Psychisch bedingt Arbeitsunfähig, was steht mir zu und wie soll ich es angehen?

  • Hallo,


    schönes Forum mit vielen interessanten Themen. Leider nix was jetzt irgendwie auf mich zutreffen mag.


    Ich bin 22 Jahre alt und wohne bei meinen Eltern.
    Psychisch krank (Soziale Phobie - Angst vor Menschen, bes. Gruppen) bin ich schon seit Teenager alter auf Grund von extremem Mobbing in meiner Schule.
    In diesem Zusammenhang bin ich nach dem Beginn einer Ausbildung rückfällig geworden. (Sonderprogramm 100 Ausbildungsstellen für Schwerbehinderte -> ich habe 60 Grad -> beidseitig Hörgeräte + psychisch)


    Auf Grund von schlechten Erfahrungen mit dem Amt...


    (Hatte nach meinem Klinik aufenthalt die Wohnung vom Jugendamt finanziert bekommen. Mit 18 sollte ich von der Arge übernommen werden. Zu dem Zeitpunkt habe ich die Abendrealschule besucht die mich persönlich vor allem psychisch voll beanspruchte. Sollte jedoch zusätzlich nochwas machen was ich abgelehnt habe und wurde dann aus der Wohnung geschmissen)


    ...habe ich keinen Antrag auf Sozialleistungen gestellt weil ich genau weiss das die einem gehörig Druck unterm hintern machen was bei mir genau das gegenteil bewirkt hätte.


    Ende 2010 dann war ich soweit und habe mir beim Neurologen eine neue Diagnose stellen lassen und bin seit 2 Wochen wieder in Therapie. Nun möchte ich auch gerne wieder Sozialleistungen beziehen weil ich im Rahmen der Therapie erheblich mehr unterwegs sein werde. Und mit 50 €uro Taschengeld kommt man nicht weit, schon gar nicht als 22 Jähriger.
    Ich habe morgen einen Termin beim Neurologen der mir nun da ich in Therapie bin eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausschreiben soll die ich dann dem Amt vorlegen will.


    Wie gehe ich das Ganze an ich habe keine Lust ein negatives erlebnis zu erfahren weil mich das wieder zurückwerfen würde wo 2011 eigentlich gut angefangen hat für mich.


    Eine ergänzende Frage:
    Mein Vater ist selber Arbeitslos und bezieht bis ende 2011 noch ALG1 (also 60% seines alten Gehalts oder so) meine Mutter ist Küchenhilfe auf 325 €uro basis.
    Mein Vater hat, berechtigterweise, ein bisschen Angst das er dann weniger Geld bekommt wenn ich Sozialleistungen beziehe, weil wir aktuell gerade genug bekommen um das Haus zu halten und uns zu ernähren. (Wie das dann am Ende des Jahres aussieht ist eine andere Geschichte)


    Ich sehe schon ich bin etwas ausgeschweift... aber ich denke dann kann man sich eher ein Bild meiner Situation machen und mir eher helfen.


    Gruß
    RebellHAI

  • Du bist unter 25 und wohnst noch bei deinen Eltern.Diesbezüglich wirst du keine Sozialleistungen bekommen.Deine Eltern müßten einen Antrag auf ALG2 stellen wenn sie nicht genug Einkommen haben.Das kommt auch darauf an was dein Vater bekommt.Wohngeld wäre ansonsten möglich.

  • Also sollte Alg2 möglich sein aber nur wenn meine Eltern den Antrag dazu ausfüllen?


    Ich verstehe allerdings noch nicht so recht warum ich keinen Anspruch auf Sozialleistungen habe, immerhin bin ich auch "nur" ein Mensch mit bedürfnissen die meine Eltern alleine finanziell nicht mehr stemmen können.

