Höhe der Rückforderung korrekt?

  • Hallo allesamt,


    das Jobcenter hat mir im 06.2011 eine Leistung in Höhe von 291 Eur für den Zeitraum 1.-31.07.11 gezahlt und danach den Anspruch eingestellt.
    Ich arbeite seit Ende Juni und habe für diesen Monat das Geld (~414Eur) ebenfalls im Monat 07.2011 bekommen.


    Schließlich wollten sie die 291 Euro zurück haben und ich hab Widerspruch eingelegt und eine Lohnabrechnung beigelegt.


    Nun fordern die eine Rückzahlung von 231,26. Ist das rechtens? Und stimmt überhaupt die Höhe?
    Wie kann man das selbst ausrechnen? Schließlich ist das nicht das Erste mal dass das Amt ahnungslose Familien betrügt.


    Schöne Grüße.


    //edit: ups, falscher Bereich. Sorry. Bitte nach Hartz IV / ALG II - Einkommensanrechnung verschieben.

  • Nun ja, wenn man einfach die 291 Euro vom Amt und mein Gehalt von 414 Eur vom Juli zusammen rechnet, kommt man auf 705 Euro. Davon ging mehr als die Häfte für die Miete. Das Amt hat die Kosten der Unterkunft nicht bezahlt.
    Sagen wir mal es blieben etwa 300 Euro zum überleben. Mal abgesehen von sonstigen Kosten, ist davon nichts übriggeglieben.


    Hab ich den Regelsatz von 291 Euro nun Rechtens bekommen oder wurde ich überbezahlt?

  • Ich gehe davon aus, du bist ungenehmigt in eine Wohnung gezogen (dafür würde dein Regelsatz von 291 Euro sprechen, den es ja nur für Jugendliche ab 18 gibt, die zuhause wohnen oder eben ungenehmigt ausgezogen sind).


    Dann ist und bleibt dein Bedarf 291 Euro, Miete wird nicht berücksichtigt. Und dein Einkommen ist von den 291 Euro abzuziehen. Ohne das Bruttoeinkommen kann ich nicht errechnen, wieviel von den 414 Euro netto angerechnet werden kann.


    Turtle

  • Ok, einleuchtend. Tatsächlich stimmt, das dass ich ohne Zustimmung umgezogen bin. Deswegen der Regelsatz von 291 Euro.


    Das Bruttoeinkommen war zu dem Zeitpunkt bei 560,54 Euro. Davon gingen 117,01 Euro als sozialversicherungsrechtliche Abzüge und 20,16€ Lohnsteuer weg.. Also entsprach das einem Nettoeinkommen von 423,37 Euro.

  • Dann sind 231,26 Euro anrechenbar. Entspricht natürlich haargenau der Rückforderung, denn du hast ja ursprünglich 291 Euro bekommen, zustehend würden dir jedoch nur 59,74 Euro (291 Euro - 231,26 Euro).


    Was ist mit deinem Auszug? Wieso wurde der nicht genehmigt? Welche Gründe hattest du für den Auszug?


    Turtle

  • Der Grund war eigentlich die regelrechte "Flucht" aus einer wirtschaftlich unterentwickelten Gegend mit schlechter Verkehrsanbindnung. Eine Suche nach Arbeit oder Ausbildung von außerhalb, war mit einem erheblichen Zeit und Geldaufwand verbunden. Eine Terminplanung war die Hölle, wenn man erst noch 5-6 Stunden mit der Bahn bis zum gewünschten Ort fahren musste. Da war mein persönlicher Grund. Dieser wurde nicht angenommen. Vermutlich auch besser so.