Kontoauszüge zwingend ?

  • müßten einem Antrag auf Weiterbewilligung die Kontoauszüge der letzten drei Monate beigefügt sein ? Könnten Buchungen geschwärzt werden ?
    Wenn ja - welche ?


    Lieben Dank für Tips
    Wolfgang


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    Ist vielleicht wie Schildkröte 1972 sagt!


    Wenn das JC es so will ???


    Ich habe nun die 2. Weiterbewilligung, nach dem Erstantrag!!


    Und schrieb nur keine Änderung, nur das der Kontostand sinkt, weil HARTZ IV definiitiv zu wenig ist!


    Bewilligung und keine weitere Nachfrage, das ist nun 2 Monate her!



    Elch

  • Es ist nicht nur "vielleicht" so, es ist so, wie ich es schrieb:


    http://www.anhaltspunkte.de/rspr/urteile/B_4_AS_10.08_R.htm


    Turtle


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    Kann sein!


    Ich brauchte dies nicht!


    Wurde auch nicht gefordert!


    Wahrscheinlich auch egal weil dort eh alle Unterlagen verschwinden, BERMUDA Dreieck


    Ob nun verschwunden oder garnicht erst da, macht im Endeffekt das gleiche aus!


    Elch

  • müßten einem Antrag auf Weiterbewilligung die Kontoauszüge der letzten drei Monate beigefügt sein


    Beigefügt aber nicht, es besteht ja nur eine Vorlagepflicht. Kopieren darf sich die Arge die Auszüge nicht: http://www.anhaltspunkte.de/rspr/urteile/B_4_AS_10.08_R.htm


    Wie ist es aber, wenn ich innerhalb der 3 Monate vorm Bewilligungszeitraum 1 Konto auflöse, muss ich dann trotzdem noch die Kontoauszüge bis zur Auflösung (innerhalb der 3 Monate) vorlegen? Beispiel:
    Konto X: Januar vorhanden
    Konto X: Februar aufgelöst
    Konto X: März immer noch aufgelöst
    Bewilligungszeitraum: ab April
    ...muss ich nun Kontoasuzüge für Januar vom Konto X noch vorlegen?

  • Du erzählst einen Blödsinn. In einem anderen Forum stellst du selbst die Frage, ob kopiert werden darf und jetzt meinst du, dass du nach zweimal recherchieren die Weisheit mit Löffeln gefressen hast, wenn du veraltete Links mit krummen Rechtsansichten verlinkst und meinst, behaupten zu dürfen, dass das nicht sein darf?! Du hast wirklich studiert?! Ich wünsch mir glatt das DDR-Bildungssystem zurück, wenn ich sowas lese.


    Vielleicht schwurbelst du mal weniger durch die Jammerforen- und -infowelt und orientierst dich an neuester Rechtsprechung. Z. B. hier:


    Zitat

    Die längerfristige Speicherung von Daten zum Einkommen von Leistungsempfängern nach SGB II, insbesondere von Kontoauszügen und Lohnabrechnungen, ist durch § 67c SGB X legitimiert.


    LSG Bayern vom 14.11.2013, L 7 AS 579/13 B ER


    http://www.gesetze-bayern.de/jportal/portal/page/bsbayprod.psml?doc.id=JURE130019916&st=ent&showdoccase=1&paramfromHL=true

  • @"Verbleibt der Kohle"
    Und wenn da nix drauf war? Aber dann würde ja trotzdem noch gelten - alle Kontoauszüge der letzten 3 Monate. Obwohl ich schon gegenteiliges gelesen hatte, aber dachte mir schon fast, dass das nicht stimmen kann.


    schönes WE!

  • hallo julia.
    hab ein schonvermögen sparbuch gelöscht weil es keine ruhe gab.
    es waren 1.500.-euro,die seit 2010 einfach stehen,keine einzahlung keine auszahlung, es wurde dann der kontostand verlangt,dann der beweiss der löchung,und zum schluss wurde mir ein konto untergejubelt das ein konto der bank war vom geldautomat,also noch mal eine bestätigung der bank gebracht,das es der bank ihr konto war,die sich dann das geld von meinem konto auf einer anderen bank damit hohlte.
    nie mehr sparbuch ,mit schonvermögen nie mehr bargeld angabe,nie mehr zuviel zahlen an nebenkosten,denn es wird alles abgezogen,und immer schön wachsam sein,und lernen.sonst ergeht es den leuten bei den ämtern schon recht besch.