  • Du bildest mit deinen Eltern eine BG und laut Gesetz ist es nun mal leider so das du erst mit 25 Jahren einen eigenen Antrag auf Sozialleistungen stellen kannst und vorher sind deine Eltern noch für dich unterhaltsmäßig zuständig.Etwas anderes wäre es wenn du bereits eine eigene Wohnung hättest und nun Leistungen beantragen müßtest aber da du noch zu Hause wohnst geht das nicht.Deine Eltern könnten einen ALG2 Antrag stellen in dem du dann auch mit einer Regelleistung berücksichtigt werden würdest.Allerdings kommt es da auf das derzeitige Einkommen deiner Eltern an.

  • Vater: ALG 1 und Mutter 325 Aushilfe als Küchenhilfe -> Reicht für mich 50 €uro und das wir Finanziell gerade über die Runden kommen.


    Was wäre wenn ich eine eigene Wohnung im Haus beziehe?
    Ich beziehe so nämlich 2 Zimmer für mich selber... ne Küche kann ich mir zur Not auch noch reinstellen wäre das dann eine gemeinsame Bedarfsgemeinschaft?

  • Eine eigene Wohnung kannst du zwar beziehen aber diese mußt du dir leisten können.Sozialleistungen bekommst du erst wenn du 25 bist solltest du bis dahin nicht eine Arbeit haben.Wohngeld wäre eventuell auch für deine Eltern möglich wenn dein Vater nur ALG1 erhält.Kommt immer darauf an wie hoch das ALG1 ist.Es gibt Wohngeld und ALG2 Rechner.Kannst ja mal ausprobieren.

  • Laut Gesetz steht doch aber, dass man ab 16 Jahre und auch arbeitsfähig ist Leistungen beziehen kann.

    § 7 Berechtigte


    (1) Leistungen nach diesem Buch erhalten Personen, die


    1. das 15. Lebensjahr vollendet und die Altersgrenze nach § 7a noch nicht erreicht haben,
    2.
    erwerbsfähig sind,
    3.
    hilfebedürftig sind und
    4.
    ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben

    http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__7.html

  • @Edgar


    Schon richtig, was Du schreibst, aber erst wenn man mind. 25 ist, kann man selber den Antrag stellen. Vorher müssen das die Eltern tun und wenn diese zuviel verdienen, gibts auch keine Leistungen. Stattdessen wären dann die Eltern und nicht der Staat für den Unterhalt der Tochter zuständig!

  • Aha wieder was dazu gelernt. Also hat RebellHAI die Chance Leistungen zu erhalten, denn zuviel scheinen die Eltern ja nicht zu verdienen. Vorausgesetzt RebellHAI ist erwerbsfähig.

  • Schau mal hier:
    http://www.forum-sozialhilfe.de/phpBB3/viewtopic.php?f=6&t=3652



    "§ 7 Berechtigte


    (1) Leistungen nach diesem Buch erhalten Personen, die


    1. das 15. Lebensjahr vollendet und die Altersgrenze nach § 7a noch nicht erreicht haben,
    2. erwerbsfähig sind,
    3. hilfebedürftig sind und
    4. ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben"

  • Ich denke ich habe schon verstanden. Ich werde jetzt mal ausloten was machbar ist zusammen mit meinen Eltern. Genaue Informationen sind im Web ja eh nicht möglich dafür arbeiten die Ämter mit zu unterschiedlicher Ausrichtung der Regeln.
    Danke!

  • Hi


    wenn du zuhause wohnst ist es sehr unwarscheinlich das sie noch weniger geld bekommen wenn du anmeldetst weil es gibt in deutschland immer noch ein mindestbetrag und der muss eingehalten werden.


    solltest du ausziehen wirst du einen langen prozes durch das amt machen müssen durch deine einschrenkungen
    weil sich dann die arge frägt ob du alleine wohnen kannst, wenn das rausgestellt wurde geh ich stark davon aus das du einen betreuer bekommst der etwas auf dich acht gibt bis du mit deiner geänderten lebenseigenschaften eingelebt hast