Kürzungen wegen "Papa-Tagen"?

  • Hallo,
    ich lebe in Scheidung. Bekomme auch den Mehrbedarf für Alleinerziehende.
    Jetzt musste ich einen neuen Antrag stellen. Dazu musste ich angeben, ob und wie oft mein Sohn beim Kindesvater ist. Außerdem, ob der KV Sachgeschenke gibt bzw. Versicherungen bezahlt. Der KV verdient nur ca. 800,- €, muss also keinen Unterhalt zahlen.
    Ich gab an, dass der Sohn ca. 8 Tage im Monat beim Vater ist und der Vater die Unfallversicherung für den Sohn, sowie Haftpflicht + Hausrat für uns zahlt + Familien-Unfallversicherung für mich und sich.
    Mir wurde daraufhin der Regelunterhalt für die 8 Tage für den Sohn, sowie der Mehrbedarf für Alleinerziehende für 8 Tage gekürzt (insgesamt also 94,30 €), sowie die Zahlungen der Versicherungen als Kindesunterhalt in Höhe von 50,- € vom Hartz4-Bezug abgezogen.
    Ich kann mir nicht vorstellen, dass das rechtens ist, zumal das Kind an den "Papa-Tagen" nie beim KV schläft (der KV hat nicht mal ein eigenes Bett, geschweige denn ein Kinderbett), außerdem geht das Kind erst nach dem Frühstück zum KV und ist vor dem Abendessen zu Hause... ich habe also außer Mittagessen die gleichen Aufwendungen, wie sonst auch.
    Die Kosten für die Unfallversicherung für das Kind belaufen sich auch nur auf 15,57 €, nicht auf 50,- €. Der KV zahlt ja auch Haftpflicht + Hausrat in Höhe von 24,43 €, die eigentlich von der ARGE (gibt genug Gerichtsbeschlüsse) zu tragen wären.
    Was kann ich jetzt machen?
    Widerspruch habe ich schon geschrieben.
    Ich kann mir nicht vorstellen, dass die das dürfen, denn sonst dürfte kein Kind mehr in den Kindergarten und zum KV, ohne, das Geld gekürzt wird.
    Was ratet ihr mir?

  • Die DA der BA sagen dazu:


    "Nach der Entscheidung des BSG vom 07.11.06 (B 7b AS 14/06 R) liegt eine zeitweise Bedarfsgemeinschaft (BG) dann vor, wenn Kinder mit einer gewissen Regelmäßigkeit für jeweils länger als einen Tag im Haushalt des jeweiligen Elternteils wohnen. Für diese Zeit gehören sie dem Haushalt des Elternteils an (§ 7 Abs. 3 Nr. 4 SGB II). Ist der Elternteil erwerbsfähig und leistungsberechtigt bilden die Kinder für diese Zeit mit ihm eine BG."


    Unter " länger als einen Tag" verstehe ich über 24 Stunden, also mit Überrnachtung. Das liegt in deinem Fall nicht vor. Lege Widerspruch ein.

  • @ Kissi 18 - wie ist denn dass Sorgerecht geregelt ? Grundsätzlich soll ja inzwischen das Gemeinsame Sorgerecht ausgesprochen werden, ich habe da eine andere ältere Regelung über mich ergehen lassen müssen, dadurch konnte sich die ARGE erfolgreich vor der Leistung des Mehrbedarfs drücken zumal meine Jungs auch nicht bei mir übernachtet haben.


    Meine Ex war clever genug dem Jugendamt zu bestätigen das die Kinder wie bei Dir auch ausreichend versorgt werden, also mit einem Butterbrot versehen sogar die Besuche, wenn sie denn mal von sich aus zum Vater gegangen sind, abgedeckt waren. Da Frauen ja allgemein gesehen nach einer Trennung in erster Linie den finanziellen Aspekt im Auge haben, kann ich mit soviel Dummheit leben. Wie ich sehe haben die JC:s aber inzwischen einen Weg der Einsparung auch bei den betroffenen Müttern gefunden, wodurch ich mir eine gewissen Schadenfreude nicht verkneifen kann.


    Klar fühlst Du Dich jetzt zu Unrecht in den Leistungen gekürzt, aber ganz ehrlich, das gönne ich jetzt allen betroffenen Frauen genau so, wie dies zuvor den Männern in meiner Situation zuteil wurde. So lernen die Frauen auch mal das die Emanzipation nicht nur für sie und gegen den Mann einzusetzen ist.


    Aber ein Tip von mir im Interesse der Kinder, muss jetzt auch nicht auf Deinen Mann zutreffen, aber in der Zeit wo das Kind beim Papa verweilt und dann der BG der Mutter nicht angehört, erhöht sich ja der Bedarf beim anderen Elternteil und wenn das so knapp an der Grenze ist ist wie bei Deinem Mann stehen dem vielleicht auch ALGII aufstockende Leistungen zu ! hahaha :D :D :D - der Lacher gilt jetzt all den aufschreienden Mitarbeitern aus den diversen JC die ja hier im Forum auch vertreten sind - ich bin ja so gerne kontraproduktiv !!!

