**Auslandsaufenthalt**Kürzung angedroht

  • Hallo zusammen,
    ich habe eine dringende Frage.
    Meine Frau (und unser gemeinsamer Sohn, moemntan genau 2 Jahre alt) beziehen ALGII. Ich als Student bin Teil der BG, erhalte aber natuerlich nichts. Vor einigen Wochen musste meine Frau aus privaten Gründen dringend in ihre zweite Heimat reisen. Da die ARGE sich in den letzten 16 Monaten, in denen sie algII bezieht, sich kein einziges Mal bei ihr gemeldet hat, hat sie aufgrund der Dringlichkeit der Situation nicht bei der ARGE gemeldet (da es ja nicht erlaubt ist für längere Zeit sich außerhalb des Wohnortes aufzuhalten, sprich zu verreisen).
    Und: was passiert? Natuerlich hat sich die ARGE jetzt gemeldet, droht in einem zweiten Brief gar mit Einstellung. Was kann man tun? Beichten und mit Kürzung der Bezüge rechnen müssen? Welche "Strafen" koennten drohen? Gibt es Ausnahmen für diese Anwesenheitsregelung?


    Ich danke allen Lesern im Voraus. Für Hilfestellungen bin ich sehr dankbar, Nachfragen beantworte ich gerne.


    DA.

  • Hallo Lacki,
    danke schonmal fuer deine Antwort!
    Was aber sollen wir nun tun? Gestaendig sein? Unbeantwortet lassen?
    Wie genau sehen die weiteren Schritte aus? Meine Frau hat ihren FLug erst in 7 Wochen, und den vorzuziehen ist erstens aus privaten Gruenden sehr schwierig und zweitens sehr kostspieleig.


    Viele Gruesse
    DA.

  • Zitat

    Meine Frau hat ihren FLug erst in 7 Wochen


    aua, du meinst den rückflug? dann gibt es 100 % sanktion. geh hin und sei ehrlich und kooperativ. versuche den ernst der situation als grund für die reise zu erklären. da gibt es keinen anderen ausweg. also rückwirkend vom tag der abreise bis zur rückkehr werden ihr der regelsatz gestrichen.
    unbeantwortet lassen würde ja auch bedeuten, die streichen euch die mietkosten.