Massnahme oder €400-Job. Was hat Vorrang?

  • Folgender Fall:
    Eine alleinerziehende Mutter von 3 Kindern (3, 4, 11 Jahre alt) bezieht ALG II und steckt momentan in einer Eingliederungsmaßnahme (vormittags) bei einem regionalen Bildungsträger. Für alle, die dies noch nicht kennen, dort sitzt man dann von früh bis mittags oder nachmittags, liest mitgebrachte, dicke Bücher oder strickt 10 Paar Socken für den nächsten Winter. Nirgendwo sonst ist die Verschwendung von Steuergeldern für Otto-Normalverbraucher offensichtlicher als bei solchen Maßnahmen.


    Die alleinerziehende Mutter hat nunmehr einen €400-Job gefunden, welchen sie Mitte März antreten könnte, die Maßnahme dafür aber verlassen müsste. Nun untersagt ihr das Jobcenter das Beenden der Maßnahme unter Androhung der Leistungseinstellung.
    Da die Zeit brennt, kann natürlich mit dem Amt nicht mehr lange herumdiskutiert werden. Ich persönlich finde, dass der € 400-Job Vorrang vor einer derartig schwachsinnigen und sinnlosen Maßnahme hat, zumal der Mutter aufgrund der Kinder ohnehin nur ein €400-Job zuzumuten wäre.


    Falls jemand von euch schon mal etwas mit einem ähnlich gelagerten Fall zu tun hatte oder entsprechendes Hintergrundwissen hat (Turtle vielleicht) wäre ich im Interesse der Betroffenen für jeden Hinweis dankbar.


    Gruß Gawain

  • http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__10.html


    Schaust du in Abs. 3 verbunden mit Abs. 2 Nr. 5 SGB II. Wenn also die Aufgabe einer Arbeit für eine Maßnahme verlangt werden kann, kann genausogut verlangt werden können, dass man die Maßnahme weiter macht und nicht die Arbeit antritt.


    Das JC entscheidet, welcher Werdegang der effizientere ist für eine Wiedereingliederung ins Erwerbsleben.


    So erstmal das Gesetz. Inwieweit das in der Rechtsprechung Bestand hätte: dazu ist mir keine bekannt. Die Dame wird es daher darauf ankommen lassen müssen, d. h.: den 400 Euro Job antreten, die Maßnahme abbrechen und Sanktion kassieren müssen, dann Widerspruch und Klage...


    Turtle

  • Danke Turtle, dem würde ich mich anschließen. Das dies zunächst einmal sanktioniert werden würde, ist mir klar, aber nicht, dass es sofort zu einer Leistungseinstellung kommt, schließlich sind da Kinder ja auch mit betroffen.
    Ich werde ihr raten, den Job anzunehmen, dann sehen wir weiter!


    Gawain

  • Ich denke Arbeit hat immer Vorrang??? Wozu geht man denn zum Amt? Wegen Arbeit oder Maßnahme? Ich denke Maßnahmen sind zur Beschäftigung da und Arbeit zum Lebenbestreiten. Da braucht man keinen Anwalt sondern nur Verstand. Das JC muß beweisen das Arbeit sinnlos ist. Wenn Arbeit sinnlos ist dann ist das JC auch sinnlos. Deren Aufgabe ist es immerhin die Arbeitlosen mit Jobs zu versorgen oder?