Mietübernahme?

  • Hallo alle zusammen!


    Ich schreibe hier im Auftrag meiner Mitbewohnerin, da ich mich ebenso mal informieren muss, denn im Moment leben wir zusammen von dem Regelsatz einer Einzelperson. Meinem. Nun, wir sind sehr gut und schon seit Ewigkeiten befreundet, deswegen stehen wir das durch. (Ich warte auf meinen Ausbildungsbeginn)
    Sie ist hier her gezogen, weil die Lage günstig ist und man ihr eine Ausbildungsstelle angeboten hat. Das ist aber nicht zustande gekommen durch diverse Umstände. Sie ist nun 25 Jahre alt, arbeitet als Aushilfe und verdient 320€ davon gehen 250 Miete warm ab. Rechnet man dann noch Strom und Telefon drauf, wie Bisfahrten zur Arbeit, dann könnt ihr euch ja denken, dass zum Essen nicht viel übrig bleibt.
    Die vom Amt wollen aber keine regüläre Zuzahlung zur Miete leisten. Sie bekommt nun 'lediglich' (es hilft uns auch, aber zum kotzen ist es dennoch) 170€ dazu. Rechne ich mir aus, dass man 100€ Freibetrag hat, bekommt sie trotz allem weniger als ich - die mit einem normalem Regelsatz bedacht wird. Sie ist über 25 Jahre, sucht eine Ausbildung/Arbeit - bzw arbeitet sie schon und bekommt dennoch keine Hilfe? Ist das Argument 'sie sind halt umgezogen' gültig oder ist das lediglich ein rasches Abwiegeln?
    Wohngeld bekommt sie zusätzlich auch nicht; dann kürze man ihr Hartz 4 - und sie bekäme auch höchstens 60€..
    Es ist nicht so, dass sie faul rumsitzt - ich auch nicht, ich mache nebenher Praktika, ehe ich richtig anfangen kann. Und sie ist als 10Stundenkraft 35 Stunden die Woche unterwegs - wenn sie Auszahlung bekommt, dann kürzt man es sofort weg - sodass im Grunde nie genug zum Leben übrig bleibt. Hätte ich nicht meine Eltern, die am Ende des Monats (obwohl sie nicht müssten - ich bin auch über 25), noch mal 50 - 100€ dazu geben würden, wüsste ich nicht, wovon wir am Ende des Monats essen sollten. Und nein; wir machen keine großen Sprünge - das ist ja auch gar nicht möglich.


    Wäre nett, falls jemand dazu mehr wüsste, als wir. ;)

  • Ich muss dazu sagen, sie ist erst im April - 25 geworden; vorher haben sie 100 € Teilzuschlag gezahlt, dann hat sie im Dezember eine Überstundenauszahlung von 600 € erhalten, ergo es wurde gekürzt. Sie haben bis März 1€ gezahlt und dann langsam aufgestockt (im April 0,69 € ;D ) - also 28€ nach ihrem Geburtstag, diesen Monat waren es 78€, nächsten sind es 151,92 € und im August 180€. Ich tipp jetzt mal den letzten ab; obgleich sie das ja wieder komplett wegkürzen, wenn sie ausgezahlt wird.
    Die erse Tabelle tipp ich nicht ab, dass der Regelsatz 364,00€ sind, ist ja bekannt.


    Netto - Erwerbseinkommen monatlich : 330 €
    abzüglich Freibetrag : 116 €
    zu berücksichtigendes Erwerbseinkommen : 214 €


    Einkommensbereinigung: -30€
    Erwerbseinkommen (ALG2): 214€
    zu berücksichtigendes Gesamteinkommen: 184 €


    [Bis hier hin is im Grunde ja alles klar - sie arbeitet und verdient und es wird verrechnet. Simpel denk ich, oder irr ich?]


    Sicherung des Lebensunterhalts
    - ohne Kosten für Unterkunft und Heizung : 364 €


    Abzüglich zu berücksichtigendes Einkommen entsprechend der
    Zeile 'Verteilung Gesamteinkommen' : 184€


    Bedarf nach Einkommensberücksichtigung: 180€


    Ggf. Einkommensüberhang: 0 €


    [Ist ja ´die Berechnung von zuvor. Eben OHNE Kosten für Unterkunft und Heizung.]


    Kosten für Unterkunft und Heizung nach Einkommensberücksichtigung


    Kosten der Unterkunft und Heizung: 0€
    Abzüglich Einkommensüberhang: 0€
    = zustehende Kosten für Unterkunft und Heizung : 0€


    [Wir wohnen in einer Wohngemeinschaft! Wieso bekomm ich das bezahlt und sie nicht?]


