ALG2- Anspruch bei eigener Kündigung

  • Ich ziehe in Erwegung meinen Job selbst zu kündigen. Das Beschäftigungsverhältnis bestand nur ca. 7 Monate und deshalb hätte ich keinen Anspruch auf ALG1.
    Da ich noch keine neue Beschäftigung habe und diese auch erst vornehmlich nach Einreichung der Kündigung suchen würde, bräuchte ich eine gewisse Sicherheit für den Fall der Nicht- Beschäftigung nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses.


    Hätte ich in diesem Fall definitiv Anspruch auf ALG2 ab Beendigung des Beschäftigunsverhältnisses?
    Hätte ich innerhalb der ersten 3 Monate mit Abzügen vom Regelsatz zu rechnen (was für mich in Ordnung wäre)?
    Oder würde, wie bei ALG1, der Anspruch auf jegliche Leistungen innerhalb der ersten 3 Monate komplett wegfallen?


    Ich würde mich über Infos und ggf. Links zu offiziellen Seiten bezüglich dieses Themas freuen.

  • Ich kann Dir nur davon abraten, selbst zu kündigen. Du würdest dann nämlich nicht nur in den ersten 3 Monaten eine Sanktion bekommen, Du wärst auch nach § 34 SGB II zum Ersatz sämtlicher SGB II-Leistungen verpflichtet.
    Such Dir lieber erst einen neuen Job und kündige dann.

  • Es war diese Eingangsfrage, zu der Du nun im Brett " Sonstige Themen- Off Topic " / " Weitere Themen " nun die 3.Neuanfrage stellst.


    Du bist Urheber der 1.Frage gewesen, daher kannst Du sie auch so wie ich direkt wider aus der " Versenkung " holen.


    Es hat Gründe, warum bei ( etwas ) älteren Fragen ohne Reaktion die Hinweise auftauchen.


    mfg


    allo