BAföGförderung nach der Exmatrikulation und neuen Immatrikulation?

  • Hi,


    ich studiere an einer Fachhochschule im 1. Semester und das Semester geht offiziell vom September bis Februar. Ich beziehe BAföG. Ich will mich exmatrikulieren lassen, um im April ( das ist eigentlich der Witz an der Sache, also, dass das Semester an einer Hochschule 2 Monate früher endet, als das Semester an der zweiten anfängt ) ganz von vorne an einer Uni B mit einem anderen Studiengang anzufangen, da ich keine absolvierte Prüfungsleistungen habe. Ich brauche also eine BAföGunterstützung im März, in dem ich mich eher unwahrscheinlich wieder wohl fühlen werde, um in der Lage zu sein zu arbeiten ( bin jetzt akut krank, habe eine chronische Krankheit, die das Studium beeinträchtigt, also bitte keine Vorschläge mit der Arbeit ) würde, bevor ich im April mit dem Studium wieder anfange. Eine Zulassung an der Uni bekäme ich am Anfang Februar und, dass ich überhaupt eine Zulassung bekomme, gibt's keinen Zweifel, da meine Abiturdurchschnittsnote weit oberhalb des Grenzranges liegt. Eine Bescheinigung über eine den Studienverlauf beeinträchtigende chronische Krankheit habe ich, was aber, glaube ich, nicht genug wäre, um im März gefördert werden. Was brauche ich also, um im März BAföG zu kriegen . Brauche ich dafür im März jede Zwei Wochen ( also insgesamt 2mal ) Krankheitsatteste ( 3 Monaten wegen Krankheit nach Exmatrikulation sind ja sowieso gefördert, soweit ich weiß ), oder geht das nicht, wenn ich mich exmatrikulert und dann fast sofort wieder immatrikuliert habe? ALG II wäre ja für 1 Monat auch nicht akzeptabel, zumal ich schon im Februar wüsste, dass ich zum Studium an der Uni zugelassen bin und, o Gott, mich wieder an- und abmelden sollte, als ob ich das für das ganze Leben beantragen würde, obwohl ich noch vor dem Studium ALG II bezogen habe.