    Gesamtbetrag der monatlich zustehenden Leistungen


    Im Einzelnen werden folgende Leistungen zuerkannt
    -Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts (Leistung der Agentur für Arbeit): 180€
    -Angemessene Kosten für Unterkunft und Heizung (Leistung des kommunalen Trägers): 0€
    Gesamtbetrag: 180€


    _____


    So, ich denke da ist alles Essentielles drin. Wehrt sich in diesem Falle die Kommune zu Recht? Ich muss dazu angeben, dass sie nichts in der Hand hat, außer eine mündliche Absprache damals zur Ausbildung; die sie eben dazu gebracht hat herzuziehen. Aber wenn sie zurück zieht, dann verliert sie ihren Job und muss eben daheim Hartz 4 beantragen - ist ja nicht so, dass man damit wirklich Schindluder treiben kann, denn der Betrag ist überall gleich und sie ist auch ehrlich was die Angaben angeht. Es ist nur einfach ungerecht - sie arbeitet und bekommt endeffektlich nichts raus. Und die Arbeit darf sie nicht verlieren, muss sich also ausnutzen lassen, weil ihre Beraterin gesagt hat, sie sei nie berechtigt hier volles Hartz 4 zu bekommen. Auch nicht, wenn sie nun nen Vollzeitjob hätte und irgendwann arbeitslos werden würde, später gen Hartz4 rutschen würde - niemals. Weil sie hier hergezogen sei; ohne einen Ausbildungsvertrag und unter 25. Wäre sie über 25 gewesen wärs ok? Die Logik ist für mich unbegreiflich.


    Grüßle~ Und lieben Dank. ;)

  • Wo hat sie vorher denn gewohnt? Mietfrei bei den Eltern? Dann geht das Amt wohl von einem ungenehmigten Umzug ohne wichtigen Grund aus. Für U25jährige gibt es ja die Regel, dass keine Miete berücksichtigt wird, wenn dem Auszug bei den Eltern nicht zugestimmt wird. Bei über 25jährigen gibt es die Regel, dass bei einem ungenehmigten Umzug nur die Kosten für Miete berücksichtigt werden müssen, die vorher gewährt wurden. Manche Ämter stehen da auf dem Standpunkt, wenn es 0 Euro waren, müssen dann auch nur 0 Euro übernommen werden.


    Da sie jetzt 25 geworden ist, sollte m. E. n. aber nunmehr die Miete berücksichtigt werden. Falls sie einen aktuellen Bescheid hat, der noch keinen Monat alt ist, sollte sie in Widerspruch gehen. Wenn die Bescheide schon älter sind, dann einen Überprüfungsantrag stellen. Vielleicht ist es dem Amt schlichtweg noch gar nicht aufgefallen, dass sie inzwischen 25 geworden ist.... Wobei das auch wieder unlogisch ist, weil ja das Amt auch den Regelsatz auf 364 Euro erhöht hat. Als U25 ohne Auszugsgenehmigung dürfte der ja bisher nur 291 gewesen sein...


    Turtle

  • Vorher hat sie in Konstanz bei ihrer Mutter mietfrei gewohnt, nun wohnen wir in NRW. Sie ist mit 24 hergezogen - ungenehmigt, ja. Und da verstehe ich auch den Ansatz, dass man dann sagt, nein, wir übernehmen keine Miete. Das haben wir, bzw sie auch so hingenommen und wir haben uns durchgekämpft. Der Regelsatz vorher war allerdings nicht 291 €, sondern 110€. Und das hat sie einen Monat bekommen. Bis sie eben die Auszahlung überwiesen bekommen hat. Aber da kann es sein, dass es wahrscheinlich mit dem Verdienst verrechnet wurde. Das kann ich nicht sagen. Ist ja nun auch gegessen. Wichtig ist eben das, was jetzt ist.


    Ja, der Bescheid ist schon etwas älter, ich glaube der kam im Februar. Und ja, mir ist es auch ein Rätsel, sie haben ja NACH ihrem Geburtstag (auf dem Bescheid stand dann vom 20.April - 31April )26€ gezahlt; wo eben am Monatsanfang der Centbetrag gezahlt wurde. Deswegen müssen sie ja wissen, dass sie nun 25 Jahre ist und damit doch eigentlich berechtigt ist. Außerdem hat sie nun auch eine Sachbearbeiterin zugewiesen bekommen, die eben für die ü25 - Anträge zuständig ist. Also gehe ich davon aus, dass das bekannt ist. Aber dann kann man ihr doch nicht sagen, dass sie nie und niemals berechtigt ist hier Mietzuzahlung zu bekommen.
    Soll sie dann nun um eine Prüfung bitten? Oder ist das sinnfrei, weil die Kommune eben entscheidet, wer was bekommt und wer nicht? Es steht halt diese Aussage im Raum und sie traut sich nun nicht mehr wirklich, was ich verstehen kann, nachdem was sie da teilweise mitgemacht hat.
    Kann sie die Miete, wenn sie nun berechtigt wäre, die für Mai und Juni fällig gewesen wäre auch rückwirkend fordern? Ich will ja nun nicht knausrig oder so erscheinen, aber sofern sie berechtigt ist und das ab dem 20 April, dann stünde ihr das doch zu, oder? Zumal sie ja immer alle Anträge abgibt; zu jedem Termin erscheint und auch genügend Bewerbungen schreib, usw.


    Grüßle~