Altersvorsorgevermögen - weiter sparen?

  • Hallo,
    ich bin 45 und habe das Gefühl, meine besten Zeiten hinter mir zu haben....
    Nach meinem Studium hatte ich das Glück eine gut bezahlte Anstellung zu bekommen, die dem öffentlichen Dienst gleichgestellt war. Es gab dort die Möglichkeit, eine zusätzliche, private LV abzuschließen. Ich zahlte dort monatlich 150 Euro ein, der Arbeitgeber legte noch einmal fast 300 dazu. Da kam in fast 14 Jahren Tätigkeit ziemlich was zusammen - in jedem Fall deutlich mehr, als mir als Altersvorsorgevermögen bei Hartz4-Antrag zustehen würde (750x45), da der Freibetrag überschritten wird. Vertraglich ist festgelegt, dass bei einer vorzeitigem Kündigung (vor Eintritt des Rentenalters) die vom Arbeitgeber gezahlten Beiträge - also 2/3 der Summe - zurückzuzahlen sind.
    Gegenwärtig bin ich arbeitslos ohne Anspruch auf Bezüge - d.h., neben dem (geringen) Einkommen meiner Frau leben wir von unseren Ersparnissen - bisher ist es mir nicht gelungen, eine neue Stelle zu finden. Nächstes Jahr wird vermutlich auch meine Frau arbeitslos. Wenn´s weiterhin so weiterläuft, werden wir dann wohl Hartz4 beantragen müssen.
    Auch wenn es uns derzeit schwer fällt, zahle ich auch weiterhin 150 Euro in die Versicherung ein. Ich kann die Zahlungssumme verringern oder ganz stoppen, allerdings lässt sich dies nicht mehr zu einem späteren Zeitpunkt revidieren.
    Meine Frage daher: Macht es Sinn, angesichts eines zu erwartenden Abrutschens in Hartz4 auch weiterhin in die Versicherung einzuzahlen, oder ist dieses Geld dann eh futsch? Würde in meinem Fall die Härtefallklausel greifen, da ich ja bei vorzeitigem Auflösen des Vertrages 2/3 der Ansparsumme (auch wenn diese seinerzeit nicht von mir kam) verlieren würde?
    Wäre dankbar für Tipps
    Peter

  • Na ja, aber um an den Teil zu kommen, der oberhalb des Freibetrages liegt, müsste ich die Versicherung kündigen, was dazu führen würde, dass direkt 2/3 der Versicherungssumme abzuführen sind. Die meisten Versicherungen sind doch privater Natur. Wenn ich Dein Posting richtig verstehe, gilt die Härtefallklausel nur bei der Riester-Rente und nicht bei anderen Versicherungen? Das macht doch überhaupt keinen Sinn....

  • ob riester oder was auch immer für ein scheiß, du sparst so oder so für den staat. spätestens beim renteneintritt wird man dir diese oder auch andere versicherungsleistungen bei der grundsicherung anrechen. aber die banken/versicherungen freuen sich trotzdem über so viel sparsamkeit!

  • hi lacki, da muss ich dir allerdings recht geben. auch ich denke, dass die rente für die geburtstarken jahrgänge - wenn überhaupt - äußerst mau ausfallen werden. da mein rentenanspruch aus der privaten und der gesetzlichen rente aber jetzt schon deutlich über der grundsicherung liegen, ist mir das auf egal. ich gehe einfach davon aus, dass die nicht so dreist sein werden, die rentenanwartschaften zu streichen oder zu kürzen. bezüglich meiner privatrente habe ich übrigens gerade mal bei der versicherung angerufen. die haben mir gesagt, dass ich die versicherung überhaupt nicht (vor meinem 65. lebensjahr) kündigen kann, auch nicht, wenn die arge das von mir verlangt, da gemäß betriebsrentengesetz unverfallbarkeit für diese versicherung gilt. ich werde daher auch weiterhin die 150 euro einzahlen, zumal ich dadurch auch die mit eingeschlossene witwen- und waisenrente erhöhe....


    ob riester oder was auch immer für ein scheiß, du sparst so oder so für den staat. spätestens beim renteneintritt wird man dir diese oder auch andere versicherungsleistungen bei der grundsicherung anrechen. aber die banken/versicherungen freuen sich trotzdem über so viel sparsamkeit!

