim Versender! Du brauchst also nichts anderes zu tun Peet, als bei der Wahrheit zu bleiben, schließlich suchst Du Arbeit und hattest somit keinen Grund, dieses Job-Angebot nicht wahrzunehmen.


    Gruß Gawain

  • Zitat

    hattest somit keinen Grund, dieses Job-Angebot nicht wahrzunehmen.


    man, nun sei doch nicht so naiv. ich kenne keinen, der ohne wie auch immer gearteten zwang freiwillig bei einer zeitarbeitsfirma arbeiten will.


    zitat von peet:


    Zitat

    und die vorläufige Zahlungseinstellung.


    zudem sagt mir diese entscheidung der arge, dass da schon vorher was vorgefallen sein muss, denn so schnell stellen die argen die zahlungen eigentlich nicht ein.
    aber wenn du meinst, sind ja wie immer alles opfer und die anderen haben dran schuld.

  • man, nun sei doch nicht so naiv. ich kenne keinen, der ohne wie auch immer gearteten zwang freiwillig bei einer zeitarbeitsfirma arbeiten will.


    Ich kenne da aber mehrere Personen, die es auf diesem Wege versucht haben, aus der A-losigkeit herauszukommen. meistens mit :mad: - Erfolg.
    Es wäre beim Fragesteller notfalls auch kein Grund zu sehen, warum er sich nicht dort beworben haben sollte, hätte er das Stellenangebot wirklich zugesandt bekommen.
    Was hätte den Fragesteller dann davon abgehalten, sich explizit auf die ausgeschriebene Tätigkeit ( oder alternativ speziell auf seinen Lehrberuf bezogen ) dort zu bewerben ?


    Es sind ja nicht immer die " Anderen " schuld, aber dennoch gibt es auch bei Diesen viele MA und damit viele Fehlermöglichkeiten.
    ( Oder glaubst Du lacki , das bei Behörden jeder MA exakt gleich gewissenhaft mit den ihm übertragenen Aufgaben umgeht / umgehen kann ? )


    mfg


    allo