Fallweise beschäftigung + neue Qualifizierung.

  • Hallo erstmal an alle :),


    Ich habe folgendes Problem:


    Ich bin in einer Sicherheitsfirma als Fallweise Beschäftigter Mitarbeiter seit Februar eingestellt und komm im Monat so ca. auf die 800€ Netto.
    Da mir aber eine Ausbildung versprochen wurde, aber da jetzt garnichts passiert UND das mein Lohn weder pünktlich noch ganz kommt,
    möchte ich kündigen, am besten sofort.(Ich habe gehört das man erst nach 3 Monaten ohne Lohn ohne Probleme Kündige darf, das ist aber aus einem Normalen Vollzeitvertrag wie ich weiß)
    Es wird seit über einem Jahr erzählt irgendwelche Buchhalter haben Lohngelder unterschlagen, was aber nicht mein Problem ist!!!
    Ich bin schließlich nicht die Hausbank von meiner Firma...!


    Mein Plan wäre: Kündigen, ALG2 Antrag stellen und so weiter.....


    Ich möchte gerne eine Qualifizierung zur "Mobilen Sicherheitsfachkraft" oder zum "LKW-Fahrer" machen, ich habe da auch 2 Firmen die mich sofort einstellen würden, wenn ich den Führerschein hätte.


    Nur möchte ich nicht Sanktioniert werden und weiß leider nicht wie ich aus dem Teufelskreis herrauskomme....
    Ich halte den Stress der durch meine Firma verteilt nichtmehr aus.



    Habt ihr vielleicht Rat für mich?

  • ...


    Ich bin in einer Sicherheitsfirma als Fallweise Beschäftigter Mitarbeiter seit Februar eingestellt und komm im Monat so ca. auf die 800€ Netto.
    Da mir aber eine Ausbildung versprochen wurde, aber da jetzt garnichts passiert UND das mein Lohn weder pünktlich noch ganz kommt,
    möchte ich kündigen, am besten sofort.(Ich habe gehört das man erst nach 3 Monaten ohne Lohn ohne Probleme Kündige darf, das ist aber aus einem Normalen Vollzeitvertrag wie ich weiß)
    .....


    Hallo,
    was hast Du arbeitsrechtlich unternommen, um eine pünktliche Lohnzahlung abzusichern?


    dms

  • Kündigen solltest Du auf keinen Fall, Du musst den AG in Verzug setzen, alternativ reichst Du für die nicht bezahlten Stunden dann bezahlten Urlaub ein, alles bitte schriftlich!!! Wenn Du zum Beispiel 8 Stunden nicht bezahlt bekommst reiche dafür einfach einen Urlaubsschein für Ausgleich ein, bitte keine kurzfristigen Termine, also nicht morgen für Übermorgen aber z.B. für Montag - ich bin sicher das sich Dein AG das nicht bieten lassen wird und Dir eine Kündigung ins Haus flattert, dann hast Du nicht gekündigt sondern Dein AG und auch den Umstand das Du die Kündigung herbei geführt hast, kannst Du entkräften, schließlich steht Dir für eine bereits erbrachte Leistung auch ein Lohn zu und dieser kann z.B. auch in Form von Ausgleichstagen eingefordert werden!


    Wenn dann das Arbeitsamt Dir etwas daraus vorwerfen will sollen sie es erst mal begründen und müssen zur Not dann auch durch ein Sozialgerichtsurteil eine andere Erfahrung machen! Auf die Ausbildung in so einem Laden solltest Du verzichten, wenn schon nach so kurzer Zeit derartige Probleme auftauchen werden die Ausbildungsjahre kein Zuckerschlecken!