ALG II bei unvergütetem Praktikum

  • Hallo ihr Wissenden,


    ich hoffe hier schon eine Vorabinfo bekommen zu können, bevor ich zum Jobcenter gehe.


    Für meine Bewerbung um einen Studienplatz ist ein mindestens 3-monatiges Vollzeitpraktilum Pflicht. Ich beginne nun zum 1.April dieses Praktikum und werde aus dem Leistungspool der Arbeitsagentur rausgenommen.


    Meine Frage ist nun, ob mir ALG II zusteht oder welche Leistungen ich erwaten kann? Miete, Lebensunterhaltskosten?
    Das Praktikum wird nicht bezahlt.


    Ich würd mich über Antwort freuen und sage vorab "Danke"!


    Sonnige Grüße, Walburga

  • Durch das Praktikum stehst du dem Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung darum wirst du keine Leistungen bekommen.Ich weiß nicht ob da bei dir eventuell das Bafög schon greifen würde.Ansonsten bleibt dir nur ein Job neben dem Praktikum oder deine Eltern müßten dich unterstützen.