  • Horst GRUNERT
    1. mein Noch-Mann und ich verstehen uns sehr gut. Daher habe ich (in seinem Interesse) keine Unterhaltsvorschussleistung beantragt.
    2. überlegt er jetzt, ob er beim Jugendamt angibt, dass er das Kind unter diesen Umständen nicht mehr nimmt und auch, die Versicherungen nicht mehr zu bezahlen
    Ich wollte hier lediglich wissen, ob das rechtens ist, was die ARGE macht.
    Mittlerweile habe ich von einer Anwältin (Mist schon wieder eine Frau...nicht wahr Herr Grunert?) erfahren, dass der Regelbedarf gar nicht (denn da sind auch andere Sachen, als reine Lebensmittel enthalten) und der Mehrbedarf nur bei mindestens 2 aufeinanderfolgenden Tagen (mit Übernachtung) für genau diese Tage gekürzt werden darf. Aber eben auch nur für diese Tage und nicht pauschal, wie in meinem Fall... das heißt, jeden Monat müsste der Mehrbedarf neu berechnet werden. Da mein Sohn aber nie beim Vater schläft (wir wohnen in einer Straße, daher hat die ARGE auch die Übernahme eines Kinderbettes abgelehnt mit der Begründung, wenn die Kindesmutter in der selben Stadt wohnt, muss das Kind nicht beim Vater übernachten... welche Ironie, jetzt den Mehrbedarf zu kürzen...) ist die Kürzung nicht rechtens und ich werde, falls mein Widerspruch abgelehnt wird Klage einreichen... unnötige Kosten, aber sorry, ich kann nicht mit einem nicht kindergartentauglichen Kind (entwicklungsverzögert) von 300,- im Monat (wovon ich Windeln, Spezialnahrung usw. kaufen muss) leben. Da geht es meinem Nochmann mit 600,- nach Abzug der Miete viel besser, als mir. Soviel dazu, dass er Leistung beantragen soll.
    Er zahlt ja schon die Versicherungen, die eigentlich die ARGE zahlen müsste und die mir jetzt als"Kindesunterhalt" angerechnet werden.
    Also in Zukunft erst richtig lesen!!! Ich habe nie schlecht über meinen Nochmann gesprochen, im Gegenteil. Wenn Du schlechte Erfahrungen gemacht hast, ändert das nichts an der Tatsache, dass die ARGE hier Kürzungen vornimmt, die sie nicht darf! Und es ging nur darum und nicht um den Kindesvater, dem kein Geld zusteht, da er halt nach Abzug der Miete noch 600,- hat.

  • @ Kissi 18- ich habe ja auch nicht gesagt das ich das gut heisse wie sich der Staat in die Belange der Eltern einmischt, es heisst immer "dem Kindeswohl dienlich" sollen die Regelungen sein und dann muss man sich so eine Sch.... von Amtswegen rein tun! Ich sage nur das es den Frauen auch mal gut tut, diese Erfahrungen machen zu müssen die in den letzten Jahrzehnten aufgrund ständigen Emanzipstionsrumgereite den Vätern angetan wurde ! Was die ARGE / JC da bezüglich der Unterbringung für ein Argument bringt kann man denen aber eigentlich ganz schnell um die Ohren hauen. Zunächst besteht das Sorgerecht ja wohl für beide Elternteile und somit hat der Kindesvater ja wohl ein Anrecht das das Kind auch bei ihm übernachtet, Warum soll es Dann nur zum Schlafen zur Kindesmutter zurück nur damit die ARGE / JC den Leistungsbezug schön rechnen kann. Ich denke den Punkt verlieren die auch vor dem Sozialgericht, wenn es eine Besuchs oder Wochenendregelung gibt enthält das ja auch meist eine Ferienregelung will die Arge / JC da auch noch Ihre Wurstfinger reinstecken ! - Klar, für sie als Kindesmutter kame dann natürlich die Regelung mit dem Abzug in Betracht. Früher wurde der mal mit 6/30 fest berechnet! Da gibt es natürlich noch die besagte andere Lösung - die Frage ist ob der Kindesvater aufgrund der erhöhten Kosten an den Besuchstagen, nicht über ein zu geringes Einkommen verfügt. Was man der Kindesmutter abzieht müsste ja im Umkehrschluss als Mehraufwand beim Kindesvater anfallen und somit stellt sich die Frage ob dessen Einkommen dann nicht in Bereiche abrutscht wo bei ihm eine Bedürftigkeit entsteht. Auf das Loblied über Deinen Mann gibt die ARGE / JC einen Dreck im Gegenteil das System ist ganz einfach, der eine wird gegen den anderen ausgespielt. und für Deinen Frust darüber kann ich leider nichts ich musste damit 10 Jahre klar kommen ! Ich kann nur sagen das der Kindesvater and en Geburtstagen und Festtagen ja sicherlich auch einen erhöhten Aufwand hat und 600€ sind dann auch bescheiden wenig !