  • Hallo,
    ich bin 45 und habe das Gefühl, meine besten Zeiten hinter mir zu haben....


    Auch wenn das Problem wahrscheinlich längst gegessen ist, zwei drei Sätze noch von meiner Seite. Peter, 45 und die "besten Zeiten hinter dir"? Oh je. Kopf hoch und bloß nicht aufgeben :cool:. Selbst wenn es noch weiter "runter" geht, nicht entmutigen lassen.


    Was deinen Vertrag angeht: Du könntest ihn behalten, wenn eine Verwertung unwirtschaftlich ist. Unwirtschaftlich wird es, wenn der Rückkaufswert deutlicher kleiner der Summe, die dein AG und du da eingezahlt haben! (10% Regelung). Dein Problem: Bei so schon 15' Euro und ein bisschen LV-Vermögenswert ist immer Feierabend, dann muss der Vertrag aufgelöst werden, greift meines Wissens auch keine Härtefallregelung. Dass du dann 2/3 der Summe an AG zurückzahlen musst, ist nicht relevant. Die Solidargemeinschaft tritt erst für deinen Lebensunterhalt ein, wenn du ihn selbst nicht mehr bestreiten kannst!

  • hallo reloaded,
    vielen dank für dein posting, welches ich erst jetzt gesehen habe. vielen dank insbesondere für deine aufmunterung - es ist manchmal nicht einfach, den kopf oben zu behalten...
    das mit der versicherung hat sich inzwischen erledigt. ich habe dort angerufen und mir wurde mitgeteilt, dass diese versicherung unkündbar ist. es ist weder mir, noch der arge oder sonst wem möglich, die versicherung vor meinen eintritt in die rente anzugreifen. insofern werde ich auch weiterhin dort einzahlen. immerhin ist mein rentenanspruch aus dieser versicherung inzwischen genauso hoch, wie mein gesetzlicher anspruch.....
    gruß
    peter




    Auch wenn das Problem wahrscheinlich längst gegessen ist, zwei drei Sätze noch von meiner Seite. Peter, 45 und die "besten Zeiten hinter dir"? Oh je. Kopf hoch und bloß nicht aufgeben :cool:. Selbst wenn es noch weiter "runter" geht, nicht entmutigen lassen.


    Was deinen Vertrag angeht: Du könntest ihn behalten, wenn eine Verwertung unwirtschaftlich ist. Unwirtschaftlich wird es, wenn der Rückkaufswert deutlicher kleiner der Summe, die dein AG und du da eingezahlt haben! (10% Regelung). Dein Problem: Bei so schon 15' Euro und ein bisschen LV-Vermögenswert ist immer Feierabend, dann muss der Vertrag aufgelöst werden, greift meines Wissens auch keine Härtefallregelung. Dass du dann 2/3 der Summe an AG zurückzahlen musst, ist nicht relevant. Die Solidargemeinschaft tritt erst für deinen Lebensunterhalt ein, wenn du ihn selbst nicht mehr bestreiten kannst!

  • da verpulverst du ja richtig geld. ich würde mir dass nochmal überlegen. Du müsstest noch 22 Jahre einzahlen. ich sage dir, du siehst das geld nie wieder. stell den vertrag och beitragsfrei. damit haste mehr zum leben als den versicherungen in den arsch zu blasen. und bei der aktuellen euro-schuldenkrise wird es in nächster ehedem zu einem wähunrgsschniit und einer daraus folgenden währungsreform kommen.

  • das mit der versicherung hat sich inzwischen erledigt. ich habe dort angerufen und mir wurde mitgeteilt, dass diese versicherung unkündbar ist.


    Wenn es nach der Versicherung geht... Man wird dir wahrscheinlich kein ALGII bewilligen, "unkündbar" gibt's beim Jobcenter nicht, und schon gar nicht in den Sphären ab 15' aufwärts. Ich bezweifle sogar, dass der oft vorgeschobene "Verwertungsausschluss" was nützt. Aber ich will den Entscheidungen nicht vorgreifen, vielleicht muss du ja auch gar kein Hartz beantragen. Das wäre natürlich am besten.